Beiträge von zitrulle

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    Hallo,


    Ja, es gibt auf jeden Fall auch Kinder, die sich darüber eine Blasenentleerungsstörung antrainieren können! Die Kinder merken es irgendwann nicht mehr, dass für Blase übervoll ist. Diese führt dann zu Harnwegsinfekten, von Blasenentzündung bis zu Rückstau zu den Nieren.
    Ob das bei Deiner Tochter so ist oder so kommt, kann man natürlich nicht sagen, aber ich würde schon schauen, ob irgendwas es ihr im Kiga leichter machen könnte, auf Toilette zu gehen.


    LG
    Nellie

    Ich bezweifel, dass sich das durchsetzt. Dass man kühlen soll, ist so drin im Allgemeinwissen, das man ja auch schon von Eltern oder Großeltern gelernt hat. Da wird immer wieder jemand kommen, der das schon immer so gemacht hat und alles gut war. Und außerdem ist es ja gegen die Schmerzen das einzige, was akut hilft. Wenn ich mich verbrenne, halte ich Nichtkühlen überhaupt nicht aus.


    Wichtiger fänd ich, dass man "Achtung Auskühlungsgefahr!" in der Gesellschaft streut. Dann wäre doch auch klar, dass man eben kein Kind ganzkörperkühlt, sondern irgendwie auch für Wärme sorgt.

    Hallo,


    unsere wird vermutlich auch als einzige in diese Schule gehen, da wir wo ganz anders als der KiGa wohnen. Das liegt daran, dass KiGa-Plätze rar sind und wir den Platz als Geschwisterplatz bekommen haben und daran, dass es ein I-KiGa ist, der eben unsere Große genommen und super gefördert hat und den wir dadurch auch sehr gut kennen und auch für die Kleine wollten.


    LG
    Nellie

    Wir sind froh, dass sich die Schulwahl bei uns schon durch die Große ergeben hat. Es ist eine staatliche Montessori-Gemeinschaftsschule, in die unsere Große als einziges schwerst mehrfachbehindertes Kind integrativ geht. Wir sind dabei so begeistert von der Schule, wie sie das mit ihr machen, aber auch wie die anderen Kinder lernen, dass wir und auch die Kleine das gerne auch wollen. Noch dazu ist es die wohnortnächste Schule mit Weg durch das Wohngebiet ohne große Straßen.

    Das hatten wir hier früher auch. In "Schlafen statt Schreien" ist das auch drin, meine ich. Mittlerweile ist es bei uns so, dass es eine ziemlich genaue Menge an Schlafzeit gibt, die sich egal wie auf den Tag verteilt. Also mit Mittagsschlaf ist es dann eben genau diese Zeit an Nachtschlaf weniger.

    Hallo,


    für den Mai letzten Jahres hat uns meine Anfrage hier im Forum einen wundervollen Urlaub auf Sardinien beschert. Nun suchen wir erneut eine gute Idee, wobei es diesmal eher nicht so weit sein soll, eher Fahrweite mit Auto oder Zug. Unsere Große geht ins Kinderhospiz bei Bremen mit meinen Eltern und wir haben 1 Woche (Fr-Fr) mit der Kleinen Zeit für Urlaub. So ganz nah an Bremen soll es auch nicht sein, weil wir da selbst öfter sind und von dort aus Ausflüge machen.


    Zur Unterkunft bin ich auch unschlüssig, ob eher FeWo oder Hotel/Pension. Da mein Mann mindestens keine Milchprodukte isst, aber am besten alles vegan braucht, ist das eher schwierig mit Halbpension, die mir am liebsten wäre. Ich brauche es vegetarisch und die Kleine isst je nach Laune alles oder nichts.


    Auch was mit Kinderbetreuung käme in Frage, damit wir mal selbst Zeit für uns alleine hätten.


    Fällt jemandem was mit diesen dürftigen Angaben ein?


