Unterschrift der Erziehungsberechtigten

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  • Das ist ein Beispiel dafür, wo das Bemühen um geschlechtergerechte Sprache zusammen mit dem Versuch, sich kurz zu fassen, zur Missverständlichkeit führt. Gemeint ist: "Unterschrift einer/eines erziehungsberechtigten Person, also der Mutter oder des Vaters, oder einer durch das Vormundschaft bestimmten sorgeberechtigten Person, gleich, ob männlich oder weiblich". Jo. Ich mach dann immer meine Paraphe dran, 2 Buchstaben. Auch kurz und gerecht. ^^

  • um das nochmal klar zu stellen:
    wir werden das sicher nicht mit der lehrerin diskutieren.


    es ist übrigens die einzige lehrerin die überhaupt eine linie für die unterschift(en) hinmalt.
    bei allen anderen reicht es, wenn ich meinen karl-otto irgendwo in die nähe der note krakel.

  • Ich klugscheißer mal mit und warte darauf, dass eine der Forenjuristinnen mir mein Laienwissen um die Ohren haut ;):


    Meines Wissens ist das Erziehungsrecht ein Teil des Sorgerechts, aber erziehungsberechtigt kann auch jemand sein, der gar kein Sorgerecht hat.
    Achtes § 7
    Begriffsbestimmungen


    (1) Im Sinne dieses Buches ist
    Erziehungsberechtigter, der Personensorgeberechtigte und jede sonstige Person über 18 Jahre, soweit sie aufgrund einer Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten nicht nur vorübergehend und nicht nur für einzelne Verrichtungen Aufgaben der Personensorge wahrnimmt.


    Ich würde das so verstehen:


    Wenn die Eltern also im Urlaub sind und die im Haus lebende Oma passt auf die Kinder auf, dann kann sie die Arbeit auch abzeichnen.

    Das B in Pegida steht für Bildung.