Jette, mich interessiert das auch: Hier sind wir beide in der GKV, ich Pflicht, mein Mann freiwillig. Die Kinder sind seit Geburt über ihn in der GKV. Ein Mal im Jahr schickt die TK einen Fragebogen, da muss mein Mann angeben, dass die Kinder noch nicht erwerbstätig sind, aber noch leben etc. Gehalt wurde da noch nie! abgefragt. Alle Kinder sind unter 18.
Jemand, der freiwillig in der GKV ist, muss deswegen doch nicht die Kinder einzeln ebenfalls in der GKV versichern, das gibt doch überhaupt keinen Sinn. Da würden die GKV sicher eine Reihe von „guten“, weil einkommensstarken Mitgliedern verlieren an die PKV, denn gerade die Familienversicherung ist ja ein großer Pluspunkt. Und diese einkommensstarken Beitragszahler sind wichtig für die GKV. Und die Einkommensgrenze zur Freiwilligkeit ist so hoch dann auch nicht, und es gibt ja auch eine Reihe von Familien, da werden die Mütter aufgrund fehlender Erwerbstätigkeit auch mitversichert, komplett unabhängig vom Einkommen des Mannes.
Sofern sie noch nicht selbst arbeiten und nicht ein Elternteil in der PKV ist und dieses Elternteil nicht mehr als etwa 5000 Euro brutto verdient, sind Kinder, die unter 23, kostenfrei in der Familienversicherung mitversicherbar. Das Einkommen der Eltern spielt unter den genannten Voraussetzungen keine Rolle.
Ich versteh das nicht. Ich muss einmal jährlich den Steuerbescheid vorlegen, zweimal jährlich Bescheinigungen ausfüllen. Kommt eine Gehaltserhöhung muss ich zwischendurch Gehaltsbescheinigungen hinschicken. Alle Einnahmen werden berücksichtigt, theoretisch müsste ich sogar Geldprämien durch das Bonus Programm der Kasse angeben, wenn ich teilnehmen würde. Alle Einnahmen die wir haben müssen der Kasse bekannt sein.
Übersteigt das Gesamteinkommen eine bestimmte Grenze, werden die Kinder automatisch einzeln freiwillig versichert und ich müsste die Beiträge dann nachzahlen. Und das ist nicht wenig.
Das fett makierte dürfte der Knackpunkt sein. Die Gehaltsprüfung muss nach meinem Verständnis immer dann gemacht werden wenn die Frage ist ob entweder (1) weiter kostenfrei in der Familienversicherung der GKV oder (2) PKV oder freiwillig GKV mit Einzelbeiträgen für die Kinder.