Ja, seine Vorstellung war, dass das Deo die Anwendung von Wasser, egal ob mit Waschlappen oder unter der Dusche, ersetzen würde.
Beiträge von Elektra
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Mein Großer hat als er etwa in der 6. Klasse war den Wunsche nach Deo geäußert. Das habe ich seinerzeit kalt lächelnd abgebügelt mit der Bemerkung, dass ich das gerne mache, sobald er 2x pro Woche freiwillig duscht.
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Anscheinend ist die Durchführung von VERA in den Bundesländern unterschiedlich geregelt? Hier sind die Fächer fix vorgegeben (Deutsch und Mathe in der Grundschule, Deutsch, Mathe und 1. Fremdsprache in Klasse
und auch die Termine, an denen geschrieben wird. Dass man nur drei Wochenstunden in einem Fach hat ist somit kein Argument, war an der Schule meiner Kinder im Fach Englisch so. Es soll nicht gezielt darauf vorbereitet werden und der Termin incl. der jeweiligen Schulstunden ist ebenfalls fix. Da kann es den eigenen Unterricht höchstens zufällig treffen.
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Niedersachsen nimmt an den Vergleichsarbeiten nicht teil. Seit dem Schuljahr 2019/20 gar nicht, in den Jahren zuvor konnte die einzelne Lehrkraft über die Teilnahme entscheiden.
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Was ich verstanden habe: Die Sozialversicherungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterliegen der Selbstverwaltung. Dazu gehört, dass alle Beteiligten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) Vertreter in den Verwaltungsrat entsenden. Nicht in allen Kassen wird tatsächlich gewählt, es gibt sog. "Friedenswahlen" bei denen alle nominierten Personen als gewählt gelten.
* Wie man nominiert wird? - Keine Ahnung.
* Was die Vertreter konkret für die Versicherten erreicht haben? - Keine Ahnung. Die Leistungen und Beiträge werden in meiner Wahrnehmung in erster Linie von der Politik bestimmt. Vielleicht gibt es da mal einen Einspruch, aber tatsächlich verhindern konnten die Versichertenvertreter Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen meines Wissens in der Vergangenheit nicht.
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Same here. Es gab lediglich eine Mitteilung über die erreichte Kompetenzstufe, nichts über die mögliche und tatsächlich erreichte Punktzahl.
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Ok. Dass das alles tatsächlich abgefragt wurde, war mir nicht wirklich klar.
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Paradox ist es ja schon, aber irgendwie auch erklärbar. Ich vermute, eine DSGVO-Belehrung muss schon dann unterschrieben werden wenn der Versand von einem externen Dienstleister übernommen wird. Das ist ja eine Datenweitergabe an Dritte. Dass andere Kunden im Gespräch ihr Leben ausbreiten, liegt nicht im Kontrollbereich der Behördenmitarbeiter. Gefragt wurde danach sicher nicht.
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Ich hatte Ohnezahn so verstanden, dass es auch keine zur Miete gab.
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Hast du einen konkreten Preis aufgrund einer Nachfrage? Oder kommt das von der Homepage / online-Anfrage über das Buchungstool. Lt. Homepage haben sie dort
- 8 Zweibettzimmer, davon 4 mit Du/WC
- 1 Vierbettzimmer
- 6 Sechsbettzimmer
- 2 Achtbettzimmer
- 1 Mehrbettzimmer
Der günstigste Preis düfte sich auf das Mehrbettzimmer beziehen und da gehe ich mal davon aus, dass das Mehrbettzimmer mehr als 8 Betten hat. Üblicherweise werden für Zweibettzimmer Aufschläge genommen. Auf der HP werden mittlerweile bei vielen JuHe nicht mehr die konkreten Preise, sondern nur noch ein paar Konditionen genannt werden. Speziell vom Bayerischen Landesverband habe ich aber in Erinnerung, dass Kinder recht lange noch eine zusätzliche Ermäßigung bekommen.
