Beiträge von Elektra

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    Hier neigt sich die zweite Schulwoche dem Ende zu und alles noch relaxed. Vor den Herbstferien stehen noch 1-2 Deutsch und mindestens auch eine Mathearbeit an. Elternabend ist erst im Oktober.


    Seine KL hat mir letztes WE berichtet, dass er neulich FREIWILLIG eine HA in Deutsch gemacht habe. Hätte ich nie gedacht und freue mich sehr für mein Kind das sein erstes Schuljahr als Schulphobiker beendete und mittlerweile sichtlich gerne hingeht.


    Im Stundenplan stehen 4x5 + 1x6 = 26 Wochenstunden plus drei AGs in denen er mitmachen möchte.

    Mal eine Frage an diejenigen, die auch von Wochenplänen berichten:
    Sind das denn 'echte' Wochenpläne, bei denen individuell mit dem Kind die Lernziele und mit welchen Aufgaben sie erreicht werden sollen besprochen werden?
    Oder eher wie bei uns ein Zettel, auf dem draufsteht, was in einem gewissen Zeitraum abzuarbeiten ist. Dieser ist aber für die ganze Klasse identisch.

    Hier gibt es die HA für eine ganze Woche als Einklebeblatt ins Mitteilungsheft. Dort steht für jeden Tag ein Pensum für Deutsch und Mathe drin, sowie laut vorlesen als 'standing order'. Arbeitszeit für D und M sollen 30' insgesamt sein. Wer von MO bis DO alles sauber abgearbeitet hat, hat FR im wesentlichen HA-frei. Ansonsten die Chance, vergessenes übers Wochenende nachzuarbeiten. Neu ist, dass es nun täglich in beiden Hauptfächern HA gibt. In der ersten war das immer abwechselnd.


    Für die Aktion mit dem Einklebezettel hatte ich der Lehrerin vor 2 Jahren (da hatte sie mein Sohn) die Füße geküsst. Der war nämlich auch so ein Kandidat, der immer meinte, wenn ich nix aufschreibe, brauche ich nichts zu machen. Ich denke, dass etliche Kinder Anfang der 2. Klasse noch damit überfordert sind, alles selbst aufzuschreiben und sich ggfs. nachmittags oder abends alleine drum zu kümmern, wenn was vergessen wurde. Ein Schuljahr später hatte mein Großer damit keinerlei Probleme mehr.

    Hier ist es MO entspannt losgegangen. Diese Woche ist ausschließlich Unterricht bei der KL, täglich Proben für die Feier zur Begrüßung der neuen Schulanfänger am Samstag. Hausaufgaben kaum existent. Bin gespannt auf den Stundenplan, der hoffentlich in den nächsten Tagen herausgegeben wird.

    Hier gibt es in den ersten beiden Grundschuljahren konfessionell-kooperativen RU der ein Schuljahr lang von der evangelischen und im folgenden Schuljahr von der katholischen Lehrkraft erteilt wird. Ab dem dritten Schuljahr gibt es dann evangelisch oder röm.-katholisch. Die Schule hat ein gewisses Interesse daran, dass alle Kinder am Religionsunterricht teilnehmen, hauptsächlich wegen der Beaufsichtung, denke ich. Nur etwa die Hälfte aller Schulanfänger gehört überhaupt einer dieser beiden Konfessionen an. Ersatzunterricht ist in meinem Bundesland für diese Altersstufe nicht vorgesehen.


    Die GS ist zweizügig, d.h. pro Jahrgang gibt es eine evangelische und eine katholische Gruppe. Wenn der Unterricht nicht in den Randstunden stattfindet, bedeutet das für die nicht teilnehmenden Kinder, dass sie in eine andere Klasse und auch Jahrgangsstufe gesetzt werden und sich dann still beschäftigen müssen.


    Bei einem Kind, das ohnehin nicht getauft ist, sollte auch der Austritt aus dem Religionsunterricht - zumindest ggü. der Religionsgemeinschaft - kein Problem sein?