    LG
    Nellie

    Hallo,


    ich habe dieses Jahr eine Pause mit der Minipille gemacht und bekam die Regel erst nach fast 3 Wochen. Ich hätte sie früher erwartet. Im Übrigen war ich da schon knapp 2 Jahre nicht mehr stillend, falls das irgendwie wichtig ist.


    LG
    Nellie

    Meine Vierjährige hat den halben Jako-o-Katalog ausgeschnitten und aufgeklebt. Manche Sachen kamen aber deutlich öfter und wurden auch woanders immer bespielt.


    - Puppenwickeltisch
    - Murmelbahn zum Aufbauen
    - Walkie Talkie (auf Nachfrage, was man damit machen kann: Da sind Zahlen drauf, die man drücken kann. Zur Funktion des Miteinandersprechens kam nichts, ist ihr vermutlich auch nicht bekannt)
    - ferngesteuertes Auto
    - Verkleidungssachen für Prinzessin und sowas
    ....

    Hier dasselbe Problem und noch dazu eine durchgängige 2x2m-Matratze, also teurer Bezug.
    Ich habe neu Dymista nasenspray und bin begeistert!! Alle anderen haben oft nicht gewirkt, weil ich es nicht geschafft habe, solange nicht zu niesen, dass es ankommt. Dymista ist schneller!

    Hallo,

    Zitat


    Das Neugeborenen-Screening unterliegt nach § 3, Absatz 2c dem GenDG [2]. Damit gilt der Arztvorbehalt, das heißt die Verantwortung für die Durchführung des Screenings einschließlich der erforderlichen Aufklärung und Einwilligung muss beim Arzt bzw. der Ärztin bleiben. Wurde die Geburt durch eine Hebamme verantwortlich geleitet, so soll sie in gegenseitigem Einvernehmen einen verantwortlichen Arzt benennen. Hier besteht die Möglichkeit, dass die Aufklärung bereits vor der Geburt durch den dann für das Screening verantwortlichen Arzt erfolgt und die Eltern eine Bestätigung über die Aufklärung erhalten. Die Befunde erhält der aufklärende Arzt und mit Einwilligung der Eltern zusätzlich die Hebamme. Ist eine Benennung ausnahmsweise nicht möglich, hat die Hebamme das Screening in eigener Verantwortung durchzuführen, wenn die Rückfragemöglichkeit an einen Arzt gewährleistet ist. Die Ärzte der Screeninglaboratorien stehen an Werktagen für evtl. Rückfragen zur Verfügung. Hier wird auf Grund der Diskrepanz zum GenDG auf die Beschränkung auf Ausnahmefälle hingewiesen. Die zur Durchführung des Screenings erforderliche Blutentnahme kann nach allgemeinem Arztrecht auf die Hebamme bzw. das Pflegepersonal delegiert werden.


    Quelle: http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlin…ing_2011-12.pdf (Absatz 5.1)


    Ich denke, das fettgedruckte könnte dann auch bei Euch passen. Aber die Hebamme muss das auch machen wollen. Hast Du mit ihr gesprochen? Hattest Du irgendwann mal mit dem Kinderarzt darüber gesprochen, ob das so ok wäre? Dann könnte die Hebamme ihn ja angeben.


    LG
    Nellie

    Hallo,


    ich dachte, dass meine Kleine durchschläft, aber im Juni in der Kur (sie ist dort 4 geworden) hatte ich kein Bett, das groß genug war, dass wir zusammen drin schlafen konnten wie zuhause im Familienbett. Also habe ich sie im Hochbett in den Schlaf begleitet, was ihr auch gut gefallen hat. Aber sie hat bis auf eine Nacht immer gerufen und wollte dann geholt werden. Da habe ich dann eine Matratze vor mein Bett gelegt und sie hat dort weitergeschlafen. Zum Einschlafen war das allerdings doof, weil ich das zum Wohnzimmer gehörte und ich dann abends nichts hätte machen können.
    Nach der Hälfte war ich genervt, dass ich nicht mehr durchschlafen darf und hab uns ein Bettenlager im Kinderzimmer auf dem Boden aufgebaut und schon schliefen wir wieder beide durch. Vermutlich vergewissert sie sich für mich unbemerkt, dass ich noch da bin und so werden wir beide nicht wach.


