Aber reicht das auch dem Richter? Warum muss ich mich vor Gericht zerren lassen, obwohl ich mir nichts hab zu Schulden kommen lassen? Und um die nächsten 10 Jahre nicht vor ihm rutschen zu müssen, soll ich dann beweisen, dass er ein ... und sich eben nicht kümmernder Vater ist.
Kern meiner Aussage ist, dass ich die Entscheidung darüber eben nicht bei Dir liegen darf! Entscheiden muss eine andere Instanz, den auch die Rechte des Vaters müssen geschützt werden. Momentan läuft es bei Anträgen auf alleiniges Sorgerecht ja so, dass ein Jugendamt beauftragt wird, alle Seiten zu "begutachten". Diese Gutachten ist dann die Basis auf Grund derer das Familiengericht zu einer Entscheidung kommt. Im neuen Gesetzt wird das durch das Schnellverfahren ausgehebelt, was natürlich nicht in Ordnung ist. Genauso wenig in Ordnung war aber - im Falle unverheirateter Paare - die Rechtslage, die der Mutter die alleinige Entscheidung überlässt. Ich bin tatsächlich ein wenig entsetzt darüber, dass es überhaupt eine Debatte darüber gibt, dass das ein Missstand ist.
Alleine die Tatsache, das bisher noch nicht mal Väter innerhalb einer festen Lebensgemeinschaft das das Recht auf gemeinsame elterliche Sorge haben ist doch schon himmelschreiend! Und natürlich muss auch der Wunsch eines Vater außerhalb einer festen Beziehung geprüft werden! Wenn bei der Prüfung herauskommt, dass der Vater eben nicht die Absicht verfolgt, auch seiner Sorgepflicht nachzukommen und wichtige Entscheidungen kooperativ mit der Kindsmutter zu lösen, kann doch so ein Antrag auch abgelehnt werden.
Es gibt dazu wohl auch ein bestimmt nicht ungewichtiges BverfG-Urteil:
Die alleinige elterliche Sorge für eine Mutter bei nichtehelichen Kindern, verletzt nicht das Elternrecht des Vaters weil das Kindesinteresse, ab Geburt einen handlungsfähigen Sorgeberechtigten zu haben, dessen Elternrecht überwiegt.
BverfG, 29.01.2003,
Es kann also bei keinem neuen Gesetz darum gehen, die alleine elterliche Sorge der Mutter kategorisch zu verdammen, da sie durchaus im Sinne des Kindeswohls sein kann, wenn die Alternative ist, dass gemeinsam Sorgeberechtigte eben nicht handlungsfähig sind (weil zerstritten, außer Landes, oder sonstwie nicht verfügbar). Nur darf die Macht über diese Entscheidung eben nicht bei der Mutter lieben, denn die entscheidet nicht zwingend im Sinne des Kindeswohls oder der väterlichen Rechte.
Edit: Ich habe Angst, dass der Väterlobby mehr zugesprochen wird, als zu gucken, was in dieser konkreten Situation für die betroffene Familie Sinn macht.
Das kann ich gut verstehen, aber allein der Verdacht, dass das so ist, kann ja nicht dazu führen, Väter und Gerichte unter Generalverdacht zu stellen und alle Lösungsansätze zu blockieren.