Ach, dieses Thema ist irgendwie kompliziert. Irgendwie finde ich die Aussagen im Netz immer so doof zweideutig.
Also. Momentan hab ich einen 19,75-h-Vertrag, ich arbeite 3 Tage die Woche. Nach Geburt des Kindes möchte ich auf jeden Fall 12 Monate Elternzeit nehmen. Mein Mann möchte die ersten 2 Monate ebenfalls Elternzeit nehmen, aus finanziellen Aspekten allerdings in Teilzeit arbeiten, also 25-30 h weiter arbeiten (statt bisher 41 h + Überstunden).
Im zweiten Jahr möchte ich voraussichtlich auch noch zu Hause bleiben, bin mir hier aber noch nicht 100 %ig sicher. Mein Arbeitgeber ist übrigens nicht sonderlich familienfreundlich, er wird meine Stelle auch nicht besetzen, solange ich in EZ bin. Daher ist mein AG daran interessiert, dass ich nach 12 Monaten wieder mit den 19,75 h, weiterhin verteilt auf die 3 Tage, arbeiten werde. DAS will ich aber ganz sicher nicht. Weniger als 15 h ist ja laut Elternzeitgesetz nur mit Zustimmung des AG möglich (mein AG hat mir bereits signalisiert, dass sie das nicht wollen - prinzipiell macht der immer nur das, was er muss). Das heißt, ich könnte maximal auf 15 h/Woche reduzieren, muss diese aus organisatorischen Gründen auf maximal 3 Tage verteilen, und brauche natürlich dafür dann auch erst mal entsprechende Betreuung. Daher meine Aussage, dass ich mir über das 2. Jahr noch nicht 100 %ig sicher bin.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, haben mein Mann und ich beide Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit, das heißt, wenn mein Mann Elternzeit nimmt, heißt das nicht, dass ich z.B. 2 Monate vor dem 3. Geburtstag des Kindes nicht mehr in Elternzeit bin, richtig?
Dann nimmt mein Mann ja 2 Monate, das sind die berühmten 2 Vätermonate mit Elterngeldbezug. Ich nehme direkt nach Geburt, da das Mutterschaftsgeld angerechnet wird, habe ich dann ja nur 10 Monate statt 12. Wie ist das jetzt, wenn ich das auf 2 Jahre auszahlen lasse statt auf 1 Jahr? Bekomme ich dann auch nur 20 Monate Elterngeld, oder bekomme ich 22 Monate Elterngeld?
Wenn ich es auf 2 Jahre verteilen lasse, dann kann ich aber im 2. Jahr machen was ich will, weil ich den Anspruch ja im 1. Jahr erwerbe, richtig? Folglich kann ich im 2. Jahr arbeiten, oder auch nicht, ich bekomme dann auf jeden Fall das hälftige Elterngeld des 1. Jahres?
Was ist, wenn ich z.B. im 2. Jahr ieder 19,75 h arbeite? Damit habe ich ja meinen Vertrag "voll" erfüllt. Gleichzeitig hätte ich aber gerne noch den Kündigungsschutz der Elternzeit. Geht das gleichzeitig? Also den vorgeburtlichen Vertrag voll erfüllen, aber trotzdem in Elternzeit sein?
Wie und wann teile ich meinem Arbeitgeber mit, was ich im 2. Jahr mache? Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich zweimal während der Elternzeit meine anfangs angegebene Elternzeit REDUZIEREN. Also nicht aufstocken? Das heißt, in meinem Interesse muss ich meinem AG mitteilen, dass ich 12 Monate Auszeit nehme, und danach voraussichtlich wieder einsteige mit 15 h, und wenn ich dann z.B. nach 6 Monaten feststelle, dass ich wieder die Sorte bedürfnisstarkes Kind erwischt habe wie beim 1. Kind, dann ändere ich das und nehme mir das 2. Jahr dann doch auch noch frei?
Wie ist das mit der Zustimmung des Arbeitsgebers, was das aufsparen des 3. Jahres angeht? Wann muss der Ag das genehmigen, bzw. wann muss ich das beantragen? Braucht der AG besondere Gründe, um das abzulehnen? Oder reicht es, wenn es ihm einfach nicht passt? Kann ich dann, falls der AG mir die Übertragung verweigert, einfach das 3. jahr an die ersten beiden anhängen, oder muss ich da ebenfalls irgendeine besondere Frist beachten?
Ich dachte früher echt, ich würde mich damit auskennen, aber bei 1. Kind lief mein Vertrag aus, da war das alles so hübsch unkompliziert, und EZ konnte mein Mann auch nicht nehmen, da im Ref, da hatten wir all die Probleme nicht.....
Demjenigen, der sich auskennt, schon mal an dieser Stelle herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen!