Beiträge von Arnoli74

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org

    Kommt es nur mir komisch vor, ein gewuenschtes Gehalt anzugeben, wenn man nicht danach gefragt wird?

    Ich hab das auch schon gemacht und finde prinzipiell nichts anrüchiges dabei. Die einzige Gefahr ist halt, dass man dann schon gleich rausfliegt weil zu teuer. Doch wenn man eh nicht unter Summe x gegangen wäre, spart man dadurch Zeit und Nerven. Die TE könnte ja auch ihre Entgelt-Gruppe aus dem öffentlichen Dienst angeben - zur groben Orientierung quasi. Denn wie oben schon gesagt: Es erwartet wirklich niemand, dass man sich verschlechtert, von daher bedeutet das dann rausfliegen oder eine gewisse sicherheit für das Unternehmen.

    Was mich vor allem stört ist dass keinerlei Verdienstangaben angegeben sind - ist das immer alles Verhandlungssache?


    Das hört sich aus meiner Sicht (immer in der freien Wirtschaft gerabeitet) lustig an, ich wäre wahrscheinlich total verstört, wenn ich in meinem Bereich Stellenanzeigen lesen würde, bei denen konkrete Angaben zum Verdienst gemacht würden ;). Das wäre wirklich sehr unüblich in Deutschland. Also ja, das Gehalt ist eigentlich schon immer Verhandlungssache, Unternehmen budgetieren eine Stelle aber natürlich vor der Ausschreibung bzw. ordnen sie - wenn tariflich bezahlt wird - einer bestimmten Entgeld-Gruppe zu.


    Ich würde aber tatsächlich nicht anrufen und fragen, wo die Stelle gehaltlich liegt, denn meist - auch später im Vorstellungsgespräch - wird erwartet, dass man zunächst selbst sagt, was man verdienen wollte/sollte. Basis dabei ist dann wieder das aktuelle Gehalt + x, letzteres muss man dann entsprechend argumentieren. Sicher gibt es auch Unternehmen, die das offen und transparent handlen und gleich - vielleicht auch schon am Telefon vorab - sagen, wie viel Gehalt vorgesehen ist, verhandlungstechnisch ist das aber natürlich nachteilig für's Unternehmen, könnte ja auch sein, dass ein Bewerber mit einer ursprünglich niedrigeren Forderung dann auf einem mehr bekommt als er gefordert hätte....


    Wenn ich was in die Bewerbung schreiben würden, dann würde ich wohl am ehesten mein aktuelles Gehalt angeben und schreiben, dass diese die Verhandlungsbasis bildet. In einem Wirtschaftunternehmen macht ma sich nämlich auch verdächtig, wenn man bereit wäre, sich gehaltlich zu verschlechtern.

    So, wie ich Frau Teddyfell verstanden habe, hat sie diese Auswahlmöglichkeit hinzugefügt:

    Ah, hab ich überlesen. Dann ist die Aufgabe echt schräg, denn "vielleicht" wäre echt die richtige Antwort. Alternativ könnte man die Frage ändern in "Würdest du es - an Hand des Ergebnis - riskieren, nur 10 € mit zum Einkaufen zu nehmen?". Dann könnte die Antwort lautet "Ja, aber nur, wenn ich den Bleistift nicht so dringend brauche" oder "Ja, denn ich bin ja noch klein und niedlich, da drücken die sicher ein Auge zu".

    Tatsächlich fehlt der Hintergrund, also wie sollen die Kinder mit dem geschätzten Ergebnis umgehen? Steht "vielleicht" wirklich zur Auswahl? Denn wenn ja, könnte es ja sein, dass die Anweisung für das Lösen solcher Aufgaben lautet, dass erst mit Auf- und Abrunden gerechnet und das Ergebnis anschließend bewertet werden muss -> Also überschlägt das Kind, merkt "aha, das kostet so +/- 10 €!", mit dem Ergebnis könnten man dann einen "Realitätscheck" machen -> Wäre es schlimm, wenn es ein bisschen mehr als 10€ wären? Ergebnis: Jap, das wäre doof, weil man in den meisten Läden nix geschenkt kriegt, noch nicht mal 10 oder 20 Cent. Also müsste das Kind mit dem Ergebnis einfach noch mal richtig nachrechen.. oder auf nen Zwanni pochen...

