Beiträge von Elis

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    Wusel hat zwei Leckereien vermixt zu Waffins. Jetzt weiß ich nur leider immer nicht, was er will... Muffins oder Waffeln?

    Meine Kinder haben sich früher öfter Muffeln ("Maffeln") gewünscht.. da war ich mir auch oft nicht sicher, was sie jetzt meinen #cool

    Wenn ihr pakistanisches Essen mögt, kann ich euch das Balutschi empfehlen.
    Da war ich jetzt zwar schon ein paar Jahre nicht mehr, aber früher seeehr gerne.
    (Das ist an der Grindelallee, in der Nähe der Haltestelle "Dammtor/Stephansplatz").
    LG Elis

    Ich frage mich auch immer, warum Mädchenklamotten enger geschnitten sind.
    Mein Sohn ist ja so dünn und bei ganz vielen Marken werden wir nur in der Mädchenabteilung fündig.

    Na, weil nur Jungs Muskeln haben. Mädchen sind dünn und schwach. :wacko:
    Darum sind meiner Tochter auch die meisten Blusen an den Schultern und Armen zu eng - oder passen nur, wenn man sie drei Nummern größer kauft als ihre eigentliche Größe ist. #hammer Und sie ist wirklich nicht dick!

    Je nachdem, wie die finanzielle Situation der Kiga-Eltern ist, können vielleicht manche Kinder nicht daran teilnehmen und sind dann ausgeschlossen. Ich finde es inzwischen besser, wenn solche Extra-Veranstaltungen privat stattfinden.

    Das fände ich auch problematisch. Bei uns im Kiga (Elterninitiative) gibt es einen Trägerverein in den die Eltern monatliche Beiträge zahlen und sich bei geringem Einkommen befreien lassen können.
    Sonderaktionen wie Theater, Musikgruppe, Weihnachtsmarkt, Kitareisen etc werden dann für alle Kinder aus dieser Kasse bezahlt. Damit ist dann die Teilnahme an irgendwelchen Aktivitäten auch unabhängig vom Geldbeutel der Eltern.

    Falls Elistra am 2. doch nicht kann (oder noch krank ist), könnten wir wahrscheinlich auch kommen und unsere Sitze zeigen. (Ansonsten wäre es, denke ich, nicht nötig, weil sie eh beide Sitze hat, die wir haben).

    Nun ja, das BVerfG hat am 21.7.2010 aber entschieden, dass es gegen das Elternrecht des Vaters verstößt, wenn er keine Möglichkeit hat, gegen den Willen der Mutter an das gemeinsame Sorgerecht zu kommen. Darüber kann/darf/sollte sich der Gesetzgeber nicht einfach hinwegsetzen. Es ist doch sinnvoll, wenn das neue Gesetz nicht beim nächsten Urteil des BundesVerfGs wieder für nichtig erklärt wird... Meiner Meinung nach ist das geplante Gesetz auch nicht sooo weit von der aktuellen Übergangsregelung entfernt (bis auf das vereinfachte Verfahren und die "negative Kindeswohlprüfung", statt der jetzt positiven)

    Zitat

    342068'" username="Hera">Lies mal das erste Posting. Auch bei Widerspruch wird nur nach Aktenlage entschieden.



    Okay, das erste Posting habe ich vielleicht nicht soo ausführlich gelesen, aber das ist auch nicht das, was beschlossen werden soll. Ich bezog mich auf den Referentenentwurf, um den es hier geht: http://www.bmj.de/SharedDocs/D…df?__blob=publicationFile


    Da steht unter anderem:


    "(4) Werden dem Gericht durch den Vortrag der Beteiligten oder auf sonstige
    Weise Gründe bekannt, die der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen
    können, gilt § 155 Absatz 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Termin nach
    Satz 2 spätestens einen Monat nach Bekanntwerden der Gründe stattfinden soll, je-
    doch nicht vor Ablauf der Stellungnahmefrist der Mutter nach Absatz 2 Satz 2. § 155
    Absatz 3 und § 156 Absatz 1 gelten entsprechend. "


    §155 FamFG:


    "(2) Das Gericht erörtert in Verfahren nach Absatz 1 die Sache mit den Beteiligten in einem Termin. Der Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden. Das Gericht hört in diesem Termin das Jugendamt an. Eine Verlegung des Termins ist nur aus zwingenden Gründen zulässig. Der Verlegungsgrund ist mit dem Verlegungsgesuch glaubhaft zu machen."


    Das hört sich für mich an, als würrde bei Bedenken in einem persönlichen Termin mit dem Jugendamt verhandelt. Für dich nicht?



