Beiträge von JohannaK

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    ich verstehe diese keine-shorts-scheiße überhaupt nicht. shorts sind doch viel besser als röcke, weil die oberschenkel geschützt sind! und klar ist die optik haariger männerbeine jetzt nicht der brüller, aber das hat erstens und vor allem keine sau zu interessieren. und zweitens, wenn ich meine extrem dicken, voll-ekzemten wasserfüße in hausschuhen ausführe, weil ich keine anderen schuhe mehr anziehen kann, dann sieht das auch nicht besser aus.

    war die ästhetik ein argument in den artikeln?


    ICH stehe übrigens voll auf männer(beine) #cool

    ja, stimmt, das regelt aber Paragraph 6 (habe jetzt nochmal selber geschaut):


    § 6
    Ausschluß von Doppelansprüchen

    (1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.
    (2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.




    #gruebel Bedeutet das nicht im Umkehrschluss, dass, wenn ich in dem Vertrag bis einschl. März einen höheren Urlaubsanspruch hatte und diesen auch in Anspruch genommen hatte, dieser dann im neuen Verhältnis negativ verrechnet werden kann?

    Hallo,


    ich habe mal wieder eine Frage zum Thema Urlaubsanspruch #rolleyes


    aaalso: wenn ich zum 1.4. in den Arbeitsvertrag eintrete und 24 Tage Urlaub habe. Habe ich dann nach Erfüllung der Wartezeit von 6 Monaten Anspruch auf den ganzen anteiligen Urlaub (8/12 von 24) oder auf den ganzen Jahresurlaub (24).


    Das habe ich gefunden, aber es kommt mir so sehr regenbogenglitzereinhorn vor:


    "Ein Arbeitnehmer hat nach § 4 BurlG einen Anspruch auf den vollen Urlaub nach einer Wartezeit von sechs Monaten, wenn er in der ersten Jahreshälfte eingestellt wurde. Das bedeutet, dass nach Ihrem Beispiel ein Arbeitnehmer, der am 1. Juni eingestellt worden ist, einen Anspruch von 28 Werktagen Urlaub ab dem 1. Dezember hat."


    Ich stolpere darüber, weil ich an anderer Stelle gelesen hatte, dass ein AN eben nicht den vollen Jahresurlaub erhalten hatte, trotz Erfüllung der Wartezeit, mit der Begründung, dass er ja in der ersten Jahreshälfte aus einem anderen Vertrag bereits x/12 Jahresurlaub erhalten hatte.


    In meinem Vertrag steht außerdem, dass der Urlaub i Jahr des Eintritts anteilig gewährt wird.


    Was meint ihr?

    dass es in Kindergärten und Grundschulen keine männlichen Rolemodels für Jungen UND Mädchen gibt, IST ein Problem.

    Die Ursache dafür wiederum lässt sich ohne viel Umwege auf Genderkacke zurück führen.


    Dass ist übrigens der Genderkacke-Thread. Einen Das-ist-keine- Genderkacke-Thread kannst du gleich nebenan eröffnen. Da ist die Tür.

    Ne, ich finde nicht, dass du das zu eng siehst.


    In der Wahrnehmung fällt bei mir das (m/w) auch immer hinten runter. Was hängenbleibt, ist die männliche Berufsbezeichnung + visueller Eindruck des Plakats.

    Wobei das Gesetz den Urlaub ja nur als Erholungszeit definiert. Der Mindesturlaub z.B. soll eine Erholung von vier Wochen am Stück möglich machen.
    Wie viele Stunden ich in dieser Zeit gearbeitet HÄTTE ist nicht relevant. Hauptsache ich habe in der Zeit die Arbeit von der Backe...