Noch ne Frage zur Elternzeit

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  • Ach, dieses Thema ist irgendwie kompliziert. Irgendwie finde ich die Aussagen im Netz immer so doof zweideutig.


    Also. Momentan hab ich einen 19,75-h-Vertrag, ich arbeite 3 Tage die Woche. Nach Geburt des Kindes möchte ich auf jeden Fall 12 Monate Elternzeit nehmen. Mein Mann möchte die ersten 2 Monate ebenfalls Elternzeit nehmen, aus finanziellen Aspekten allerdings in Teilzeit arbeiten, also 25-30 h weiter arbeiten (statt bisher 41 h + Überstunden).


    Im zweiten Jahr möchte ich voraussichtlich auch noch zu Hause bleiben, bin mir hier aber noch nicht 100 %ig sicher. Mein Arbeitgeber ist übrigens nicht sonderlich familienfreundlich, er wird meine Stelle auch nicht besetzen, solange ich in EZ bin. Daher ist mein AG daran interessiert, dass ich nach 12 Monaten wieder mit den 19,75 h, weiterhin verteilt auf die 3 Tage, arbeiten werde. DAS will ich aber ganz sicher nicht. Weniger als 15 h ist ja laut Elternzeitgesetz nur mit Zustimmung des AG möglich (mein AG hat mir bereits signalisiert, dass sie das nicht wollen - prinzipiell macht der immer nur das, was er muss). Das heißt, ich könnte maximal auf 15 h/Woche reduzieren, muss diese aus organisatorischen Gründen auf maximal 3 Tage verteilen, und brauche natürlich dafür dann auch erst mal entsprechende Betreuung. Daher meine Aussage, dass ich mir über das 2. Jahr noch nicht 100 %ig sicher bin.


    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, haben mein Mann und ich beide Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit, das heißt, wenn mein Mann Elternzeit nimmt, heißt das nicht, dass ich z.B. 2 Monate vor dem 3. Geburtstag des Kindes nicht mehr in Elternzeit bin, richtig?


    Dann nimmt mein Mann ja 2 Monate, das sind die berühmten 2 Vätermonate mit Elterngeldbezug. Ich nehme direkt nach Geburt, da das Mutterschaftsgeld angerechnet wird, habe ich dann ja nur 10 Monate statt 12. Wie ist das jetzt, wenn ich das auf 2 Jahre auszahlen lasse statt auf 1 Jahr? Bekomme ich dann auch nur 20 Monate Elterngeld, oder bekomme ich 22 Monate Elterngeld?


    Wenn ich es auf 2 Jahre verteilen lasse, dann kann ich aber im 2. Jahr machen was ich will, weil ich den Anspruch ja im 1. Jahr erwerbe, richtig? Folglich kann ich im 2. Jahr arbeiten, oder auch nicht, ich bekomme dann auf jeden Fall das hälftige Elterngeld des 1. Jahres?


    Was ist, wenn ich z.B. im 2. Jahr ieder 19,75 h arbeite? Damit habe ich ja meinen Vertrag "voll" erfüllt. Gleichzeitig hätte ich aber gerne noch den Kündigungsschutz der Elternzeit. Geht das gleichzeitig? Also den vorgeburtlichen Vertrag voll erfüllen, aber trotzdem in Elternzeit sein?


    Wie und wann teile ich meinem Arbeitgeber mit, was ich im 2. Jahr mache? Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich zweimal während der Elternzeit meine anfangs angegebene Elternzeit REDUZIEREN. Also nicht aufstocken? Das heißt, in meinem Interesse muss ich meinem AG mitteilen, dass ich 12 Monate Auszeit nehme, und danach voraussichtlich wieder einsteige mit 15 h, und wenn ich dann z.B. nach 6 Monaten feststelle, dass ich wieder die Sorte bedürfnisstarkes Kind erwischt habe wie beim 1. Kind, dann ändere ich das und nehme mir das 2. Jahr dann doch auch noch frei?


