Es reichte NICHT, dass Eltern eine Erklärung abgaben, dass ihre Kinder bei kleinsten Verletzungen behandelt werden dürfen.
Es reicht NICHT, dass Eltern eine Erklärung abgaben, dass ihre Kinder auf einem Extrazettel aufgeführte Medikamenten nehmen dürfen und zwar nach eigenem Ermessen oder nach beiligenden Erklärungen dazu.
Es sollte ein ärztliches Attest sein.
Bei uns ist es so, dass da unterschieden wird, um welche Medikamente es sich handelt. Nicht immer ist ein ärztliches Attest nötig.
a) ärztlich verordnete Dauermedikamente (verschreibungspflichtig) und Notfallmedikamente (verschreibungspflichtig) = ärztliche Verordnung und Vergabeanweisung erforderlich
b) ärztlich verordnete Bedarfsmedikamente (verschreibungspflichtig) = ärztliche Verordnung und Vergabeanweisung erforderlich
c) nicht verschreibungspflichtige Medikamente = schriftliches Einverständnis der Eltern reicht aus
Zu a) und b) muss noch eine Elterneinverständniserklärung vorliegen, dass das so, wie vom Arzt angeordnet, gegeben werden darf/soll ( ), darüber hinaus gibt es noch einen Abschnitt auf dem letztgenannten Formular, der den Fall abdeckt, dass das Medikament vom Schüler/von der Schülerin selbstständig eingenommen werden darf/kann/soll...
Insgesamt sind es -glaube ich- 4 Zettel, um (nur) die o.g. Eventualitäten abzudecken .