    Mein Vorschlag für Euch wäre, ein richtiges Papa-Kind-Bett zu bauen, wo beide genügend Platz haben und von vornerein so schlafen. Dann braucht Dein Mann wenigstens nicht aufzustehen.


    LG
    Nellie

    Hallo,


    das Screening sollte zwischen der vollendeten 36. und 72. Lebensstunde gemacht werden. Wenn man es davor macht, können einige Erkrankungen falsch positiv (Hypothyreose, AGS) oder falsch negativ (PKU, Ahornsirupkrankheit) sein. Wenn man es danach macht, können folgende Erkrankungen falsch negativ getestet werden (Glutarazidurie, MCAD,, LCHAD-, VLCAD-Mangel, CPT-I-Mangel, CPT-II-Mangel CACT-Mangel). Quelle: http://www.awmf.org/uploads/tx…enenscreening_2011-12.pdf (Suche nach "Störfaktoren"-Tabelle)


    Nach dem Gendiagnostik-Gesetz von Anfang 2010 ist es notwendig, dass eine ärztliche Aufklärung erfolgt

    Zitat

    Das Neugeborenen-Screening unterliegt nach § 3, Absatz 2c dem GenDG [2]. Damit gilt der Arztvorbehalt, das heißt die Verantwortung für die Durchführung des Screenings einschließlich der erforderlichen Aufklärung und Einwilligung muss beim Arzt bzw. der Ärztin bleiben. Wurde die Geburt durch eine Hebamme verantwortlich geleitet, so soll sie in gegenseitigem Einvernehmen einen verantwortlichen Arzt benennen. Hier besteht die Möglichkeit, dass die Aufklärung bereits vor der Geburt durch den dann für das Screening verantwortlichen Arzt erfolgt und die Eltern eine Bestätigung über die Aufklärung erhalten. Die Befunde erhält der aufklärende Arzt und mit Einwilligung der Eltern zusätzlich die Hebamme. Ist eine Benennung ausnahmsweise nicht möglich, hat die Hebamme das Screening in eigener Verantwortung durchzuführen, wenn die Rückfragemöglichkeit an einen Arzt gewährleistet ist. Die Ärzte der Screeninglaboratorien stehen an Werktagen für evtl. Rückfragen zur Verfügung. Hier wird auf Grund der Diskrepanz zum GenDG auf die Beschränkung auf Ausnahmefälle hingewiesen. Die zur Durchführung des Screenings erforderliche Blutentnahme kann nach allgemeinem Arztrecht auf die Hebamme bzw. das Pflegepersonal delegiert werden.

    Quelle: http://www.awmf.org/uploads/tx…enenscreening_2011-12.pdf (Absatz 5.1)


    Bei uns erfolgt die Aufklärung im KH und man bekommt einen Zettel mit der Unterschrift mit, dass die Hebamme es abnehmen darf.


    LG
    Nellie

    Meine 4jährige schaut seit ca. 2 Monaten einmal in der Woche die Sendung mit der Maus. Dabei ist einer von uns immer dabei.


    Ansonsten gibt es bei Krankheit DVD oder Mediathek, beim Inhalieren für 10 min, aber auch durchaus mal länger, wenn die eigene Kraft für Vorlesen und Co vergangen ist. Sobald die Krankheit vorbei ist, hört das aber wieder auf.


    Bei langen Autofahrten gibt das iPod mit ein paar Apps (z.B. Pippi Langstrumpf oder Wimmelbücher von Wonderkind oder ein Xylophon)