Beiträge von Bidi

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    Unser Grosser (jetzt 25, IT-ler) hat mit vier Jahren angefangen, Computerspiele zu spielen ...

    Vorher hat er nie alleine gespielt. Er war immer mit uns zusammen und hat sich am liebsten mit Maschinen (Kaffeemaschine reinigen, Waschmaschine aus- und einräumen und die Kleidung an Hand der Symbole auf den Etiketten sortieren (!), Abwaschmaschine aus- und einräumen etc.) beschäftigt.

    Der Kleinere (jetzt 21) hat eher mal für sich alleine gespielt mit Playmobil oder Lego. Für ihn waren schon sehr früh andere Kinder sehr interessant zum spielen.

    In der Schweiz sind ab 1991 (!) Körperstrafen in der Schule verboten.

    1997 ratifiziert die Schweiz die Uno-Konvention über die Rechte des Kindes.

    In der Familie sind Körperstrafen bis heute erlaubt, wenn es sich nicht um Tätlichkeiten handelt, die das "allgemein übliche und gesellschaftlich geduldete Ausmass" übersteigen (Bundesgerichtsurteil 2003). (!!)

    Im Schweizerischen Nationalrat wird momentan (!) heftig darüber gestritten, ob und in welchem Rahmen eine Bestimmung über die gewaltfreie Beziehung im Zivilgesetzbuch aufgenommen werden soll.
    Es sollen körperliche Bestrafungen und andere Formen erniedrigender Behandlung von Kindern verboten werden - aber ohne die Erziehungsberechtigten, die sich nicht daran halten, zu bestrafen oder zu stigmatisieren. So soll es auch keine neuen Sanktionsmöglichkeiten für prügelnde Eltern geben.

    Die Gegner sagen, zumindest die Androhung einer Züchtigungsmassnahme sollen die Eltern als Erziehungsinstrument behalten dürfen. Ein Verbot von Körperstrafen sei, wie wenn man die Polizei entwaffnen würde.

    (Kinder unterstehen dem Schutz des Strafrechts. 1978 wurde im Rahmen der Revision des Kinderrechts das sogenannte Züchtigungsrecht abgeschafft, das im Zivilgesetzbuch seit 1907 enthalten war.
    Tatsächlich besteht aber bis heute kein Gesetz, in dem steht, dass man seine Kinder nicht schlagen darf.)

    NZZ-Artikel vom 1. Juni 2025

    Jette Ja, das mit den Abrechnungen wird vernünftig gehandhabt.

    Dennoch ist das Krankenkassenwesen in der Schweiz ein fast undurchschaubarer Dschungel ... es gibt je nach Zählweise 37 - 42 verschiedene Krankenkassen.

    Jeder Mensch in der Schweiz muss zwingend in eine dieser Kassen grundversichert sein und keine Kasse darf ihn ablehnen.
    Die Leistungen der Grundversicherung sollten eigentlich in allen Kassen die gleichen sein. Sie sind es aber nicht ganz, wenn man sich die Mühe macht, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen mal zu lesen.

    Die monatlichen Prämien, die man für die Grundversicherungen bezahlt, sind verschieden bei den Kassen. Man kann einen Selbstbehalt und einen Spitalselbstbehalt wählen pro Jahr. Je höher die sind, desto mehr sinkt die Prämie. Dann kann man verschiedene Versicherungsmodelle wählen (Hausarztmodell etc.).
    Und dann gibt es noch die Franchise: Von jeder Arztrechnung muss 10% selber bezahlt werden bis ein Betrag von Fr. 700.- pro Jahr erreicht ist.
    Die Franchise gilt aber nur für fast alle Leistungen ... und viele Medikamente zum Beispiel werden nur zum Teil oder gar nicht vergütet.

    Und dann gibt es auch noch die Zusatzversicherungen! Um eine solche abschliessen zu können, muss man einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Je nachdem, was da dann angekreuzt ist, hat man gar keine Chance, eine Zusatzversicherung abzuschliessen oder es werden gewisse Bereiche oder Körperteile von der Zusatzversicherung ausgeschlossen.
    Zusatzversicherungen gibt es für eine bessere Spitalbehandlung (halbprivat oder privat: Geringere Zimmerbelegung und Arzt mit höherem Rang in der Spitalhierarchie), für gewisse Zusatzleistungen wie eine Zahnarztkostenversicherung, für eine Arzt- und Spitalwahl in der ganzen Schweiz und nicht nur im Wohnkanton, etc.
    Die Zusatzversicherungen heissen bei allen Krankenkassen anders und man muss sehr, sehr gut schauen und vergleichen, wenn man eine abschliessen will. Und vor allem muss man das dann machen, wenn man gesund ist!!

    Krankheitskosten (Prämien, Franchise, Selbstbehalt, nicht versicherte Kosten) belasten viele Menschen in der Schweiz sehr! Es gibt Prämienverbilligungen für die Krankenkassenprämien der Grundversicherung unter gewissen Voraussetzungen ...

