Es ist vor allem saudoof, dass es jetzt auf so einen Formfehler reduziert wird. Das ist jetzt die dritte Instanz, Klaeger und Beklagte haben acht Monate auf einen Termin beim BGH gewartet, und jetzt heisst es: Die haetten eben erst gerichtlich die Entscheidung des Verwalters anfechten muessen und haetten dann klagen koennen.. super. Da haette ja vielleicht das Amtsgericht (oder dann eben das Landesgericht) drauf kommen koenne. Sowohl fuer die Tagesmutter als auch fuer die Eltern als auch fuer etliche Tagesmuetter in einer aehnlichen Konstellation herrscht seit vielen Monaten Unsicherheit. Und das BGH sagt, sie koennen das nicht entscheiden... grummel.
Beiträge von Bina
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