Startgeld als Schenkung?

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  • Sehr geehrte Frau Simon,


    Mein Mann und ich haben uns getrennt, ich bin aus dem gemeinsam bewohnten Haus ausgezogen.


    Er ist der finanzstärkere Part von uns beiden. Damit ich ausziehe, haben wir uns auf einen bestimmten Unterhalt geeinigt und auf eine Einmalzahlung. Davon soll ich mir die Wohnung einrichten können und andere Kosten im Zusammenhang mit dem neuen Lebensstart abdecken können.


    Darüber soll ein Notarvertrag abgeschlossen werden.


    Der Notar hat nun eingefügt, dass dies an die Schenkungsteuerstelle gemeldet wird.


    Ist das korrekt? Kann das vor diesem Hintergrund als Schenkung gewertet werden?


    Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe!

  • Liebe Fragestellerin,


    die rechtliche Wertung dieser Zuwendung kann ich nur vornehmen, wenn ich die einzelnen Regelungen im Notarvertrag kenne.


    Es kann jedenfalls auch eine Schenkung sein. Ich würde zwar in diesem Zusammenhang eher vermuten, dass es eine Vorauszahlung aus den Zugewinnausgleich sein soll o.ä. aber wenn dies so nicht gewünscht ist, kann es auch explizit eine Schenkung sein.


    Sie können UND SOLLEN (!) im Übrigen alle Fragen, die Sie zu diesem Urkundenentwurf haben, dem Notar/ der Notarin stellen, auch in einem gesonderten Termin, wenn es dann evtl. noch eine Überlegensfrist braucht.


    Wenn umfassende Regelungen getroffen werden und Sie den Eindruck haben, nicht ausreichend beraten zu sein, sollten Sie in Erwägung ziehen, sich noch selbst anwaltlich beraten zu lassen.


    Beste Grüße

    Bettina Simon