    Das stimmt alles fürs normale Arbeitsleben, aber bei einer Promotionsstelle kann es eben auch anders aussehen (oder generell an der Uni). Da wird teilweise einfach eine höhere Flexibilität verlangt bzw. erwartet. Und kinderlose Männer und Frauen sind da nun einfach mal flexibler.


    Seien es nun Konferenzen, Messzeiten an irgendwelchen Labors, Versuche die in die Nacht gehen, oder was auch immer: wenn man einen Chef hat der 24h Anwesenheit voraussetzt, hat man es mit Kindern einfach schwieriger. Und ich wiederhole mich: als Doktorand ist man vor allem vom Chef abhängig, das ist anders wie bei normalen Stellen in der Wirtschaft: das Ziel ist ja nicht nur die Anstellung, sondern die Fertigstellung der Doktorarbeit - und da hat man kein Recht drauf. Daher sollte man mit Kindern als DoktorandIn auf jeden Fall schauen, dass der Lehrstuhl ein Klima hat, das keine 100% Anwesenheit/Verfügbarkeit vorraussetzt - denn sonst wird man dort nicht glücklich (und wohl auch nciht fertig).

    Ich meinte das aber durchaus für beide Bereiche. In meinem Job - freie Wirtschaft - muss ich auch genau abchecken, wie ich alle Job-Erfordernisse mit meinem Privatleben koordiniere. Und da falle genauso Geschäftsreisen zu Tagungen, Abendtermine, Veranstaltungen am Wochenende, spontane Spätnachmittagsmeetings an, wie in der Wissenschaft. Die Eckdaten muss ich kennen und wenn ich dann immer noch sagen kann, dass ich den Job machen will, stehe ich auch zu meinem Wort. Aber genau wie jeder andere Mensch, kann und muss ich mir mein Berufsleben gestalten. Niemand ist 100% verfügbar für seinen Arbeitgeber, und ja, mit Kind ist es schwerer, aber es geht! Auch in der freien Wirtschaft ist man, wenn man weiter kommen will, sehr stark von seinem Vorgesetzten abhängig, wäre ja schön, wenn "rein kommen" schon alles wäre. Auch da ist es also zwingend wichtig, das Vertrauen, das man mit einer bestimmten Position bekommt nicht zu enttäuschen.


    Ich hab hier auch die Innensicht eines Uni-Profs und kann - in Bezug auf alle Doktoranden, die der in den letzen Jahren betreut hat - sagen, dass ich da auf ganz andere "Störgrößen" also auf Kind oder nicht-Kind achten würde. Ein Lehrstuhl, der pausenlose Verfügbarkeit/Anwesenheit von seinen Doktoranden verlangt kann ja per se nicht besonders dienlich für das Entstehen einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit sein. Von daher würde ich von einem solchen auch als kinderloser Bewerber eher die Finger lassen...

    Ein Arbeitgeber such doch i.d.R. eine Arbeitskraft die in das Gefüge passt, in die bestehende Gruppe, zum Unternehmen, zu seinen Vorstellungen. Dass ein AG dann natürlich einen Eindruck von einem Menschen haben möchte (welcher nicht durch die Quali allein entsteht) ist selbstverständlich. Dass dieser Eindruck nicht der beste ist, wenn man Wesentliches (Kinder) nicht erwähnt, braucht man doch eigentlich gar nicht diskutieren.


    Hier wird immer davon ausgegangen, dass es einen AG nur interessiert, weil er keine Mutter einstellen will. Aber das ist doch nun wirklich übertriebene "Unterstellung".

    Wenn ein AN mit Kind besser oder schlechter ins Gefüge passt als ein AN ohne Kind impliziert das doch schon, dass einer Frau mit Kind bestimmte "Merkmale" zugeschrieben werden. Warum sollte dass denn sonst einen Unterschied machen? Ich finde: Die Einschätzung der Arbeitskraft eines Menschen kann eben nicht aufgrund der Tatsache stattfinden, ob es Kinder gibt oder nicht. Denn ein Privatleben haben ja schließlich die meisten Menschen, es gibt noch viele andere Einflussgrößen, die Einsatzwillen, Verfügbarkeit oder Fehltage eines Mitarbeiters ausmachen.


