Beiträge von Nebelung

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    Also ich bin keine Förderlehrerin, habe da also keine tieferen Einblicke. Bisher war es aber wohl so, dass spätestens dann, wenn ein Kind das zweite Mal in der Grundschule sitzen bleiben würde, Förderbedarf festgestellt werden MUSSTE. Denn zweimal sitzen bleiben ist per Schulgesetz verboten und wenn die Versetzung zum 2. Mal nicht geschafft wurde, konnte sie quasi über den Förderbedarf umgangen werden. Natürlich konnte auch eher Förderbedarf festgestellt werden, da kenne ich mich aber nicht so aus.


    Jetzt ist es unklar, was mit diesen Kindern passiert, deren IQ quasi zu hoch ist, die aber trotzdem (aus welchen Gründen auch immer) die Leistung nicht erbringen. Sie dürfen keinen Förderbedarf attestiert bekommen, sie dürfen nicht zweimal sitzen bleiben, sie dürfen aber auch nicht weitergehen trotz fehlender Versetzung, denn das geht ja nur per Förderbedarf. Keine Ahnung, wie das jetzt gelöst werden soll.


    Das betrifft ganz verschiedene Kinder, da ist es schwer mit pauschalen Urteilen. Einige haben sicherlich auch sowas wie Dyskalkulie, einige könnten bestimmt auch durch schulische Angebote oder whatever erreicht werden. Realität ist aber, dass viele Grundschullehrkräfte das nicht leisten können und defakto die Kinder eben NICHT durch reguläre schulische Angebote erreicht werden.

    Welche Nummerierung meinst du? Es ist die Datei G04 Lernen und da S. 6


    Anspruch auf

    sonderpädagogische Förderung

    im Förderschwerpunkt LER

    Doppelkriterium

    Intelligenzentwicklung

    Lernentwicklung

    Die fluide Intelligenz der Schülerin oder des Schülers liegt unterhalb eines Wertes von 85 unter Berücksichtigung des durch das Testverfahren vorgegebenen Konfidenzintervalls.

    Der kognitive Entwicklungsstand sollte mit einem standardisierten und mehrdimensionalen Intelligenztest festgestellt sein.




    Ein differenziertes Profil der Intelligenzentwicklung wird erstellt und beschreibt aussagekräftig

    • die fluide Intelligenz (schlussfolgerndes, logisches und räumliches Denken) und
    • weitere Faktoren der Intelligenz, wie Arbeitsgedächtnis, Verarbeitungs­ge­schwin­digkeit, kristalline Intelligenz, sprachgebundene Intelligenz.

    Die Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers ist umfassend und lang andauernd beeinträchtigt.

    Eine Lernstandsanalyse zeigt anhand von informellen und standardisierten Testverfahren sowie Leistungstests unterdurchschnittliche Leistungen, die in den folgenden Bereichen aussagekräftig beschrieben werden:

    • Lesen (zum Beispiel Lesesynthese, Ebene des Leseverständnisses, visuelle Wort­erkennung, Lesegeschwindigkeit)
    • Schreiben (zum Beispiel Kenntnis der Laut-Buchstaben-Zuordnung, Entwicklungs­stand der Schreibstrategien, Rechtschreibkompetenz, Regel- und Grammatikwissen)
    • Rechnen (zum Beispiel Mengen­ver­ständ­nis, Zahlbegriffsentwicklung, Operations­verständnis, Rechenfertigkeiten, ange­wandte Mathematik)

    Nachgewiesen sind fachübergreifende Lernrück­stände von in der Regel mindestens zwei Schuljahren; die Lernziele der allgemeinen Schule werden derzeit nicht erreicht.



    "

    Die Beeinträchtigung der Intelligenzentwicklung (Kriterium 1) und die Beeinträchtigung der Lernentwicklung (Kriterium 2) wirken sich so stark auf das schulische Lernen aus, dass sich für die Schülerin oder den Schüler eine umfassende und lang andauernde Beeinträchtigung des Lernens ergibt, die einen Wechsel in den Bildungsgang der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen begründet.



    Besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen in der Grundschule sind allein kein hinreichender Grund für die Feststellung eines Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung. Eine Förderung erfolgt im Rahmen der individuellen Förderung in der allgemeinen Schule nach den §§ 37 ff. VOGSV1.

    1 Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19. August 2011 (ABl. S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. März 2021 (GVBl. S. 166)"

    Aber was ist denn dann mit den ganzen Kindern, deren IQ zwar höher ist, die aber trotzdem nicht mitkommen? Die müssen dann lernzielgleich mitarbeiten, dieselben Arbeiten schreiben, bekommen normale Noten?

    ... und werden versetzt. So zumindest habe ich meine Schwägerin verstanden, die in Hessen an einer Gesamtschule (ehemalige Haupt- und Realschule) unterrichtet. In ihrer Klasse hat etwa die Hälfte der Kinder einen Förderbedarf, einige haben Schulbegleitungen. Stunden für Sonderpädagogen gab es bisher schon kaum bis gar nicht, mit der neuen Richtlinie wird die Situation ein wenig schöngerechnet. Ab IQ 75 beginnt m. W. geistige Behinderung.

    So war es bisher, die wurden versetzt und bekamen halt Förderbedarf.


    Jetzt werden sie einfach so versetzt? Gibt keine Versetzungsbestimmungen mehr? Die Kinder können und lernen dann halt nix und gehen trotzdem weiter? Das würde dann gegen das Schulgesetz verstoßen.

    Haben wir Förderlehrkräfte im Forum?


    Es gibt in Hessen irgendwie neue Richtlinien zur Inklusion und ich verstehe sie nicht bzw. scheinen die mir nicht mit dem Schulgesetz kompatibel zu sein.


    Förderbedarf soll jetzt nur noch festgestellt werden, wenn das sogenannte Doppelkriterium erfüllt ist:

    1. IQ unter 85

    2. Lernrückstand von über 2 Jahren


    Aber was ist denn dann mit den ganzen Kindern, deren IQ zwar höher ist, die aber trotzdem nicht mitkommen? Die müssen dann lernzielgleich mitarbeiten, dieselben Arbeiten schreiben, bekommen normale Noten?

    Und wenn sie dann die Versetzung nicht schaffen? In der Grundschule darf man nur einmal sitzenbleiben. Aber wenn die Versetzung ein zweites Mal nicht gelingt?


    Was ist denn mit diesen Kindern?

    Ich denke auch, dass Mobilität reduziert werden muss. Aber da würde ich nicht bei den Öffis ansetzen. Die größte CO2-Einspar-Potenzial hat der Autoverkehr und um den zu reduzieren, braucht es einen Ausbau von Alternativen, also Öffis und Fahrradinfrastruktur.

    Tschuldigung, ich dachte kurz darüber nach, genau deswegen keinen Link zu setzen. ^^

    Es soll wohl irgendein Nachfolger kommen.


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    "Bruchteil der Finanzmittel des #9EuroTicket|s" stimmt mich aber nicht so optimistisch...

    Ich finde durchgehenden KiTa Besuch auch nicht per se schlecht. Kommt auf die Einrichtung und aufs Kind und die Umstände an.


    Ich habe hier schon ohne Sicherheitsnetz eine Eingewöhnung abgebrochen, weil die KiTa trotz top Ruf einfach furchtbar war. Da wollte ich mein Kind einfach gar nicht hingeben.


    Dann in einer wirklich guten KiTa später gingen die Kinder auch wenn wir Eltern frei hatten (so wir nichts als Familie vorhatten). Sie durften in diesen Zeiten aber sagen wenn sie nicht wollten oder wenn sie zb nur ab 9 und bis Mittag gehen wollten. Wenn die KiTa gut ist und die Kinder gerne gehen, spricht mMn nichts dagegen.

    Ich hätte es gerne noch etwas günstiger und würde es absolut befürworten. Und zwar als ein Baustein, die Menschen zum ÖPNV zu bringen und Autos zu reduzieren.

    Ausbau des Schienennetzes und dergleichen dann bitte noch zusätzlich.


    Dafür dürfen gerne die ganzen Subventionen für Autos wegfallen, dann hat man direkt genug Geld für das Projekt.