Also:
- bei einer Arbeitszeit von 0 - 6 Stunden -> keine Pause einzuhalten
- bei einer Arbeitszeit von 6 - 9 Stunden -> 30 Minuten gesetzliche Mindestpause
- bei einer Arbeitszeit > 9 Stunden -> 45 Minuten gesetzliche Mindestpause
Dein AG muss es ermöglichen, dass Du diese Pausen machen kannst. Er muss die genauen Pausen nicht festlegen (ist in den meisten Branchen auch nicht blich) und er muss Dich nicht zur Einhaltung zwingen.
Im Falle eines Unfalls passiert gar nichts, denn wenn obiges zutrifft (Du kannst Pause machen), dann hast Du sie virtuell gemacht, und deswegen wird auch keiner belangt. Der AG wird belangt, wenn Du die Pause nicht machen kannst (Fließbandarbeit oder so).
ABER - wenn Du die Pause tatsächlich durcharbeitest / keine Pause machst, dann hast zu hinsichtlich der kontierten Arbeitszeit die Pause trotzdem gemacht.
Rechenbeispiele:
Du arbeitest genau 6 Stunden -> bewertete Arbeitszeit 6 Stunden (von den 30 pro Woche).
Du arbeitest 6h30 -> bewertete Arbeitszeit = 6 Stunden Arbeit (von den 30 pro Woche) + 30 Minuten Pause
Du arbeitest 6h15 -> bewertete Arbeitszeit = 5h4 Arbeit (von den 30 pro Woche) + 30 Minuten Pause
Das letzte Beispiel zeigt die Crux: Indem Du mehr arbeitest, hast Du evtl. tatschlich weniger bewertete Zeit, und die zustzliche Arbeit hast Du verschenkt an Deinen AG.
In den meisten Fällen ist das unwesentlich und zieht sich irgendwie zurecht - es fällt nur auf, wenn Du mit Stechuhr arbeitest und oder auf Stundenkontingente kommen musst oder so.
Liebe Grüße,
Kerstin