    Weil ich das so sehe und mein Kind mich noch nie nachhaltig an der Ausübung meines Jobs gehindert hat, würde ich das auch nicht mehr erwähnen - weil es schlicht nicht relevant ist. Natürlich ist auch mein Kind mal krank, doch darauf bin ich gut vorbereitet, habe dafür gesorgt, hier eine komplette Homeoffice-Anbindung zu haben, lasse meine Schwiegereltern oder meine Eltern anreisen oder finde sonst einen Weg, das zu lösen ohne das meine Arbeit leidet. Das ging immer sehr gut bisher, doch selbst wenn nicht: Andere Menschen haben auch ein Privatleben, statt einem kranken Kind kann einen Kinderloser auch einen Wasserrohrbruch, kranke Angehörige, ein Autounfall oder was auch immer von der Arbeit fernhalten. Und wir alle können auch einfach selbst mal krank sein, so ist das halt mit Menschen.
    Als Frau mit Kind wird man bei der Jobsuche benachteiligt, das ist keine Unterstellung, sonder Tatsache. Die lässt sich nicht auf den einzelnen AG anwenden, trotzdem ist mir nicht zuzumuten, mich dieser Diskriminierungsgefahr auszusetzten.


    Ich würde auch einem AG, der beleidigt ist, weil ich mein Kind nicht erwähne direkt mal unterstellen, dass es dann vielleicht doch ein Hinderungsgrund gewesen wäre, mich einzustellen. Natürlich sollte man nicht lügen, wenn im Bewerbungsgespräch die Frage kommt. Aber ich muss mir auch nicht selbst ein Bein stellen, indem ich schlafende Hunde wecke.

    Ja, tatsächlich scheinst du das Problem zu sein! Sorry, das klingt fieser als ich es meine! Ich finde den Ansatz des Papas eigentlich wirklcih schön, also, dass er will, dass seine Kinder eine Beziehung zueinander haben. Schließlich sind sie Geschwister! Ich würde auch zuerst ein mal das "Halb-" über Bord werden, denn das wertet für mein Empfinden die Beziehung schon von vorneherein ab. Geschwister zu haben ist toll und fürs ganze Leben eine große Chance, die ich meiner Tochter wenn es irgendwie geht nicht verbauen würde. Klar kann sie vielleicht noch mehr Geschwister bekommen (also durch dich dann ;) ) aber einen großen Bruder zu haben ist ja eigentlich schon eine tolle Sache.


    Ich würde wirklich mal in mich reinhören, um festzustellen, was dich an der Situation oder auch an dem Jungen stört. Vielleicht lässt sich dass ja abstellen, wenn du dich ein bisschen mehr in ihn reinfühlst, vielleicht muss aber auch stärker der Vater das Kommando übernehmen. Er könnte ja z.B. auch mit seinen beiden Kindern was unternehmen.

    Na ja, das es dazu keine allgemein gültige Gesetzmäßigkeit gibt, müsste dir doch klar sein, oder? Ich würde es von daher mal mit ein bisschen Empathie versuchen. Der Junge ist doch in der Situation auf jeden Fall in der schwierigsten Lage. Er ist nicht in seinem "Reich", hat keine eigenen Spielsachen, ist - selbst wenn die Besuche öfter mal stattfinden - in einer ungewohnten oder zumindest unsicheren Situation: Niemand hat ihn eingeladen, es geht bei dem Besuch darum, dass der Vater seine Tochter sieht, er ist nur einfach "dabei" und nach deinen Ausführungen hört es sich nicht an, als sei er bei euch sonderlich willkommen. Was man von einem Sechsjährigen in dieser Lage verlangen kann? Nicht wirklich viel, würde ich sagen. Denn auch bei 1A-Benehmen gewinnt er da ja keinen Blumentopf.



    Ich würde also eher fragen, was ihr Erwachsenen tun könnt, um den Jungen zu unterstützen! Und da wäre es sicher hilfreich, wenn für alle Kinder die selben Regeln gelten. Also darf dann niemand dem anderen einfach Sachen wegreißen, auch er erhält Unterstützung, wenn das deine Tochter macht. Ob sie nun unausgeschlafen ist oder nicht, ändert doch für den Jungen nichts. Ich glaube, sie wird keinen Schaden nehmen, wenn du sie dann einfach beiseite nimmst, sie tröstest und ihr ruhig erklärst, warum sie das Auto nun erst haben kann, wenn ihr Bruder fertiggespielt hat. Bei Dingen, die ihr wirklich heilig sind (besondere Kuscheltiere etc.) würde ich auch den Weg wählen, diese vorher beiseite zu schaffen.

