Entweder sie muss eine feststellbare Leistung finden oder ermöglichen (Nacharbeit, Ersatzarbeit, Kolloquium, Dokumentation...) oder sie kann keine Note erteilen und kann dann keine Note im Zeugnis geben.
Einfach pauschal eine vier geben und hoffen, dass deine Tochter damit zufrieden ist, ist für die Lehrerin die einfachste Lösung aber auch rechtlich meiner Meinung nach nicht haltbar.
Hat die Lehrerin anerkannt, dass sie die Arbeit verschlampt hat oder geht sie davon aus, dass deine Tochter sie nicht abgegeben hat? Hat deine Tochter zeugen, dass sie die Arbeit abgegeben hat?
In so einem Fall solltest du dich zügig an die Schulleitung wenden, die kennt auch die rechtlichen Grundlagen besser.
Sollte jetzt keine Note gegeben werden können, gibt es zumindest in meinem Bundesland die Möglichkeit einer Feststellungsprüfung, die ermittelte Note aus dieser Prüfung kann auch nachträglich ins Zeugnis aufgenommen werden, das wird dann neu gedruckt und das alte vernichtet. Zur Not kommen bei Bedarf auch die Lehrer nochmal zu einem nachträglichen Zeugniskonvent zusammen, falls erforderlich.
Es ist viel möglich, nur mit Aufwand verbunden, daher wahrscheinlich die Suche nach einer weniger aufwändigen Lösung.