    Hier in der Schweiz gibt es zwei Abrechnungsarten. Entweder schickt der Arzt/die Praxis/ die Klinik die Rechnung direkt an die Krankenkasse und aber zwingend eine Kopie an die Patientin.

    Oder der Arzt/die Praxis/die Klinik schickt die Rechnung an die Patientin. Die reicht die Rechnung (via App oder auf dem Postweg) ein bei der Krankenkasse, bekommt den vergütbaren Betrag überwiesen und bezahlt dann die Rechnung selber.

    Ausserdem verschicken die Krankenkassen am Anfang eines neuen Jahres eine Kostenübersicht an jede Versicherte. Entweder nur in Übersichtsform (welche Rechnungsbeträge sind eingereicht worden auf diese zwei oben erwähnten Arten, was davon hat die Kasse bezahlt. Was hat die Patientin selber bezahlt und wie viel Krankenkassenprämien hat sie in diesem Jahr bezahlt) oder detailliert. Da sind dann sämtliche Arzt- und Klinikkosten aufgeführt.
    Diese Kostenübersicht wird für die Steuererklärung gebraucht.

    So können eigentlich keine Kosten abgerechnet werden, die nicht erbracht worden sind. Wenn die Patientin die Rechnungen denn studiert. Wenn sie es wie die meisten Menschen wahrscheinlich nicht oder nur oberflächlich tut, dann schon ...

    Es passieren aber natürlich Fehler. Einige Monate nach dem Tod meines Vater bekamen wir eine Rechnung von einer Augenarztpraxis, in der er nie war, für eine Leistung, die nach seinem Tod, erbracht worden sein soll ...

    Es gibt hier das elektronische Patientendossier. Es ist aber keine Pflicht und noch nicht sehr verbreitet.

    Oh je ... bei meiner ersten Gürtelrosen-Impfung hatte ich auch deutliche Schmerzen und eine leichte Rötung am Oberarm. Auch nicht direkt an der Einstichstelle, sondern darunter. Zudem fühlte ich mich leicht kränklich ...

    Morgen ist der zweite Teil der Impfung dran ... ich freue mich nicht besonders ...

    Dir ganz gute Besserung! :)

    Ja, Knirschen/Pressen oder bist Du erkältet/hast Du eine Kieferhöhlenentzündung?

    Nimm Schmerzmittel mit auf Deine Reise und im Notfall wird es auch dort Zahnärzte geben. Vielleicht beruhigt Dich dieser Gedanke etwas ... wahrscheinlich ja nicht angesichts Deiner schlimmen Erfahrungen im Winter ...

    Alles Gute auf jeden Fall!! :)

    Ja, spricht eigentlich alles eher gegen Typ 2 Diabetes.

    Eben: Abklären/untersuchen. Eisenmangel behandeln. Dann weiter schauen. Das ist meine Meinung!!

    Ich lese, dass bez. des HbA1c unterschiedliche Werte bei den Angaben in mmol/mol gemacht werden zu den Grenzwerte.

    Die tiefste Angabe, die ich gefunden habe, spricht von Prädiabetes ab einem Wert von 39 mmol/mol.

    Und da bist Du immer noch darunter, trotz des Eisenmangels. (Hast Du eine Anämie? Also zu wenige rote Blutkörperchen im Blutbild?)

    Eisenmangel hat einen Einfluss auf den HbA1C und den gemessenen Blutzucker.
    Eisenmangel verlängert die Lebenszeit der roten Blutkörperchen und erhöht damit den HbA1C und die Blutzuckerwerte. Er verfälscht also den Wert.

    Eisenmangel kann eine Schilddrüsenunterfunktion vor allem verstärken oder auch verursachen und umgekehrt. Eine Schilddrüsenunterfunktion kann Eisenmangel verursachen oder verstärken.

    5.8 - 6.5% ist Prädiabetes. Das betrifft den HbA1c-Wert.

    Und eben, er wird durch einen Eisenmangel fälschlicherweise höher ...

    Ja, der Wert des Insulins in Deinem Blut ist normal!

    Hast Du denn Typ 2 Diabetes in der Familie?

    Ich würde sagen: Analysieren/Diagnostik. Dann je nachdem und, falls überhaupt nötig, behandeln mit Lifestyle-Änderungen, wie man so schön sagt (wobei der bei Dir ja schon ziemlich perfekt klingt), und/oder Medikamenten.

    Ja, Eisenmangel hat einen Einfluss auf den HbA1C und den gemessenen Blutzucker. Also zuerst den Eisenmangel beheben.
    Eisenmangel verlängert die Lebenszeit der roten Blutkörperchen und erhöht damit den HbA1C. Er verfälscht also den Wert.

    Wärmepflaster oder -salben, Schmerzpflaster oder -salben, elektrische Wärmedecken für den Bereich, in warmem Wasser baden oder schwimmen, medizinische Massagen, Dehnen, Übungen mit Igelbällen, Osteopathie, Physiotherapie, Schmerzmedikamente oder muskelrelaxierende Medikamente, ...