Ähm... Da steht gar nix
Seine Ex hat über ihren Anwalt beantragt, dass kein Versorgungsausgleich durchgeführt wird und er ist damit einverstanden. Ich habe dann - in seinem Auftrag - geantwortet, dass das klar geht. Reicht dem Gericht nicht, es will ein notariell beglaubigtes Schreiben (wie gesagt, unmöglich) oder einen Brief vom Anwalt, in dem genau das steht, was ich schon geschrieben hatte Mehr nicht *schulterzuck*
Verfahrenswert der Scheidung war 3900€, aber da war der Versorgungsausgleich ja abgekoppelt. Mehr weiß ich leider auch nicht... Gibt es vielleicht einen groben von - bis Wert? Also mind. x€, max y€? Es geht nur darum einen groben Überblick zu bekommen.
Vielleicht hilft ja, dass sie 5 Jahre verheiratet waren und sie so um die 1300€ netto hat(te). Sie hat also nicht so wahnsinnig viel verdient, der Versorgungsausgleich kann also keinen irre hohen Gegenstandswert verursachen.
Danke euch aber schon mal
Einen Haus- und Hofanwalt habe ich nicht.
Liebe Grüße
Anja