    Naja, wahrscheinlich ist es, wie viele hier bereits schrieben: Wir werden nie zu gemeinsamen Ansichten kommen, weil einfach von zu unterschiedlichen Menschenbildern (und Erfahrungen) ausgegangen wird...

    Aber was macht man, wenn man z.B. als Elternteil sich umhört, sich verschiedene Schulen ansieht und zum Schluss kommt, die einzige Schule in der Nähe, in die man sein Kind mit gutem Gewissen hinschicken kann ist z.B. eine Waldorfschule und der Ex-Partner sagt: "Nö, Waldorf finde ich doof, das Kind soll auf eine öffentliche" und man muss dann sein Kind entweder auf die katastrophale Schule in der Nähe oder muss jeden Tag mit dem Auto eine halbe Stunde hin und zurück fahren.

    Naja, es gibt auch schlimme Waldorfschulen #augen und vielleicht hat der Ex ja auch eigene Erfahrungen gemacht, die für eine öffentliche Schule sprechen. Bei gemeinsamen Sorgerecht muss die Mutter halt im Zweifelsfall besser argumentieren und hat vielleicht eher die Möglichkeit, auch Denkfehler einzusehen.

    Wenn die Eltern miteinander reden können ist das gemeinsame Sorgerecht nicht nötig. Und wenn der Ex-Partner einfach nur #contra ist, ist es echt nur kacke.

    Naja, dabei gehst du davon aus, dass Kommunikationsprobleme immer das Verschulden des Mannes sind.
    Außerdem kann der Frau ja auch mal was zustoßen, dann hat der Mann keinerlei Rechte ohne Sorgerecht, auch wenn die Erziehung vorher geteilt wurde (ohne Sorgerecht).

    An alle, die das neue Gesetz sooo furchtbar finden:
    Was wäre denn euer Alternativ-Vorschlag für ein neues Gesetz. #confused
    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Paragrapen 1626a, 1629 BGB und 155a FamFG hatte ich ja vorher schon verlinkt.
    Nur weil ein Mann nicht, oder nicht mehr mit der Mutter des Kindes zusammen ist, könnt ihr ihm doch nicht automatisch sein Elternrecht absprechen. :huh:
    Es kann ja viele Gründe haben, warum man sich getrennt hat (und die liegen nicht immer beim Mann). #augen

    Na, aber auch ohne sich eine lange Partnerschaft zu wünschen, wenn man sich entscheidet, ein Kind zu bekommen (oder es halt passiert), dann wird eben nicht nur die Frau Mutter sondern auch der Mann Vater. Für mich klingt in diesen ganzen Argumenten immer so ein bisschen die Ansicht durch, das Kind sei eben "eigentlich" das Kind der Mutter und der Mann kann sich engagieren in dem Rahmen, dem die Mutter ihm zugesteht*. Das finde ich eine falsche Sichtweise!


    Hier unterschreibe ich einfach mal.


    Außerdem ist es ja auch nach der neuen Rechtslage keineswegs so, dass unverheiratete Väter automatisch Sorgerecht bekommen (sondern nur auf einen Antrag eines der Elternteile hin). Grund für die geplante Gesetzesänderung (http://www.bmj.de/SharedDocs/D…df?__blob=publicationFile) ist diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes:
    http://www.bverfg.de/entscheid…s20100721_1bvr042009.html
    Sie besagt, dass es verfassungswidrig ist, dass der unverheiratete Vater keine Möglichkeit hatte, ohne Zustimmung der Mutter an ein gemeinsames Sorgerecht zu kommen. Und das finde ich, ehrlich gesagt, auch sehr zweifelhaft, warum sollen engagierte Väter keinen Anspruch auf Sorgerecht haben? (Die anderen werden es wahrscheinlich nur in Ausnahmefällen beantragen, um ihre Ex zu ärgern oder sonstwas.)
    Neu am Gesetzesentwurf ist in erster Linie das vereinfachte Verfahren, was wahrscheinlich in erster Linie finanzielle Gründe hat.

    Vielen Dank für diesen Link. Den werde ich mal bekindeten Kollegen zukommen lassen und auch meiner Familie ans Herz legen. Ich bekomme von Eltern und Schwägerin jetzt schon immer zu hören, dass mein fast 2,5 jähriger Sohn ja gar keinen Platz mehr für seine Beine hat.


    Viele Grüße, MaFu


    Ja genau, und außerdem wird den Kindern doch so ganz schlecht #stirn und sehen können sie auch nichts... X(

    Wir haben auch ein islabike. Und bei uns war es ebenso wie bei May´s Tochter: Unsere Tochter ist aufgestiegen und losgefahren. Sie ist zwar vorher schon sehr gerne Laufrad gefahren, aber trotzdem standen wir so 8I da. #super