Also ich hatte eine unbefristete Stelle bei Pumbaa und bin ab der 12. Woche im Beschäftigungsverbot gewesen. Ab da zahlte der Chef nicht mehr, sodass ich klagte und gewann. Danach haben wir allerdings das Beschäftigungsverhältnis zum Ende der Mutterschutzzeit im Gegenseitgen Einverständnis aufgehoben. Sprich ab Elternzeit hatte ich kein Job mehr.
Das Elterngeld ist an die Einkünfte der letzten 12 Monate vor Geburt gekoppelt und danach wirst du bezahlt. Du hast drei Jahre Anrecht auf Elternzeit, aber nur 12 Monate auf Elterngeld. Allerdings kannst du das Elterngeld dir auf 24 Monate splitten lassen. Dann bekommst du zwei Jahre Geld, aber nur die Hälfte.
In der Zeit des. Bezuges vom Elterngeld bist du auch krankenversichert. Danach musst du dann zum Amt, egal ob du wieder arbeiten willst oder nicht.
Als AE sind die Monate für den Geldbezug noch mal um 2? Monate verlängert.