Fragen zu Umgangsrecht/ Trennungsunterhalt

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  • Geburtsjahr: 1980


    Staatsangehörigkeit: deutsch


    Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: Hausfrau


    Nettoeinkommen monatlich: 184Euro Kindergeld




    Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: März 2011


    Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? Ja




    Bei getrennt lebenden Eltern:


    Das Kind/Die Kinder leben bei: mir (der Mutter)


    Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: nicht geklärt


    Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? beide


    Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? Nicht geklärt




    Eheschließung im Jahr: 2010


    Trennung im Jahr: 2013


    Ehevertrag: nein




    Meine Frage:



    Sehr geehrte Frau Simon, ich habe zwar einen Anwaltstermin
    Ende Mai, aber da mein Noch-Ehemann mich zur Zeit sehr stark unter Druck setzt
    wollte ich Sie schon vorab um eine grobe Einschätzung bitten.



    Ich bin Mitte März aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen
    (wohne zZ bei meiner Mutter), weil ich sein narzisstisches Verhalten mir und va
    unserem Sohn gegenüber nicht mehr ertragen konnte. Nun droht er mir, dass er
    das alleinige Sorgerecht beantragt bzw mind das Wechselmodell beanspruchen
    will. Dazu muss man sagen, dass sich mein Mann das erste Jahr komplett aus der
    Babyerziehung raushielt. Und auch jetzt keine wirkliche Bindung zu unserem Sohn
    hat! Dieser ist hochsensibel (weswegen wir auch schon bei einer
    Kinderpsychologin waren) & will eigentlich nie bei ihm bleiben (wobei ich
    grundsätzlich versuche die Beziehung der beiden zu fördern! So geht er die
    Woche mind 2 Stunden mit ihm auf den Spielplatz, kommt an weiteren 2-3 Tagen
    vorbei – obwohl unser Sohn ihn am liebsten aus der Whg werfen würde), gestillt
    wird er auch noch. Hat er da momentan Chancen das alleinige Sorgerecht zu bekommen bzw das Wechselmodell "durchzusetzen"?






    Ein weiteres Problem ist der Unterhalt den er nicht zahlen
    will (weder Trennungsunterhalt für mich, noch Kindesunterhalt). Ohne kann ich
    nur leider keine Miete finanzieren… Kann ich da Unterstützung vom Arbeitsamt/Jobcenter
    erwarten? Mein Mann verdient 2400€ netto (hat Eigentum: Haus & Wohnung),
    daher nehme ich nicht an, dass das Amt einspringt, oder?


    Viele Grüße und Danke

  • Hallo liebe Fragestellerin!


    zunächst zum Unterhalt:


    Ihr Anwalt kann bei Gericht eine einstweilige Anordnung (geht schneller als ein Hauptsacheverfahren) zur Zahlung von Kindes- und Trennungsunterhalt beantragen. Der hieraus ergehende Beschluß des Gerichtes ist vollstreckbar, es kann damit also ein Konto und/ oder die Lohnzahlung des Arbeitgebers gepfändet werden, eine sogenannte Taschenpfändung (der klassische Besuch des Gerichtsvollziehers) vorgenommen oder z.B. eine Zwangshypothek auf den Immobilienbesitz eingetragen werden. Es bestehen also dann genügend Mittel und die Zahlung des Unterhaltes durchzusetzen.


    Sofern das dennoch nicht schnell genug geht, um ihren Unterhalt zu sichern, können Sie bei der Arge einen Leistungsantrag stellen. Diese läßt sich in Höhe der Leistungen die Unterhaltsansprüche abtreten.


    Hinsichtlich des Kindesunterhaltes sollten Sie sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. Wenn hier auch in Zukunft Schwierigkeiten zu erwarten sind, könnte eine Beistandschaft hilfreich sein.


    Zum Sorgerecht/ Umgang:


    Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, daß sie in den nun etwas mehr als zwei Lebensjahren des Kindes überwiegend die Betreuung geleistet haben.


    Beim Sorgerecht ist die gemeinsame Ausübung der Regelfall. Hiervon wird nur bei Kindswohlgefährdung abgewichen. Ich sehe es daher als ausgeschlossen an, dass der Vater das alleinige Sorgerecht erhält.


    Ein Wechselmodell würde eine Abweichung von der bisherigen Übung darstellen, dass Sie überwiegend die Betreuung gewährleisten. Das kann beantragt werden, ist aber nicht der Regelfall und der Vater hat erheblichen Argumentationsbedarf, dass diese Regelung für das Kindeswohl zuträglicher ist, bzw. erforderlich ist, um das Kindeswohl zu sichern. Ich sehe auch hier kaum Erfolgsaussichten, ein Wechselmodell gegen Ihren Willen durchzusetzen.


    Der dem Kindeswohl entsprechende Umgang mit dem Vater ist dagegen einzuräumen. Hierzu muß beachtet werden, dass bei dem vorliegenden Alter des Kindes in der Regel davon ausgegangen wir, dass der Umgang ohne ihr Beisein stattfindet und deutlich länger als die jetzt eingerichteten Spielplatzbesuche. Ich gehe hier von einem ganzen Tag aus, wenn auch nicht unbedingt von einer Übernachtung.


    Evtl. sollte hier ein zunächst fachlich begleiteter Umgang des Vaters angeregt werden, um an den alleinigen Umgang heranzuführen. Auch hierzu kann das Jugendamt angesprochen werden.


    Zum Thema Stillen und evtl. auch Schlafsituation (Familienbett?) rate ich dringend zur Zurückhaltung dies als Argument hinsichtlich Umgang und/ oder Wechselmodell anzubringen. Zu diesen Themen weicht die allgemeine Meinung deutlich von der z.B. hier im Forum üblichen Meinung ab. Dies kann durchaus zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Hierzu kann Sie ihr Anwalt im Hinblick auf das konkret zuständige Jugendamt und Familiengericht sicher noch beraten.


    Es bestehen genügend andere Argumente im Hinblick auf die Bindung Mutter/ Kind und die noch fehlende/ wenig ausgeprägte Bindung Vater/ Kind.


    Ich hoffe, dass Ihre Fragen damit zufrieden stellend beantwortet sind und bitte anderenfalls um Rückfrage.


    Beste Grüße


    Bettina Simon