Beiträge von Kerstin_Pfalz

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    Ich unterschreibe bei meinen vorschreiberinnen - der Uralub wird immer mit sovielen Stunden kontiert der Sooo- oder Rahmenarbeitszeit entspricht zu dem Zeitpunkt, an dem der Urlaub stattfindet, nicht nach der Sollarbeitszeit, unter der der Urlaubsanspruch erwirtschaftet wurde.


    Und logisch, für nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt es keinen Urlaubsaspruch mehr.


    Grüße,


    Kerstin

    ??


    Durch den Zoll überwacht werden die Arbeitszeiten und die Ruhezeiten (also die arbeitsfreie Zeit zwischen den Schichten) aber doch nicht die untertätigen Pausenzeiten?


    Sh. auch https://www.zoll.de/DE/Fachthe…stige-pflichten_node.html ;
    Die Arbeitszeitaufzeichnungen sind nicht an eine bestimmte Form gebunden und können sowohl elektronisch als auch schriftlich geführt werden. Lediglich Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind zu erfassen, nicht jedoch die exakte Lage und Dauer der einzelnen Pausen.


    Für den Wegeunfall dürfte es wesentlich gewesen sein, dass die gesetzliche maximale Arbeitszeit nicht überschritten wurde, und die Arbeitszeit ist eben
    (Zeit_bis - Zeit_von) - Pausenzeiten.


    Aber ob diese Pause tatschlich oder virtuell gemacht wurde...


    Liebe Grüße,


    Kerstin

    Also:
    - bei einer Arbeitszeit von 0 - 6 Stunden -> keine Pause einzuhalten
    - bei einer Arbeitszeit von 6 - 9 Stunden -> 30 Minuten gesetzliche Mindestpause
    - bei einer Arbeitszeit > 9 Stunden -> 45 Minuten gesetzliche Mindestpause


    Dein AG muss es ermöglichen, dass Du diese Pausen machen kannst. Er muss die genauen Pausen nicht festlegen (ist in den meisten Branchen auch nicht blich) und er muss Dich nicht zur Einhaltung zwingen.
    Im Falle eines Unfalls passiert gar nichts, denn wenn obiges zutrifft (Du kannst Pause machen), dann hast Du sie virtuell gemacht, und deswegen wird auch keiner belangt. Der AG wird belangt, wenn Du die Pause nicht machen kannst (Fließbandarbeit oder so).


    ABER - wenn Du die Pause tatsächlich durcharbeitest / keine Pause machst, dann hast zu hinsichtlich der kontierten Arbeitszeit die Pause trotzdem gemacht.


    Rechenbeispiele:
    Du arbeitest genau 6 Stunden -> bewertete Arbeitszeit 6 Stunden (von den 30 pro Woche).
    Du arbeitest 6h30 -> bewertete Arbeitszeit = 6 Stunden Arbeit (von den 30 pro Woche) + 30 Minuten Pause
    Du arbeitest 6h15 -> bewertete Arbeitszeit = 5h4 Arbeit (von den 30 pro Woche) + 30 Minuten Pause


    Das letzte Beispiel zeigt die Crux: Indem Du mehr arbeitest, hast Du evtl. tatschlich weniger bewertete Zeit, und die zustzliche Arbeit hast Du verschenkt an Deinen AG.


    In den meisten Fällen ist das unwesentlich und zieht sich irgendwie zurecht - es fällt nur auf, wenn Du mit Stechuhr arbeitest und oder auf Stundenkontingente kommen musst oder so.



    Liebe Grüße,


    Kerstin

    Wie ich schon im anderen Thread geschrieben habe, das ist nicht rechtens. Und das Zauberwort lautet Entgeldfortzahlungsgesetz.


    Unter der Annahme, dass Du für eine ganze Anzahl von Tagen krank geschrieben bist, errechnet sich die bewertete Arbeitszeit für jeden dieser Tage nach einer Formel, die ich nicht im Kopf habe, aus der durchschnitlichen täglichen Arbeitszeit der letzten 3 Monate.


    Ich kenne solche Spezialisten wie Deinen AG; das Wort Entgeldfortzahlungsgesetz reicht für gewöhnlich.


    Grße,


    Kerstin

    "das kind interessiert sich sehr für geschichten, schon immer. er selber schreibt geschichten(wenn er denn mal die muße hat), die sind der hammer. die deutschlehrerin hat ihm schon eine zukunft als autor vorhergesagt"


    Was genau war noch mal Dein Problem?


    "nun ist es so, dass ich ihm eben die 10 minuten abverlange. leider findet er das total kacke und blockiert."
    Kann ich voll verstehen, da würde ich auch auf stur schalten.


    Ehrlich, laß' ihn. Du versuchst eine ungeeignete Lösung durchzudrücken für das nicht vorhandene Problem, dass Dein Sohn zu Literatur einen anderen Zugang hat als Du.


    Viele Grüße,


    Kerstin

    Ich hatte mal das zweifelhafte Vergnügen einer Steißbeinluxation - eigentlich ganz harmlos, tut aber so was von scheißeweh. Erst dachte ich, das wird schon wieder, dann bin ich nach einiger Zeit (note so self: nächstes mal gleich!) zum Arzt. Das Richten war dann eine Sache von 2 Minuten, und Wunder über Wunder, der Schmerz war weg bis auf ein bißchen so muskelkaterartige Nachklänge.


    Also mein Rat: Wenn's heute immer noch so weh tut, ab zum Doc.


    Gute Beserung!


    Kerstin

    Der Mann widerspricht mit einem als abweichende Statistik getarten Gefühlsargument einer Statistik - das IST Bullshit.


    Ich nehme seine Gefühlswelt durchaus ernst, und ich bin gerne bereit, über sein subjektives Sicherheitsempfinden mit ihm zu diskutieren, aber eine polizeilichen Statistik angreifen zu wollen mit persönlichem Empfinden ist so was wie der Versuch, eine Trümmerfraktur mit Globuli heilen zu wollen. Und es wird auch nciht besser, wenn man das Foto eines Gipsverbandes auf die Globuli-Flasche klebt.

    Der Laut - oder vielmehr die Fähigkeit zur Bildung eines Lauts - wird nicht mit dem Wort erworben, sondern typischwerweise viel früher. Dazu "dient" dieses Baby-Lallan und -Brabbeln..


    Sind die Laute als solche denn da und werden nur nicht in Wörter "eingebaut" (das kann durchaus noch dauern) oder bildet Dein Kleiner sie gar nicht? Soa was wie Eisenbahn spielen - tsch-tsch-tsch - geht das oder eher nicht?


    Viele Grüße,


    Kerstin