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Und für verheiratete Frauen ohne kinderwunsch in einer gleichberechtigten Beziehung auf Augenhöhe hat die Ehe auch keine große Auswirkung, weder positiv noch negativ.
Na ja, doch: Wenn der Mann trotz gleicher Qualifikation in seinem Beruf mehr verdient (was ja vorkommen soll), könnte sie im Falle einer Trennung von seinem Mehrverdienst profitieren.
Und auch die Erbschaftssteuer wäre m.W. ohne Heirat deutlich ungünstiger.
Ich kenne es tatsächlich nur so, dass Vergewaltigungen in der Ehe erst ab 1997 strafbar wurden - warum sagst du, dass sei anders gewesen?
Weil es so ist. Die Tat war auch vor 1997 schon strafbar, nur eben nicht als Vergewaltigung, sondern als Nötigung und Körperverletzung (das war sicherlich unbefriedigend, heißt aber eben nicht, dass eine solche Tat vor 1997 nach dem StGB nicht strafbar gewesen wäre).
Und ich weiß das, weil ich als Staatsanwältin solche Taten verfolgt habe.
Die Zeiten in denen Ehemänner ihren Frauen verbieten konnten zu arbeiten oder sich nach belieben an ihr vergehee ohne Konsequenzen sind noch nicht so lange her.
Und das stimmt so einfach nicht.
Auch vor der Gesetzesänderung durften Männer sich nicht "nach Belieben" an ihren Frauen vergehen, Vergewaltigung in der Ehe war auch damals schon strafbar als Körperverletzung und sexuelle Nötigung, auch wenn die Tat nicht unter den Tatbestand der Vergewaltigung fiel.
Und solche Taten wurden auch durchaus verfolgt. Bei den Fällen, mit denen ich bei der Staatsanwaltschaft zu tun hatte, sind die Verfahren in der Regel daran gescheitert, dass die misshandelten Frauen sich wieder mit ihren Männern versöhnten und dann die Aussage verweigerten.
Für die allermeisten Frauen entstehen doch die Abhängigkeiten erst durch die Geburt und Betreuung von Kindern, nicht schon durch die Eheschließung an sich.
Aber auch in dem Artikel wird nicht von Frauenfußball geschrieben.
Ehrlich gesagt ist das ein Auszug aus dem Wikipedia-Artikel "Frauenfußball".
Dann gibt es noch den Artikel Frauenfußball in Deutschland, dort ist noch mal ein genauerer Auszug aus dem Beschluss, ich finde das so heftig!
„[…] unseren Vereinen nicht zu gestatten, Damenfußball-Abteilungen zu gründen oder Damenfußball-Abteilungen bei sich aufzunehmen, unseren Vereinen zu verbieten, soweit sie im Besitz eigener Plätze sind, diese für Damenfußballspiele zur Verfügung zu stellen, unseren Schieds- und Linienrichtern zu untersagen, Damenfußballspiele zu leiten.“[3]
Dabei ist das ja ein besonders unrühmliches Thema:
"Als das deutsche Männerteam 1954 die Fußball-Weltmeisterschaft gewann, kam in Deutschland die Diskussion um den Fußball der Frauen erneut auf. 1955 beschloss der DFB auf seinem Verbandstag, das Fußballspielen mit Damenmannschaften zu unterbinden. Er verbot den ihm angeschlossenen Vereinen, Frauenabteilungen zu gründen oder Sportstätten zur Verfügung zu stellen. Als Begründung für das Verbot hieß es in der entsprechenden Erklärung des DFB unter anderem: „Im Kampf um den Ball verschwindet die weibliche Anmut, Körper und Seele erleiden unweigerlich Schaden und das Zurschaustellen des Körpers verletzt Schicklichkeit und Anstand.“ (aus Wikipedia).
Meine Töchter regen sich - ganz im Gegenteil - immer darüber auf, dass angenommen wird, dass Mädchen/Frauen nicht Fußball spielen können oder wollen. Wäre - nach der Logik hier im Thread - nicht genau diese Annahme Gender-Kacke?
Meine Tochter studiert auch Theologie (logischerweise evangelisch, ginge sonst ja nicht) und das sind eigentlich fast alles ausgesprochen offene, moderne Leute, null Komma null konservativ.
M.W. kann man auch als Frau katholische Theologie studieren.
Während ihrer Tätigkeit als Justizsenatorin in Hamburg, Berlin und anschließend wieder in Hamburg legte Peschel-Gutzeit ihren Schwerpunkt auf die rechtliche Durchsetzung der im Grundgesetzt verankerten Gleichberechtigung von Mann und Frau. Obwohl sie auf heftige Gegenreaktionen stieß, konnte sie dementsprechende Gesetzesvorlagen verwirklichen, z. B. die sogenannte LexPeschel (§ 92 BBG), in der festgeschrieben wurde, dass Beamte aus familiären Gründen Teilzeitarbeit leisten können.
Ihr Autobiographie https://www.amazon.de/Selbstverständlich-gleichberechtigt-Eine-autobiographische-Zeitgeschichte/dp/3455502482 fand ich - ohne alles zu teilen - sehr interessant und aufschlussreich. Auch wenn die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit momentan häufig als "Teilzeitfalle" bezeichnet wird, bin ich heilfroh, dass es sie gibt. Früher haben die Frauen nach der Geburt ihrer Kinder ihre Tätigkeit als Richterin (oder andere Beamtin) meist insgesamt aufgeben müssen oder in seltenen Fällen knallhart durchgezogen - aber in dem Fall (wie dort beschrieben) möchte ich in der Familie kein Kind gewesen sein... !
Gerade von jemandem gehört, der vor Monaten eine Fahrt gebucht hat, die jetzt von der Bahn storniert wurde. Umbuchen auf die jetzt gewünschte Verbindung funktioniert technisch aus irgendwelchen Gründen nicht. Das ist doch alles ein Quatsch...
Aber warum muss derjenige umbuchen, die Fahrkarte des stornierten Zuges sollte doch gelten?
Oder ist der gewünschte ein Zug mit Reservierungspflicht?
Wenn der geplante Zug nicht fährt, hilft doch eine Buchung per BC50 statt Sparpreis auch nicht?
In der gesetzlichen Krankenkasse ist ein Kind bis 25 kostenlos Familienversichert. Nur mal so als Anmerkung die vielleicht für andere als die TS interessant ist. Da macht man dann gar nichts und meldet nicht ab.
Aber gilt das nicht nur dann, wenn das Kind in Ausbildung ist?