    Meine nächste-Woche-Zweitklässlerin hat ihren schulischen Ehrgeiz mittlerweile auf Normalmaß zurückgefahren. Kürzlich von Nachbarn gefragt, ob sie sich denn nicht freue, dass bald die Schule wieder losginge antwortete sie nur trocken "nö". Ansonsten genießt sie gerade noch ein paar Tage Urlaub bei der Oma. Morgen soll es in einen etwas weiter entfernten Zoo gehen, sofern das Wetter halbwegs mitspielt.


    Zu JeKi und Instrumentalklassen habe ich auch eine sehr kritische Meinung. Da lobe ich unsere Stadt, die unterhalb bestimmter Einkommen 100% Gebührenfreistellung an der Musikschule finanziert. Das halte ich für sozialverträglicher und die Schulen kommen nicht in die Versuchung regulär zu erteilenden Musikunterricht durch elternfinanzierte Programme zu ersetzen.

    Der Kindertransport auf Fahrräder ist im §21 der StVO geregelt. Dort heißt es im Abschnitt 3:
    "Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes."


    Den "besonderen Sitz" halte ich durch die Kraxe o. ä. gegeben, es steht ja nicht dabei, dass dieser besondere Sitz am Fahrrad selbst befestigt sein muss. Durch die entsprechende Sitzhöhe ist auch die Forderung nach einer "wirksamen Vorrichtung, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können" erfüllt.


    Meiner Meinung nach kein Verbot, machen würde ich es vermutlich trotzdem nicht.

    Mir war es wichtig, dass meine Kinder radfahren können, allerdings sind auch wir Eltern passionierte Radfahrer. Von meiner Eltern- und Großelterngeneration kenne ich das Fahrrad als unentbehlriches Verkehrsmittel, weniger als Freizeitaktivität.


    Radfahren ist die erste Möglichkeit, sich mit dem fließenden Verkehr auseinanderzusetzen. Ein Schulfreund hat mir mal gestanden, dass das sein größtes Problem beim Führerschein machen war, einfach weil er Straßenverkehr nur als Fußgänger kannte. Die Dame, die an ihrem zweiten Fahrradtag ein Kind auf dem Gepäckträger (!) transportiert halte für grob fahrlässig bis tollkühn.

    Für mich ist Taschengeld auch mit selber / alleine etwas einkaufen gehen verbunden. Von daher: Wenn das größere Kind sich davon ein Eis kauft würde es das jüngere Kind ja gar nicht mitbekommen.


    Wir haben hier allerdings auch eine vermutlich ungewöhnliche Konstellation. Die Kinder sind 7 und 9 Jahre alt und bekommen nach wie vor kein regelmäßiges Taschengeld. Der Papa hält es für nicht nötig (hatte selber keins) und vom Großen kommt zwar gelegenlich mal eine Äußerung. So wichtig, dass am Familientisch aber besprechen müsste, ist ihm das Thema auch nicht. Dennoch ist es so, dass die Kinder über erstaunliche Geldbeträge verfügen. Ein fünfer von der Oma zum Zeugnis, ein Zehner von der Großtante zum Geburtstag. Das sind schon Beträge, über die sie selbst verfügen dürfen. Momentan wird das angespart. Der Große hat sich so schon den einen oder anderen Herzenswunsch erfüllt, beim jüngeren Kind steht das noch aus.

    Hier haben wir gestern den vor den Ferien mitgegebenen Ferienarbeitsplan auf Vollständigkeit gecheckt.
    - Abends später ins Bett gehen -> ok
    - Morgens lange ausschlafen -> ok
    - Draußen und drinnen toben und spielen -> ok
    - Ein spannendes Buch lesen (wie nur eins???)
    - Mit freunden und Freundinnen spielen -> ok
    - neue Schulsachen kaufen und einpacken-> heute
    - Ferien Erinnerungsstücke einpacken -> ok
    - Am 1. Schultag mit guter Laune in die Schule kommen -> noch zu erledigen


    Ob es in der Grundschulzeit überhaupt eine Klassenfahrt geben wird weiß ich noch gar nicht. Mein Großer kommt in die Vierte und mir ist bisher nichts bekannt. Hier gibt es fast nur teilzeit Arbeitende Lehrerinnen und bis auf die Konrektorin haben alle selber Kinder, die während so einer Fahrt untergebracht oder mitgenommen werden müssten. Von daher kann ich mir auch vorstellen, dass es gar keine Klassenfahrten gibt. Im letzten 2. Schuljahr hat die KL aber eine Lesenacht mit Übernachtung in der Schule gemacht, evtl. ist sowas ja wieder geplant.

