Geburtsjahr: 1974
Staatsangehörigkeit: deutsch
Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang:angestellt, 25 Stunden
Nettoeinkommen monatlich:
Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2004/2006
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? ja
Bei getrennt lebenden Eltern:
Das Kind/Die Kinder leben bei:
Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt:
Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei?
Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe?
Eheschließung im Jahr:
Trennung im Jahr:
Ehevertrag:
Meine Frage: Guten morgen, so wie es aussieht steht hier eine Trennung ins Haus. Meine Frage ist jetzt, wer in der wohnung wohnen bleiben darf. Es handelt sich um eine eigentumswohnung, die vor 7 jahren in der gemeinsamen Beziehung gekauft wurde. Leider habe ich mich damals aus unwissenheit weder in den kredit noch ins Grundbuch eintragen lassen. die Wohnung gehört also komplett ihm.
So wie es aussieht werde ich mich weiterhin zum Grossteil um die Kinder kümmern. Also eher keine 50/50 Regelung.
Kann ich von ihm verlangen, dass er aus (seiner!) Wonung auszieht und ich hier wohnen bleibe, dann natürlich mit regelung miete zahlen bzw. Aufrechnen gegen Unterhalt.
Ich finde es einfach wichtig für die Kinder, dass sie in zeiten des umbruchs in ihrer vertrauten umgebung bleiben. Wäre eine wohnrechtsregelung sinnvoll? Also dass ich hier wohnen darf und er die Wohnung nicht verkaufen darf, so lange die kinder zu hause wohnen? vielen dank für ihre antwort.