Ich habe per Zufall entdeckt, dass es ein offizielles Onlineportal gibt, worin alle Leute anonym Vorschläge zum Bürokratieabbau machen können. Dort habe ich gemeldet, was mir schon lange als überflüssiges, steuergeldverschwendendes Hindernis im Alltag begegnet:
wenn die Klasse meines Jüngeren (Gymnasium in NRW) einen außerschulischen Lernort aufsucht, z.B. im Kunstunterricht ins örtliche Museum geht, dann muss ich das rechtzeitig vorher schriftlich bekommen und dem Inklusionshilfeträger weiterleiten. Dieser druckt ein Formular aus, welches die i-Kraft meines Sohnes im Schulsekretariat abstempeln und unterschreiben lässt. Dieses Formular reicht der Träger beim Amt für wirtschaftliche Jugendhilfe ein. Nur dann, wenn das Amt es genehmigt, darf die Schulbegleiterin außerhalb des Schulgrundstücks tätig werden. (Wenn Lehrkräfte jetzt in der Hitzewelle mal eben mit der Klasse zur Eisdiele spazieren, ist das für die i-Kraft ein Arbeitsvertragsproblem).
Ohne Begleitung geht mein Jüngerer aus gutem Grund fast nirgends hin, ist aber schulpflichtig. Bei schulischen Pflichtveranstaltungen hat das Amt gar keinen Ermessensspielraum, das muss genehmigt werden. Die Lehrkraft, welche mir frühzeitig einen Zettel schreiben muss statt allen eine Rundmail zu schicken, der Träger, die Inklusionshelferin, die Schulsekretärin und die Sachbearbeiterin im Amt für wirtschaftliche Jugendhilfe werden allesamt aus Steuermitteln bezahlt, in diesem Fall für völlig überflüssigen Papierkram.
Diese Antragspflicht bei Genehmigungszwang könnte man einfach weglassen, indem das Schulgesetz so geändert würde, dass Inklusionshelferinnen nicht die Schule begleiten sondern das jeweilige Kind. Dann wären auch spontane Ausflüge möglich, und es würde Zeit, Geld, Arbeit und Mühe mit der Koordination einsparen.
... Endlich gemeldet! Was die Umsetzung dieser Änderung angeht bin ich pessimistisch, ein Schulgesetz ändert das Land nicht so schnell.