das ergibt sich nicht direkt aus einem Gesetz, sondern aus der Zulassung der Kindersitze, eigentlich muss jeder Kindersitz eine Kurzanleitung direkt auf dem Sitz haben, daran kann man das erkennen. Oder man guckt halt in die Anleitung, da steht definitiv drin ob er auch für den Beckengurt zugelassen ist.
Generell gilt, sämtliche Kindersitze die den 3Punktgurt zur direkten Sicherung des Kindes nutzen, sind ausschließlich für den 3Punktgurt zu verwenden. Also nicht nur einfache Sitzerhöhungen sondern auch Sitzerhöhungen mit Rückenlehne.
Für andere Sitzgruppen (z.b. Babyschalen mit Base, Reboarder mit eigenem 5Punktgurt, oder auch Vorwärtsitze mit Fangkörper/5Punktgurt) gibt es vereinzelt auch Sitze die beide Zulassungen haben und somit für den 3punktgurt und für den Beckengurt zugelassen sind.
Was man bei einem Sitz mit Beckengurt Zulassung aber noch bedenken muss, es muss ein statischer/längenfixierbarer Beckengurt sein (in Reisebussen sind die meist automatisch und nicht fixierbar). Denn nur mit einem fixiertem Beckengurt kann man einen Kindersitz wirklich sichern. Aber auch das steht in der Anleitung der Kindersitze.
Also im Fall des VW-Busses mit Beckengurt mittig, Kinder die in Sitzen der Gruppe 0,1 oder 2 fahren können dort gesichert werden, wenn man einen speziellen Sitz kauft und der Beckengurt fixiert werden kann. Kinder die in Gruppe 3 (22 bis 36kg) fahren können dort nicht gesichert werden.