Ja, entweder so oder eine unbefristete Stelle suchen waere finanziell am sinnvollsten. Der AG hat i.d.R. keine Einbusse durch die Weiterbeschaeftigung, da er das Gehalt ja durch die Umlage erstattet bekommt, allerdings weiss ich nicht was bei ErzieherInnen da alles noch dran haengen koennte (Personalschluessel, Einstellungen von Vertretung usw.).
ich ärgere mich grade sehr über mich selbst. Ich hätte bei einem anderen Träger auch eine unbefristete Stelle haben können, die hab ich aber abgelehnt, weil die Ausstattung der Einrichtung unterirdisch und der Fahrtweg weiter war. Wäre jetzt allerdings alles einfacher. Nunja. Das ist aber, soweit ich weiß, auch der einzige Träger, der direkt unbefristet einstellt, alle anderen machen 1-2 Jahre befristet.
Meine Chefin sieht das halt alles etwas anders. Während der Corona-Schließzeit hat sie uns regelrecht genötigt, Minusstuden oder Urlaub zu machen, sie hat durchblicken lassen, dass es ihr total gegen den Strich geht, dass sie uns alle bezahlen muss, obwohl wir nur rumsitzen, dabei kann ihr das egal sein, das Geld kommt ja vom Land. Man könnte aber meinen, sie würde uns aus eigener Tasche bezahlen. Deshalb glaube ich auch nicht, dass sie mich weiter beschäftigen würde, wenn ich schwanger wäre.
Dein vom AG ausgesprochenes Beschäftigungsverbot endet auch mit dem Ende deines Vertrages, weil es nach der Gefährdungsbeurteilung deines jetzigen AG auf die Stelle dort zugeschnitten ist.
Ein eventuell neuer AG müsste selber eine Gefährdungsbeurteilung machen und dir dann ggf ein Beschäftigungsverbot für die Arbeit dort ausstellen.
Anders wäre es, wenn du ein individuelles BV vom Frauenarzt hättest, aber dies ist ja nicht der Fall.
Du kannst dich also arbeitssuchend melden und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Somit hast du auch Anspruch auf ALG Ii. Dass dies in deinem Beruf nur auf dem Papier der Fall ist, weil dich schwanger wahrscheinlich keiner einstellt, spielt ja erstmal keine Rolle. Und rechtlich gesehen musst du eine Schwangerschaft auch nicht angeben bei einem Vorstellungsgespräch, wie man das moralisch bewertet steht auf einem anderen Papier.
Ein Berufsverbot hast du hoffentlich nicht, das ist nämlich was ganz anderes (spricht das Gericht zb bei Straftaten aus)
Eine Freundin von mir hat tatsächlich ein individuelles Beschäftigungsverbot () von ihrer Frauenärztin bekommen, wegen Corona. Das würde ja dann bestehen bleiben? Wenn das BV vom Arbeitgeber kommt und ich dann arbeitssuchend wäre, würde das Mutterschaftsgeld aber auch nur dem ALG 1 entsprechen, nehme ich an?
Naja, wir werden wohl einfach noch warten, uns drängt eigentlich nix, jetzt sofort anzufangen. Allerdings purzeln hier grad ringsum die Babys, das weckt Sehnsüchte