Geburtsjahr: 1982
Staatsangehörigkeit: deutsch
Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: 50% Beamte
Nettoeinkommen monatlich: 1500
Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2006
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? Ja
Bei getrennt lebenden Eltern:
Das Kind/Die Kinder leben bei: Mutter
Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: nein
Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? Eine
Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? 350 an Mutter
Eheschließung im Jahr: 2007
Trennung im Jahr: 2018
Ehevertrag: nein
Meine Frage:
Hallo,
ich habe hierzu widersprüchliche Aussagen bekommen.
Kinder ab 14 haben beim Familiengericht ein eigenes Antragsrecht. Ist das so? War das mal so?
Das 14jährige Kind hat beim Jugendamt gefragt, wie es den Vater aus dem Sorgerecht bekommt. Die Antwort war gar nicht, das könne nur die Mutter beantragen und würdelaum noch bewilligt.
Eine bekannte Anwältin sagt, das Kind könne beim Rechtspfleger im Amtsgericht einen Antrag darauf stellen, dem Vater das Sorgerecht zu nehmen.
Stimmt das?
Die Enttäuschung nach dem Gespräch im Jugendamt war schon sehr groß.
Wie müsste ein Kind vorgehen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen
Sorgerechts-Alias