Ich weiß, dass hier viele Freiberufler sind, die diese Fragen eventuell auch schon mal hatten. Und auch Angestellte kennen sich sicher mit der ein oder anderen Frage aus, wäre toll, wenn ihr mir helfen könnt einen Teil davon zu klären.
Folgende Ausgangssituation:
ich bin
- angestellt, aber in Elternzeit noch bis März 2015, kein Einkommen in den letzten 2 KJ aus dieser angestellten Tätigkeit, fülle fürs Finanzamt auch die Anlage N derzeit gar nicht aus
- Freiberufler seit vielen Jahren, mit durchgehendem Einkommen
nun folgende Fragen:
1) Habe ich einen Anspruch auf Mutterschutzgeld als Angestellte?
(Als Freiberufler ja nicht und auch nicht auf Mutterschutz; da ich kein Einkommen als Angestellt hatte, nehme ich an NEIN - richtig?)
1a) Muss ich meinem AG dann überhaupt die Schwangerschaft mitteilen und wenn ja wann?
1b) Wenn ich Elternzeit voll beanspruchen möchte, also alle 3 Jahre, werden diese dann an die derzeitige Elternzeit angehangen? Oder verfällt das erste Jahr, das sich praktisch mit der derzeit beantragten und laufenden Elternzeit überschneidet und nur zwei Jahre können angehangen werden?
2) Wenn ich als Freiberufler kein Mutterschutzgeld bekomme, bekomme ich dann volle 12 Monate Elterngeld? (Als Angestellter wird das Mutterschutzgeld ja zu 100% aufs Elterngeld angerechnet, so dass man in den 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutzgeld bekommt und kein Elterngeld)
3)Was zieht die Elterngeldstelle als pauschalen Steuersatz vom Bruttojahreslohn ab, wenn ich beim Elterngeldantrag noch keinen Steuerbescheid vorlegen kann? Angenommen ich habe ein Jahresgehalt von 12.000 Euro, dann wären 67% davon ja monatlich 670 Euro. Allerdings nur, wenn die Elterngeldstelle nichts abzieht. Wie ist das tatsächlich,gibts da einen Prozentsatz?
4) Wenn ich im 1. Jahr nach der Geburt, also dem Bezugszeitraum von Elterngeld, weiter meiner freiberuflichen Tätigkeit nachgehe aber laut EÜR keinen Gewinn erwirtschafte (da mein Einkommen zwecks verringerter Arbeitszeit deutlich geringer ist als die laufenden Kosten wie Abschreibungen, Miete Arbeitsräume usw.) muss ich dass dann dem Elterngeldamt überhaupt mitteilen oder nicht, weil ich ja kein Einkommen erziele? (Arbeitszeit wäre logisch unter den erlaubten 30h/Woche)