    Nur, was wäre würden wir uns trennen? Würden wir nicht zusammenleben?
    Beruflich hat er einfach 10 Jahre Vorsprung, er hat jünger angefangen als ich, und die Kinder waren ja versorgt.
    Nach einer Trennung würde er einfach weitermachen, hätten wir nie zusammengelebt, hätte er diese Karriere genauso machen können.
    Und ich hätte als Alleinerziehende nur weniger Möglichkeiten als jetzt mit Mann.


    Was ist nun mit dem Ausgleich dieser Situation?
    Wird immer weiter zurückgefahren.

    Ja, das ist vielen Frauen leider nicht klar, deswegen lassen sie sich auf solche Deals überhaupt erst ein. Die Zugewinngemeinschaft regelt rückblickend genau solche Aufteilungen. Für die die Zeit nach der Scheidung muss nach neuer Rechtslage Frau (meist) wieder selber ran.
    Aber willst du jetzt echt, dass der Staat deinen Mann rückblickend straft, weil DU dieser Aufteilung zugestimmt hast? Die Konsequenzen für deine Situation musst du denke ich ein Stück weit auch eigenverantwortlich regeln...


    Edit: Und was hättest du davon, wenn dein Mann mit Sorgerechtsentzug bestraft würde? Deine Situation verbessert sich dadurch nicht im Geringsten!

    Ahja. In anderen Worten, Mütter haben die Möglichkeit, ihr Kind irgendwo zurückzulassen, wo es ihm vermutlich nicht besonders gut geht im Vergleich zu vorher, während Väter sich um sowas keine Gedanken machen müssen, die Mütter werden sich ja schon gut drum kümmern.

    Äh, das können Mütter tun und Väter. Wenn der Vater Glück hat und den Kinder gehts gut bei Muttern, dann ist das eben so. Eine Frau könnte ungestraft auch umgekehrt ihr Kind beim Manne lassen und auch sie könnte Glück haben und den Kindern geht es da gut. Hat man ja auch schon gesehen... Der Gesetzgeber hat damit auf jeden Fall nichts zu tun, denn es ist kein mögliches Verhalten unter Strafe gestellt.

    Jaja, die biologischen Gründe, die Väter einfach abhauen lassen, haben die Mütter halt Pech gehabt.

    Das war nur so eine Idee warum das so sein könnte. Was ist denn dein Vorschlag? Das Verlassen einer Schwangern für den Mann unter Strafe stellen? Nach dem guten alten Schuld-Prinzip, das bei Ehescheidungen in den 70ern (oder so) abgeschafft wurde? Wer geht verliert? Kann ich dann den Typen, der mich nicht mehr Will anzeigen und der verliert auf Lebenszeit sämtliche Väterrechte?

    Das finde ich so dermaßen frauenverachtend, dass mir die Worte fehlen. Natürlich, wie immer sind die Frauen an allem Schuld, solllen die sich doch mal überlegen, mit wem sie Sex haben!
    Wie praktisch, dass ich mal ein Blogpost geschrieben habe, in dem es auch darum geht: Klick.
    (Da argumentiere ich etwas besonnener, als jetzt nur wütend in die Tasten zu hauen.)


    Du darfst gerne wieder von deiner Palme runterkommen, ich hatte da auf alle Menschen abgezielt die Sex haben. Männer wie Frauen. Der Vibrator war nur eine Anleihe aus einem vorherigen Posting. Ich würde jedem Mann, der rumweint, dass er jetzt Unterhalt zahlen muss ziemlich genau das selbe sagen. Ja, wer ein Kind zeugt muss halt - so es den ausgetragen wird - die Konsequenzen tragen. Zahlen, sich mit dem anderen Elternteil arrangieren, ein Leben mit Kind führen. So ist das halt. Die Ausgestaltung kann der Gesetzgeber nicht beeinflussen.

    Hihi, das ist jetzt witzig...

    Zitat


    Glaubt ihr wirklich, dass alle Väter den Wunsch nach geteiltem Sorgerecht aus gut abgewägten und dem Kindeswohl zuträglichen Gründen äußern? Missbraucht da wirklich nie einer seine Macht?