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Der Klassenteiler ist abhängig vom Bundesland und der Schulform. In der Grundschule lag er m. W. hier bei 28, allerdings mit der kuriosen Besonderheit, dass Inklusionskinder nicht mit zum Klassenteiler gerechnet wurden, weil sie formal einer Förderschule zugeordnet waren. Das hatte der Sohn einer Freundin. 28 reguläre + 2 I-Kinder in der Klasse. Am Gymnasium liegt der Teiler bei 32, es darf aber bis 34 aufgefüllt werden, so dass faktisch erst ab dem 35. Schüler geteilt werden muss. In der Oberstufe haben wir ja ein Kurssystem, ich konnte aber bislang nicht herausbekommen, wie da die Mindestbelegungszahl ist und ob es ein Maximum gibt. Aus der örtlichen Schulstatisktik interpretiere ich, dass für die Oberstufe eine Kursgröße von durchschnittlich 21 zugrunde gelegt wird. Tatsächlich ist es aber vermutlich ziemlich durchwachsen. Meine Kinder hatten beide schon sehr große und auch sehr kleine Lerngruppen / Klassen, beides kann in ein und derselben Klassenstufe passieren.
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Im Schulgesetz wirst du dazu nicht viel finden, das liegt im Ermessen der jeweiligen Lehrkraft. M. W. dürfen nicht einmal die Fachkonferenzen da verbindliche Vorgaben machen.
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Ich finde das System ziemlich fatal, weil wir damit Dampfplauderer, die keine Ahnung haben, heranzüchten. Aber mit dieser Strategie (während die schriftlichen Noten zwischen 5 und 6 schwanken) kann man an einem NRW-Gymnasium erstaunlich weit kommen.
Hier gibt es manche Lehrkräfte, die eine müngliche "Epochalnote" als Information neben die Note der Klassenarbeit schreiben. Bei beiden Kindern und verschiedensten Lehrkräften / Fächern ist mir da über die Jahre aufgefallen, dass die mündlichen Noten kaum von den schriftlichen abweichen. Vielleicht eine Viertel- oder halbe Note, aber auf keinen Fall mehr. Hier ist es allerdings auch so, dass der schriftliche Teil in fast allen Fächern stärker gewichtet wird. 60%, oft auch 2/3 sind gängige Anteile, gelegentlich auch 75%.
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Wie cool - Glückwunsch zur super Note!
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stimmt, hatte ich falsch verstanden.
Dann verstehe ich den Unmut aber noch weniger. Elternzeit muss ja nicht genehmigt werden, sondern wird vom AN lediglich angemeldet. Nette Mail an den Chef, dass du dich über die Herausforderung trotz deiner geplanten Elternzeit freust. Termin nochmal nennen und loslegen. Wie die Projektleitung während deiner Abwesenheit besetzt wird, sollte nicht Dein Problem sein.
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Ich finde die Formulierung etwas harsch. Dein Vorgesetzter ist weisungsbefugt und ordnet an, dass du in einem bestimmten Projekt (mit)arbeitest. Das tuts du im Rahmen der dir zur Verfügung stehenden Stunden. Dass du Teilzeit arbeitest heißt ja nicht, dass du gar nichts arbeitest.
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Ich habe kürzlich das Portal http://www.reisen-fuer-alle.de entdeckt. Dort sind Betriebe gelistet, die sich für unterschiedliche Beeinträchtigungen haben zertifizieren lassen. Organisieren muss man allerdings selbst.
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Beim dualen Studium ist es so, dass man zunächst einen Arbeitgeber für die Praxisphasen finden muss. Dort bewirbt man sich und bekommt - wie auch Azubis - einen Ausbildungsvertrag. Je nach Fachrichtung ist dann eine bestimmte duale Hochschule zuständig, mit der der Arbeitgeber kooperiert.
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Meiner Meinung nach ist das Studienfach nicht soo entscheidend, aber es macht einen deutlichen Unterschied ob es in der vorherigen Generation studierte Menschen gibt oder nicht. Wird eine lange Ausbildungszeit geschätzt oder ist sie eher ein (wirtschaftliches) Problem. Mit mittlerem Bildungsabschluss und anschließender Ausbildung ist man mit 20 Vollverdiener und wirtschaftlich unabhängig vom Elternhaus während der Student noch etliche Jahre auf den Unterhalt der Eltern angewiesen ist.
Ein Tipp noch für die Interessenten an einem dualen Studium: Bei den großen Unternehmen (Siemens wurde genannt) muss man damit rechnen, dass über den Sommer die Plätze für das darauffolgende Ausbildungsjahr vergeben werden und man sich bis etwa Pfingsten im vorletzten Schuljahr beworben haben muss, um eine Chance auf einen Platz zu haben.