Ich weiß nur, dass diese Geschichte meiner Personalabteilung (Gemeindeverwaltung) auch für 3tägige Dienstreisen zu europäischen Partnerstädten den Schweiß auf die Stirn treibt.
Das finde ich wiederum sehr merkwürdig, weil Geschäftsreisen ins europäische Ausland bei uns völlig normal sind.
Natürlich muss ich eine solche Reise offiziell bei uns im Abwesenheitstool eintragen und genehmigen lassen, bevor ich meine Reise buche, aber das war's auch schon. Keine Ahnung, ob und was bei uns im Hintergrund so läuft (HR / Controlling / Tax / Legal), aber ich habe schon viele Reisen gemacht, ohne dass irgendjemand eine Anfrage dazu an mich gestellt hätte. Ich würde meinen, dass da bestimmt irgendwelche Genehmigungen pauschal im Unternehmen angemeldet sind, denn im Normalfall wird bei uns viel gereist.
Auch Tagestrips sind kein Problem, habe ich schon mehrfach gemacht, nach Portugal oder nach NL, jeweils morgens hin und abends zurück.
Ich war auch schon 2 Wochen am Stück in Portugal, Wochenende inklusive.
Alles kein Thema bei uns, ich musste nie irgendwas zusätzlich ausfüllen wegen Steuer oder Versicherung oder so.
Eine Entsendung (A1) ist das nicht wirklich, weil ich ja für mein Unternehmen verreise, bei dem ich angestellt bin, auch wenn ich dort ein Tochterunternehmen besuche und eben auch nur kurze Zeit unterwegs bin (also nicht 6 Monate entsandt).
So richtig habe ich deine Frage auch nicht verstanden, geht es dir um Arbeitserlaubnis im Urlaub im Ausland? Wer sollte dich hindern am Strand in dieser Woche zu arbeiten?
Bisher war es bei Dienstreisen immer so, dass das im Auftrag der Firma war, es also im Sinne des Unternehmens war, dass ich irgendwo hin reisen musste/konnte/durfte/wollte. Die Firma hat sämtliche Kosten übernommen.
Was ich jetzt aber möchte ist, dass ich mich privat irgendwo einbuche bzw. irgendwo hin reise, z.B. in ein Ferienhaus nach Dänemark. Anreise und Unterkunft und Verpflegung zahle ich privat.
Allerdings würde ich dort nicht privat urlauben, sondern tagsüber arbeiten und dann nach Feierabend urlauben.
Und genau das erlaubt mein Arbeitgeber nicht mit der Begründung auf unterschiedliche Versicherungs- und Steuerregelungen (wäre ich z.B. unfallversichert, wenn ich im Ferienhaus in DK ausrutsche, mir ein Bein breche und dann ärztliche Hilfe bräuchte?).
Angeblich soll so etwas von Land zu Land unterschiedlich geregelt sein, auch innerhalb der EU, sodass mein Arbeitgeber klar sagt:
Woanders arbeiten als im Büro - ja, aber nur in Deutschland, nicht im Ausland.
Das scheint ähnlich zu sein, wie Dein Fall hier (der allerdings so klingt, als würde er immer in Polen arbeiten und nicht unter 183 Tagen, oder?):
Annie, ich habe vor drei Jahren mal versucht von einem deutschen Unternehmen aus einen Angestellten in Polen lebend und arbeitend zu bekommen. Das ist praktisch unmöglich, da unterschiedliche Sozialversicherungen zum tragen kommen.
Es gibt eben die 183-Tage-Regelung, also, dass gar nichts an irgendwelchen Formalitäten anfällt, wenn man unter 183-Tage im Ausland ist bzw. "einen wesentlichen Teil des Jahres der Arbeit in dem Land nachgeht, in dem der Arbeitgeber gemeldet ist und das andere Land nur kurz besucht".
Deswegen verstehe ich das Argument meines AG nicht wirklich.
LG,
Anne