Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage, mit der ich bei meinen Recherchen nicht entgültig weiterkomme.
Meine Elternzeit für Kind 2 (komplett nicht erwerbstätig gewesen) endete im Mai diesen Jahres, seitdem bin ich krankgeschrieben. Teilweise - aktuell - wegen der Schwangerschaft, davor wegen einer anderen Sache.
Die Elternzeit für Kind 1 ging in die für Kind 2 über (beide im Mai geboren), zwischen Jahr 1 und MuSch für Nr. 2 habe ich teilzeit gearbeitet. Soweit die Rahmenbedingungen.
Der Mutterschutz für Kind 3 beginnt Ende Juli, also in ca. 3 Wochen.
Bisher habe ich von Mai bis jetzt Gehalt bekommen (auf Basis Vollzeitvertrag, weil der nach Ablauf der Elternzeiten ja jetzt wieder griff), im Juli werde ich anteilig Gehalt, Krankengeld und Mutterschaftsgeld sowie AG-Zuschuß zum Mutterschaftsgeld bekommen.
Weiß jemand, wie sich nun mein AG-Zuschuß zum Mutterschaftsgeld berechnet?
Nur auf Basis des Gehalts (also Mai, Juni und das bißchen von Juli), oder unter Einbeziehung des Krankengeldes oder irgendwelcher Zeiten vor Ende der Elternzeit ?
Bzw gleiche Fragestellung in Bezug auf das Elterngeld ?
Vielen Dank für eine gedankliche Richtung