    Ja, wirklich total witzig.. was noch mal genau??? #confused Mütter haben diese Macht gerade OHNE Prüfung zu entscheiden, was sie wollen. Die Absicht der Väter sollte geprüft werden. Ich hab nichts anderes geschrieben.

    Shevek: Das ist Quatsch, per Gesetz hat das Kind Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, Frauen werden nicht vom Gesetzgeber dazu verdonnert, ihre Mutterrolle auszufüllen, sie tun das einfach. Jeder Mutter stünde theoretisch - genau wie dem Vater - frei, sich aus dieser Verpflichtung zurückzuziehen. Jeder darf nach deutschem Gesetz sein Kind in die Obhut von Pflegeeltern geben, es zur Adoption freigeben oder den anderen Elternteil mit dem Kind alleine lassen. Nichts davon ist strafbar. Machen Mütter aber nicht, zumindest nur in sehr kleiner Fallzahl.


    Das das so ist, hat nichts mit der Gesetzeslage zu tun sondern hat vermutlich tatsächlich irgendwelche biologischen Gründe. Dass es Vätern also um so viel leichter fällt, den Schalter umzulegen und das Kind im Stich zu lassen, hat nicht der Gesetzgeber in der Hand. Aus der Tatsache, dass es solche Väter gibt, lässt sich aber keine Benachteiligung im Einzelfall ableiten. Das ist Sippenhaft, das muss doch klar sein, oder?


    Und ja, die Tatsache, dass ein Kind das Recht auf beide Elternteile hat, sollte tatsächlich Grund genug sein, VOR der Zeugung kurz abzuwägen, ob der aktuelle Bettgefährte für eine gemeinsame Elternschaft taugt. Das muss keine Beziehung sein, sondern kann auch einfach das gemeinsame Aufziehen eines Kindes ohne Partnerschaft sein. Und nein, das kann man nicht immer gleich wissen und es kann immer passieren. Aber wenn du schon nach Vibrator fragst: Ja, dann doch lieber einmal öfter der Vibrator!


    Die Idee, dass man als Mutter frei bestimmen kann, dem Vater einen Platz im Leben des Kindes einzuräumen oder eben nicht (und da meine ich eben nicht nur Umgang), ist doch echt so eine Allmachtsfantasie. Wo bleibt denn da das Interesse des Kindes? Glaubt ihr wirklich, dass alle Mütter den Wunsch nach geteiltem Sorgerecht aus gut abgewägten und dem Kindeswohl zuträglichen Gründen abschmettern? Missbraucht da wirklich nie eine ihre Macht?

    Zum letzten Punkt:
    Darüber könnten Gerichte entscheiden, wenn sie nicht irgendwelchen hanebüchend hoch angesetzten Kindeswohldefinitionen und einem veralteten Mama-Papa-Kind-Ideal hinterherlaufen würden.


    Ich kapiere gerade nicht, wie du darauf kommst, dass Gerichte nach diesen Maßgaben entscheiden? Ich kenne keinen Fall, in dem z.B. einem suchtkranken, gewalttätigem Vater das Sorgerecht (nach Scheidung) zuerkannt wurde. Es ist doch nicht so als stünde in dem Gesetz, dass jeder Mann fortan immer sorgeberechtigt für sein Kind sein darf/kann/soll. Wie gesagt, von den Ungereimtheiten, was das Verfahren angeht mal abgesehen, beschneidet es einfach nur die Macht der Mütter in jedem Fall außerhalb einer Ehe in Sachen Sorgerecht tun und lassen zu können, was SIE will.


    Ich kenne deinen Fall nicht, weiß nicht was dich zu dieser Härte bringt und will mich dazu gar nicht äußern. Nur denke ich, muss man eben auch mal den Fokus etwas erweitern. Es kann nicht sein, das Vätern generell das Recht aberkannt wird, Sorge für ihre Kinder zu übernehmen, weil ein gewisser Anteil an Männern diese Recht aus den falschen Motiven heraus beantragt. Das eine ist ein statistischer Wert, das andere der Einzelfall. Und das Väter ohne Ehe KEINERLEI Möglichkeit haben, ohne Zustimmung der Mutter das Sorgerecht zu erlangen ist ein Skandal!

