Antragsrecht Sorgerecht

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  • Geburtsjahr: 1982

    Staatsangehörigkeit: deutsch

    Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: 50% Beamte

    Nettoeinkommen monatlich: 1500


    Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2006

    Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? Ja


    Bei getrennt lebenden Eltern:

    Das Kind/Die Kinder leben bei: Mutter

    Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: nein

    Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? Eine

    Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? 350 an Mutter


    Eheschließung im Jahr: 2007

    Trennung im Jahr: 2018

    Ehevertrag: nein


    Meine Frage:


    Hallo,


    ich habe hierzu widersprüchliche Aussagen bekommen.

    Kinder ab 14 haben beim Familiengericht ein eigenes Antragsrecht. Ist das so? War das mal so?


    Das 14jährige Kind hat beim Jugendamt gefragt, wie es den Vater aus dem Sorgerecht bekommt. Die Antwort war gar nicht, das könne nur die Mutter beantragen und würdelaum noch bewilligt.


    Eine bekannte Anwältin sagt, das Kind könne beim Rechtspfleger im Amtsgericht einen Antrag darauf stellen, dem Vater das Sorgerecht zu nehmen.


    Stimmt das?

    Die Enttäuschung nach dem Gespräch im Jugendamt war schon sehr groß.


    Wie müsste ein Kind vorgehen?


    Über eine Antwort würde ich mich freuen


    Sorgerechts-Alias

  • Liebe Fragestellerin,


    die Elterliche Sorge ist in §§ 1626 ff. BGB geregelt und dort das Antragsrecht zur Übertragung der alleinigen Sorge in §1671. Dabei ist das betroffene Kind ab 14 Jahren ausdrücklich genannt aber nur im Hinblick auf ein Widerspruchsrecht, also wenn es NICHT möchte, dass die Sorge einem Elternteil alleine übertragen wird.


    Dem Kind wird aber kein eigenes Antragsrecht eingeräumt.


    In § 158 FamFG ist noch die Anhörung des Kindes geregelt in Kindschaftssachen.


    Ich gehe davon aus, dass die Mutter die alleinige Sorge bekommen soll, dann muss diese das auch beantragen. Die Hürden dafür sind tatsächlich sehr hoch aber es ist nicht aussichtslos. Statt einer vollständigen Übertragung des Sorgerechts kommt auch noch eine teilweise Übertragung in Betracht.


    Beste Grüße

    Bettina Simon