    Wie ist das mit der Zustimmung des Arbeitsgebers, was das aufsparen des 3. Jahres angeht? Wann muss der Ag das genehmigen, bzw. wann muss ich das beantragen? Braucht der AG besondere Gründe, um das abzulehnen? Oder reicht es, wenn es ihm einfach nicht passt? Kann ich dann, falls der AG mir die Übertragung verweigert, einfach das 3. jahr an die ersten beiden anhängen, oder muss ich da ebenfalls irgendeine besondere Frist beachten?


    Ich dachte früher echt, ich würde mich damit auskennen, aber bei 1. Kind lief mein Vertrag aus, da war das alles so hübsch unkompliziert, und EZ konnte mein Mann auch nicht nehmen, da im Ref, da hatten wir all die Probleme nicht.....


    Demjenigen, der sich auskennt, schon mal an dieser Stelle herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen!

  • Für das zweite Jahr musst du dich gleichzeitig mit dem ersten festlegen. Wenn du das nachträglich noch dazu haben willst, ist das soviel ich weiß keine Pflicht vom Arbeitgeber. Du kannst aber jetzt zwei Jahre beantragen, auf deinem Antrag vermerken dass du das dritte Jahr aufheben willst und dann hast du zwei Jahre Elternzeit. Kannst dir zb nach eineinhalb Jahren überlegen du willst früher anfangen und hättest ein Recht auf nen 15-Stunden-Vertrag der bis zum Ende deiner Elternzeit befristet ist. Danach hast du deinen unbefristeten 19,75 Stunden Vertrag wieder. Den Teilzeit-Antrag während der Elternzeit können die nur aus dringend betrieblichen Gründen abweisen.


    Ich konnte damals nicht gleich mitteilen, dass ich wieder einsteigen will mit weniger Stunden. Das wurde mir erst mal abgelehnt, Grund: der Bedarf ist noch nicht klar. Dann ein viertel Jahr vorher wurde das genehmigt.


    Dein drittes Jahr musst du glaube ich auch einfach sechs Wochen (Frist bin ich nicht sicher) vorher beantragen, wenn du aber vorher reinschreibst du willst es für später aufheben muss es nicht das 3. Lj sein sondern kann auch später sein.


    Elterngeld bekommst du beim hälftigen auszahlen auch wirklich nur 20 Monate. Und nach dem ersten Jahr ist es egal wie du arbeitest, die zweite Hälfte kriegst du trotzdem, ist ja in dem Sinn die Nachzahlung fürs erste Jahr. Du kannst dort aber auch jederzeit die Restsumme auf einmal nachzahlen lassen - im Laufe des zweiten Jahres. So habe ich das gemacht, als ich wusste da fang ich wieder an hab ich auszahlen lassen.

  • Ihr habt beide unabhängig voneinander Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Wenn man es sich finanziell leisten könnte, könnten beide Elternteile für drei Jahre komplett raus. Meistens würde es in dem Fall wohl eher darauf rauslaufen, dass beide irgendwie Teilzeit in Elternzeit machen, aber das geht eben unabhängig voneinander.
    Nur beim Elterngeld sind beide Elternteile abhängig. Wenn dein Mann 2 Monate nimmt, kannst du 12 nehmen. Durch die Zahlung von Mutterschaftsgeld etc. sind es dann noch 10, bei halber Auszahlung eben 20.
    Ich würde immer die vollen zwei Jahre nehmen und dann TZ in EZ, du könntest ja auch 19h als TZ machen, wenn du doch wieder zurück aufs alte Niveau willst, aber dein AG nicht zustimmt. Da sie dich möglichst schnell wieder "voll" zurück wollen dürfte es aber ja problemlos gehen.
    Die ersten zwei Jahre musst du halt zu Beginn festlegen. Das dritte Jahr dann 7 oder 8 Wochen vorher.
    Edit: EZ musst du festlegen, die Teilzeit nicht, da weiß ich die Fristen nicht, da geht bei mir sehr flexibel, da der AG mich möglichst bald möglichst lange zurück möchte...



    Ist jetzt etwas chaotisch, hoffentlich trotzdem verständlich!