    Hier auch eine Betroffene, auch das Heulen bei gewissen Strophen. Völlig harmloser Text, schon tausendmal gesungen und plötzlich sowas.


    Aufgebaut hat mit die 'Weisheit' meiner Gesangslehrerin: Mit jedem Kind wird die Stimme schöner. Das fällt natürlich in die Rubrik Volksweisheiten, bei mir war aber tatsächlich was dran: Die Stimme wurde nach einer gewissen Zeit ein bischen runder, weil die dunkleren Klangfarben wieder etwas mehr aktiviert wurden.


    Kopf hoch, das wird wieder!

    Also über einen Läuse 'Fehlalarm' wäre ich als dann mittelbar betroffenes Mitelternteil not amused. Hier müssen alle Eltern der betroffenen Klasse schiftlich bis zum nächsten Schultag bestätigen, dass sie ihre Kinder ordentlich auf Läuse untersucht und nichts gefunden haben. Und das dann in zwei Klassen - schönen Dank auch. Sowas trägt nun gar nicht zur Sorgfaltspflicht in diesen Dingen bei und dann wundern sich alle, warum die Einrichtung die Läuse nicht loswird.

    Das mit der Freiwilligkeit in der Selbstkontrolle bezieht sich m. W. auf die Produzenten. Kurz gefasst organisiert die Filmindustrie eine Kontrolle damit diese Aufgaben nicht staatlicherseits übernommen wird. Die Filmwirtschaft hat ein Interesse daran, möglichst niedrige Freigaben zu erreichen, denn das hat Auswirkungen bis auf die erlaubten Sendezeiten im Fernsehen, was wichtig für spätere Verwertungen ist. Je höher die FSK Angabe, desto später die erlaubte früheste Ausstrahlungszeit. Je später die Ausstrahlungsbeginn (auf die Tageszeit bezogen) desto schlechter die Werbeumsätze (weil kleinere erreichbare Zielgruppe). Filme mit FSK 18 dürften m. W. gar nicht im Fernsehen ausgestrahlt werden. Evtl. PayTV, da bin ich aber nicht sicher.


    Noch was zur Einlasskontrolle. Eine wirksame Zugangskontrolle kann nur am Einlass stattfinden, wo man auch den konkreten Besucher sieht. Tickets kann jeder für jeden kaufen.

    Ich würde mit offenen Karten spielen und der KL das so schildern, wie Du es auch hier getan hast. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Teilnahme an einer lange geplanten, auswärts stattfindenden Familienfeier, noch dazu mit Mitgliedern die aus dem Ausland anreisen von der Schule nicht genehmigt würde. Ggfs. darf nur die Rektorin das genehmigen, aber das wäre für mich erstmal nur eine organisatorische Frage.

    Taufe bedeutet die Aufnahme in die christliche Gemeinschaft. In Deutschland ist damit staatsrechtlich eine Kirchenmitgliedschaft begründet auch mit den dazugehörigen Verpflichtungen, z. b. Kirchensteuer zu zahlen. In diesem Punkt habe ich Verständnis auch für christliche Eltern, die sagen, meine Kinder sollen selbst entscheiden, ob sie dazugehören wollen.


    Die Kernfrage ist doch
    - ist die Taufe ist eine Folge des Glaubens oder
    - kann, oder gar muss sie dem Glauben vorausgehen?


    Meiner Meinung nach sind beide Standpunkte legitim. Dass Gott sich für das Kind entschieden hat, kann - je nach Standpunkt - schon durch dessen Existenz belegt sein. Sonst müsste er doch konsequenterweise Kinder von z. B. Buddhisten ablehnen. Das kann ich nun auch nicht unterschreiben.