Beiträge von Elektra

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org

    Schmerzensgeld gibt es m. W. nicht.

    Wichtig ist aber, dass die Einrichtung den Vorfall schleunigst der Unfallkasse meldet.

    War sie bei einem Durchgangsarzt bzw. im Krankenhaus? Die machen oft von sich aus eine Meldung an die Unfallkasse, weil sie die Leistungen mit ihnen abrechen. Oder nur in einer "normalen" Arztpraxis? Dann unbeding klären, ob der Unfall gemeldet wurde.


    Für eventuelle Folgeschäden ist es wichtig, dass es über die Unfallkasse läuft. Die normale Krankenversicherung darf nur wirtschaftliche Behandlungen finanzieren während der Auftrag der Unfallkasse ist, die vollständige Wiederherstellung der (auch zukünftigen) Arbeitsfähigkeit herzustellen. Das geht über den Auftrag der Krankenkassen hinaus.

    Klaviermiete für 20EUR / Monat wäre sehr günstig, ich hätte eher mit 40EUR aufwärts gerechnet. Hättet ihr denn ein Budget für Unterricht? Ohne das macht auch Miete keinen Sinn. Ein Instrument ernsthaft zu lernen ohne regelmäßigen Unterricht halte ich für illusorisch. Es mag Ausnahmen geben, aber die Regel ist das nicht.

    Für dieses Jahr würde ich ganz pragmatisch Kopfbedeckung und Wasser mitgeben, auch wenn das der "Kleiderordnung" widerspricht. Und darauf bestehen, dass beides benutzt wird. Notfalls per schriftlicher Notiz an die aufsichtsführenden Lehrkräfte. Ansonsten das Kind aus gesundheitlichen Gründen daheim behalten.


    Für künftige Veranstaltungen kannst du das Problem über die Klassen- bzw. Schulpflegschaft thematisieren. Und parallel versuchen, Infos vom Jugend- und Schulamt zu bekommen.

    Meines Wissens kann dir der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nur verbieten, wenn er dich Vollzeit beschäftigt.

    25 Stunden ist aber Teilzeit.

    Genau das war meine Überlegung. Denn: mit 25 Stunden kann man ja oftmals kein existenzssicherndes Einkommen erzielen / ohne Transferleistungen auskommen. Wen der AG eine Nebentätigkeit untersagen möchte, müsste er m. E. alternativ einen Vollzeitvertrag anbieten.

    Und auf z. B. fünf Stunden reduzieren geht nicht?


    Umgekehrt: Würde er zustimmen, wenn du zusätzlich zu den 25 Stunden bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten wolltest? Ich verstehe die Logik dahinter einfach nicht. Was du nach deiner Dienstzeit machst, ist doch egal. Die einen machen Sport, die anderen studieren eben. Was gibt es da zu genehmigen?

    Arbeitest du denn aktuell Vollzeit? Du könntest doch auf Teilzeit reduzieren - gibt es eine Mindeststundenzahl? Auf die würde ich gehen und dann parallel studieren. Dass Teilzeitkräfte an bestimmten Tagen nicht anwesend sind ist doch durchaus üblich, denke ich.

    So wie ich es verstanden habe _kann_ der AG beurlauben, muss aber nicht. Es dürfte auch einen Unterschied machen, wie lange du freigestellt werden möchtest. Für ein paar Wochen, um z. B. eine Abschlussarbeit zu schreiben oder für das komplette Studium über mehrere Jahre. Letzteres halte ich für deutlich schwieriger. Zumal du ja auch zu befürchten ist, dass du für deinen Job dann "überqualifiziert" bist.


    Besteht denn die Möglichkeit, dass du deine Tätigkeit in kleinem Umfang weiterführst? Dann würdest du formal nur Stunden reduzieren.

    Mal eine doofe Frage: Was bedeutet "nicht wieder in die Schule kommen"? Hast du einen Arbeitsvertrag und willst diesen kündigen? Dann würde ich schon darauf achten, das auch fristgerecht zu tun. Oder geht es um einen Aufhebungsvertrag?

    Der AG muss zwei Wochen am Stück ermöglichen, aber nicht 6 oder 8. Wenn das gegeben ist, kann der zustätzliche Urlaub schon an einzelnen Tagen abgebaut werden. Die Idee, sich damit eine 4-Tage Woche zu basteln ist insofern doch ganz sinnvoll. Die Frage ist, wie das dann mit dem Dienstplan zusammenpasst. Aber so eine Regelung mus man eh mit dem AG besprechen.

    Da das ist super.


    Am Tag danach ging dann durch die Nachrichten, dass die Finanzierung des D-Tickets insgesamt für das zweite Jahr nicht geklärt ist. Wenn es doof kommt wird es nächstes Jahr wieder eingestellt. Oder deutlich teurer und damit nicht mehr attraktiv. Wobei lt. einem Verkehrsexperten im Tagesthemen-Interview auch die 49EUR für zu teuer sind. Mit diesem Preis wurden überwiegend "sowieso-Fahrer" angesprochen, die ohnehin eine Zeitkarte gekauft hätten und diese nun deutlich billiger bekommen. Seiner Meinung nach liegt die Preisschwelle für Umsteiger bei 29EUR.