Hallo
Meine afghanische Freundin hat ein Kind in der Kita.
Dort ist ein Schrank (!!), ich vermute ungesichert, umgestürzt und auf das Bein des Kindes gefallen. Bein ist gebrochen, weitere Aufnahmen folgen.
Ich bin entsetzt. Ich habe es persönlich im Umfeld mehrfach erlebt, dass kleinere Schränke und Kommoden in Betreuungseinrichtungen auf Kinder stürzen.
So, nun sind die Eltern gar nicht vertraut mit den deutschen Vorgängen. Und ich ehrlich gesagt auch nur bedingt.
Dass sie es unbedingt beim Arzt abgeben müssen, dass es in der Einrichtung passiert ist, habe ich ihnen schon gesagt.
Nun meine Frage: hat das Kind Anspruch auf Schmerzensgeld? Sollte man Ansprüche wegen möglicher Folgeschäden bereits jetzt irgendwie vermerken?
Würde das Amt (Bürgergeld) das Schmerzensgeld einkassieren, oder könnten sie Eltern es für das Kind anlegen? Es sind sehr verantwortungsbewusste Eltern.