    Aber reicht das auch dem Richter? Warum muss ich mich vor Gericht zerren lassen, obwohl ich mir nichts hab zu Schulden kommen lassen? Und um die nächsten 10 Jahre nicht vor ihm rutschen zu müssen, soll ich dann beweisen, dass er ein ... und sich eben nicht kümmernder Vater ist.

    Kern meiner Aussage ist, dass ich die Entscheidung darüber eben nicht bei Dir liegen darf! Entscheiden muss eine andere Instanz, den auch die Rechte des Vaters müssen geschützt werden. Momentan läuft es bei Anträgen auf alleiniges Sorgerecht ja so, dass ein Jugendamt beauftragt wird, alle Seiten zu "begutachten". Diese Gutachten ist dann die Basis auf Grund derer das Familiengericht zu einer Entscheidung kommt. Im neuen Gesetzt wird das durch das Schnellverfahren ausgehebelt, was natürlich nicht in Ordnung ist. Genauso wenig in Ordnung war aber - im Falle unverheirateter Paare - die Rechtslage, die der Mutter die alleinige Entscheidung überlässt. Ich bin tatsächlich ein wenig entsetzt darüber, dass es überhaupt eine Debatte darüber gibt, dass das ein Missstand ist.


    Alleine die Tatsache, das bisher noch nicht mal Väter innerhalb einer festen Lebensgemeinschaft das das Recht auf gemeinsame elterliche Sorge haben ist doch schon himmelschreiend! Und natürlich muss auch der Wunsch eines Vater außerhalb einer festen Beziehung geprüft werden! Wenn bei der Prüfung herauskommt, dass der Vater eben nicht die Absicht verfolgt, auch seiner Sorgepflicht nachzukommen und wichtige Entscheidungen kooperativ mit der Kindsmutter zu lösen, kann doch so ein Antrag auch abgelehnt werden.


    Es gibt dazu wohl auch ein bestimmt nicht ungewichtiges BverfG-Urteil:


    Die alleinige elterliche Sorge für eine Mutter bei nichtehelichen Kindern, verletzt nicht das Elternrecht des Vaters weil das Kindesinteresse, ab Geburt einen handlungsfähigen Sorgeberechtigten zu haben, dessen Elternrecht überwiegt.
    BverfG, 29.01.2003,




    Es kann also bei keinem neuen Gesetz darum gehen, die alleine elterliche Sorge der Mutter kategorisch zu verdammen, da sie durchaus im Sinne des Kindeswohls sein kann, wenn die Alternative ist, dass gemeinsam Sorgeberechtigte eben nicht handlungsfähig sind (weil zerstritten, außer Landes, oder sonstwie nicht verfügbar). Nur darf die Macht über diese Entscheidung eben nicht bei der Mutter lieben, denn die entscheidet nicht zwingend im Sinne des Kindeswohls oder der väterlichen Rechte.


    Edit: Ich habe Angst, dass der Väterlobby mehr zugesprochen wird, als zu gucken, was in dieser konkreten Situation für die betroffene Familie Sinn macht.

    Das kann ich gut verstehen, aber allein der Verdacht, dass das so ist, kann ja nicht dazu führen, Väter und Gerichte unter Generalverdacht zu stellen und alle Lösungsansätze zu blockieren.

    Ich glaube, das Gesetz korrigiert einen echten Missstand, der in dem eingangs verlinkten Artikel als das "Müttermonopol" bezeichnet wurde. Die Elternschaft ist prinzipiell schützenswert, das gilt für Mutter- wie auch für Vaterschaft. Dem gegenüber haben Kinder auch ein Recht auf beide Elternteil. Und das ist aus meiner Sicht auch weder mit Umgangsrecht noch mit Unterhaltszahlungen abgegolten, sondern bezieht sich eben schon darauf, an einschneidenden Entscheidungen über das Kind beteiligt zu sein.


    Deswegen ist es einfach falsch, Müttern die komplette Macht darüber zu geben, ob der Vater nun beteiligt werden soll oder nicht. Damit ist nämlich Willkür vorprogrammiert, das ist nicht im Sinne des Kindes. Ansichten, wie Hera sie hier z.B. äußert (der Mann hätte lediglich sein Sperma zugegeben und weiter nichts mit der Sache zu tun, ergo kein Recht auf Mitbestimmung) finde ich höchst befremdlich. Dann könnte man auch gleich sagen, dass Vaterschaft außerhalb von festen Lebensgemeinschaften schlicht nicht existiert, denn wo soll dann bitte die Grenze gezogen werden. Mit einem Kind entstehen aus meiner Sicht immer eine - wie auch immer geartete - Bindung zwischen den Eltern. Alleine der Befund, dass viele Väter dieser Verantwortung nicht gerecht werden, gibt niemandem das Recht in allen künftigen Fällen alleine den Müttern die Entscheidungsgewalt zu übertragen. Da muss schon das Rechtssystem für eine sinnvolle Praxis sorgen.


