Hallo,
die Pflicht gilt erst mal nur für den Hersteller. Dieser darf einen neuen rückwärtsgerichteten Sitz, welcher ausschließlich mit Isofix befestigt wird, nur noch nach der Zulassung UN R129 (im Volksmund I-Size genannt) zulassen.
Wenn man solch einen Sitz kauft, so muss das Kind in diesem Sitz mind. 15 Monate rückwärts fahren.
Hat der Hersteller einen Isofix-Reboarder schon vorher nach ECE R44/04 zugelassen, so darf er den weiterhin produzieren und verkaufen.
Als Privatmann darf ich beide Zulassungen verwenden.
Die neue Zulassung hat 3 Phasen. Die erste bezieht sich auf rückwärtsgerichtete Sitze/Schalen mit Isofix. Diese Phase ist nun 2018 zu Ende und der Hersteller kann nur noch danach zulassen.
Die 2. Phase sind alle Sitze, die vorwärtsgerichtet sind und zusätzlich mit Autogurt befestigt werden, also die Gr. 2/3. Bis diese Phase abgeschlossen ist und man nur noch nach dann UN R129/1 zulassen kann, werden sicherlich 10 Jahre vergehen, die erste Phase dauerte länger...
Dann kommt die 3. Phase und das sind alle rückwärts gerichtete Sitze, die mit Autogurt befestigt werden und auch diese Phase wird wohl 10-15 Jahre dauern.
Und danach wird es eine Übergangsfrist geben, wo man beide Zulassungen noch nutzen kann, aber langsam umstellen sollte und dann nach geschätzten 30 Jahren wird die R44/04 tatsächlich nicht mehr erlaubt sein.
Es könnte aber auch sein, dass man aus der Phase 1 gelernt hat und das ganze schneller umstellen kann und bei Phase 3 erst Recht. Dann werden es nur 20 Jahre sein.
Fackt ist erst mal nur, nutzt ihr einen Reboarder nach I-Size, so müsst ihr diesen mind. 15 Monate rückwärts und dürft ihn erst dann vorwärts nutzen, falls der Sitz dies kann. Jeder Sitz hat da auch noch eine Mindestgrösse.