Hallo,
ich stelle die Frage mal hier in der Hoffnung, dass sich jemand damit auskennt.
Dass es für Väter nicht so einfach ist, ab Geburt Elternzeit zu nehmen (hinsichtlich Kündigungsschutz etc.), ist mir bekannt.
Nun könnte sich bei uns aber folgende Situation ergeben:
Mein Mann hat ab Geburt unseres Kindes Elternzeit beantragt und will entsprechend auch Elterngeld beziehen.
Es könnte nun aber sein, dass er morgens zur Arbeit geht, die Wehen setzen aber erst nachmittags ein und am späten Abend wird dann das Kind geboren.
Elternzeit (und daran ist ja der Elterngeldbezug gekoppelt) beginnt doch aber mit dem Tag der Geburt des Kindes. Somit hätte mein Mann, sollte es so kommen, am Tag der Geburt seines Kindes (d. h. in seiner Elternzeit) gearbeitet.
Welche rechtlichen Folgen hätte das?
Hätte er am Tag der Geburt dann eben umsonst für den AG gearbeitet? Darf der AG das dann überhaupt, die Arbeitsleistung für diesen Tag nicht bezahlen?
Könnte ihm das Elterngeld gekürzt werden? Und geht das überhaupt, vorauszusetzen, dass ein Vater vorhersehen kann, dass (s)ein Kind am späten Abend zur Welt kommt, damit der Anspruch auf das (volle) Elterngeld nicht erlischt?
Ich hoffe, jemand von euch kann mir weiterhelfen, auch wenn es für uns (Anträge sind ja schon gestellt) wohl nichts mehr bringen wird. Vielleicht bin ich auch einfach nur zu verwirrt, um da durchzublicken.