    Genau an dieser Stelle - und erst da - kommt das neue Gesetz ins Spiel. Das hat natürlich deutliche Mängel. Wenn ich es richtig verstanden habe, entscheidet die Instanz der Familiengerichte im Schnellverfahren nach Aktenlage über die Einsprüche der Mütter, weswegen diese Instanz dann - bei erneutem Einspruch nicht mehr zuständig ist und die Frau mit ihrem Anliegen zum OLG muss (korrigiert mich, ihr lieben juristisch bewanderten Rabinen!). Das ist natürlich so nix und das muss man nicht toll finden. Wird aber sicher noch geändert, bevor es Verfassungsklagen hagelt.


    Nur beziehen sich die ganzen Gegenpositionen hier ja überhaupt nicht auf die "Kinderkrankheiten" des neuen Gesetz, sondern wollen generell die alte Reglung zurück. Und das kann ich nicht verstehen. Diese überhöhte Auffassung der Rechte einer Mutter durch Schwangerschaft, Geburt und ggf. noch die Möglichkeit stillen zu können, da steige ich echt aus.
    Ich sage nicht, dass jeder Mann sich nun Sorgerecht erklagen können sollte. Doch die prüfende/entscheidende Instanz kann wirklich nicht die Mutter sein!

    Ich glaube nicht, dass man als arbeitslos gilt, wenn man dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung steht/stehen will. Und da ein Lebenslauf ja zur Wohlwollenden Selbstdarstellung gedacht ist, würde ich wohl "Familienpause" schreiben. Wenn ich es überhaupt schreiben würde, kommt natürlich auf die länge an. Ich war nur kurz aus meiner Festanstellung raus (7 Monate), gebe aber im Lebenslauf durchgehend meine frei- und nebenberufliche Tätigkeit an, so dass gar keine Pause deutlich wird...

    Und das lässt sich nicht irgendwie hinkriegen?? Kind zum Mann, schön den Nachmittag + Abend mit dem Weiber feiern, Pegel so halten, dass du am nächsten Morgen wieder stocknüchtern bist (da gibts bestimmt super Online-Rechner zu dem Thema :D ) und dann weiter im Programm?


    Ich finde ja schon, dass man es mal krachen lassen muss! #prost Cheers :)

    Oh, Schnittchen! Dir will ich aber auch gerne gratulieren: Happy Bithday, lass es ordentlich krachen heute, den du bist noch nicht mal 30!! #banane


    Hätte ich gewusst, dass es sich bei dir um Frischfleisch handelt, wärst du aus der Troll-Grill-Nummer sicher nicht so einfach rausgekommen... *mompf*

    Ja, wenn du einen ALG 1 Anspruch hast, kriegst du das unabhängig von deinem Mann. Da wird nix geprüft, nur dein Anspruch. Bei Nebenjobs: Ich glaube es so einen pupsminikleinen Betrag (165€ oder so], den man dazuverdienen darf...

    Was die Bilder betrifft finde ich das echt nicht okay. Die Schule motiviert sie, sich einfach hemmungslos im Internet zu bedienen. Mal davon ab, dass ich damit ein Problem habe - mein Job hängt an sowas - ist das Geschrei groß, wenn sie mit Musikdateien später genau so umgehen.
    Grr.

    Das wäre mein Hauptkritikpunkt: Die Schule soll bitteschön - wenn sie schon von den Schülern Internetnutzung verlang - auch richtig vermitteln, wie sich das mit den Rechten an Bilder und Texten Dritter verhält. Und da gilt ganz klar die Regel, dass es schlicht in keinem Fall ok ist, sich einfach irgendwelche Bilder aus dem Netz zu ziehen und diese für eigene Zwecke zu nutzen. Außer es liegt die explizite Genehmigung des Urhebers vor. Und wie sollte ein 10jähriger da bitteschön drankommen...