ich hoffe, ich habs nicht überlesen und poste doppelt.
was die Geburtsurkunde ist, weißt du. und alle Urkunden werden in ein Geburtsregister geschrieben. in der regel ein buch. im geburtenregister werden oft von amts wegen noch Informationen dazugeschrieben, wenn sie denn anfallen (z.B. ein anderer Vater, oder Geschwister oder Heirat oder Adoption).... je nachdem, wie gut das Standesamt organisiert ist und Infos bekommt.
Genau genommen, ist eine Beglaubigung aus dem Geburtenregister "mehr wert" als eine Beglaubigung der Geburtsurkunde.
Ganz eigentlich darf auch nur die ausstellende Behörde die Urkunde beglaubigen... alle anderen können nur bestätigen, dass die Kopie mit dem (vorgelegten) Original übereinstimmt.
Zu der Gültigkeit der Pässe kann ich nix sagen - aber meine Beglaubigung aus dem Geburtenregister galt tatsächlich nur 6 Monate (wollte die fürs heiraten.... und müsste mittlerweile neu beantragen).