Mutterschutz-Elternzeit-Elterngeld-URLAUB...

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  • Hallo liebe Raben...


    ich hoffe mir kann jemand bei meiner Planung weiterhelfen... blicke nämlich noch nicht ganz durch.


    Die Situation ist so, dass sich durch mein Beschäftigungsverbot mein Urlaubsanspruch aufgestaut hat. Soweit ich im Kopf hab sind das locker noch 20 Tage (evtl sogar etwas mehr).


    Der eET fürs Baby ist der 02.10. d.J.


    Mein Gedankengang war:


    Entbindung + 8 Wochen Mutterschutz (Okt/Nov) + ca 4 Wochen Urlaub (Dez) = nochmal voller Lohn und außerdem Anspruch auf Weihnachtsgeld
    danach Elternzeit 3 Jahre mit 10 Monaten Anspruch auf Elterngeld.


    Mein Mann kann keine Elternzeit nehmen.


    Jetzt bekam ich die Info (von der Pers-Abt), dass das Elterngeld sofort im Anschluss an die Geburt (bzw. Mutterschutz) ausgezahlt werden muss. Ich dachte bisher ich sei frei darin zu shiften wie ich das in den 3 Jahren verteilt haben möchte??
    Laut Pers-Abt. wäre es denen an sich auch ganz recht, wenn die Sache mit dem Urlaub schon "abgehakt" wäre ... würde mir aber eben zum Nachteil führen (laut denen), so dass sie es nicht empfehlen kann.


    Der Urlaubsanspruch würde an sich nicht verfallen, sondern bestehen bis ich wieder komme. Aber für mich ist die Situation blöd, weil ich nicht weiss ob ich bei dem AG weiterarbeiten werde (umzugsbedingt ggf.) - das steht aber jetzt noch nicht fest und daher kann ich das ja noch nicht mit dem AG besprechen!!


    Kann mir jemand sagen, wo diese Bestimmung zum Elterngeldbezug steht?
    Oder weiß zu der og Konstellation jemand was ... vielleicht hat jemand von euch ja Einblick in diese "Abläufe"...


    Vielen Dank im voraus!!


    (falls relevant - Erziehungszeit sind die vollen 3 Jahre geplant und das Elterngeld wollt ich auf 2 Jahre auszahlen lassen)

  • du kannst das elternGELD nur in den ersten 12 bzw. 14 (mit partnermonaten, fällt bei euch offensichtlich weg) lebensmonaten des kindes nehmen. isso. die elternZEIT kannst du splitten, aufsparen usw.


    wenn du also nach dem muschu urlaub nimmst, kommt es zeitlich nicht hin mit den 12 lebensmonaten (8 wochen = ca. 2 monate muschu, dann 10 monate EG). ABER: vielleicht stehst du mit kürzerem EG + urlaubsbezahlung finanziell besser da, als mit EG voll? rechne es durch.


    grüßle


    tante edit sagt: wer lesen kann ist klar im vorteil...
    ok, bei auszahlung auf 2 jahre wird vom ersten auszahlunsjahr die urlaubszeit abgezogen, dann fallen MEINES HALBWISSENS nach 2 monate halbes EG wech, dafür dann volles gehalt, dann halbes EG.

    Es wünsch mir einer was er will, es geb ihm Gott 2x soviel

    Einmal editiert, zuletzt von saphir ()

  • super .... danke schonmal Saphir!!


    Wenn mir dann 1 Monat halbes Elterngeld wegfällt für 1 Monat volles Gehalt zzgl Weihnachtsgeld dann wär die Rechnung einfach...


    Gibt es fürs Elterngeld eigentlich hilfreiche Beratungsstellen?

  • Wäre es möglich, zuerst Elterngeld zu beziehen, anschließend einen Monat zu arbeiten und in diesem Urlaub zu nehmen, danach wieder Elternzeit, dann ohne Elterngeldbezug? Oder eben nach der Elternzeit wieder für einen Monat beim jetzigen Arbeitgeber arbeiten und komplett Urlaub nehmen? In dem Fall wäre doch egal, wo Du dann wohnst.

  • Ich kann nicht genau weiterhelfen, nur zum Weihnachtsgeld ich habe das bei der ersten auch im Elterngeldbezug bekommen, kenne es auch von anderen die es weiter bekommen haben, im öffentichen dienst oder da angeglichen. Müsste dich dann ja auch betreffen. würd mal in eurer Personalabteilung nachfragen.


    Zum Urlaub, ich hatte bzw. habe ja auch ein BV habe aber nur ein Jahr Elternzeit gehabt und den Urlaub dann dran gehängt.

  • Weihnachtsgeld bekommt man trotz Elterngeld. Ich hatte auch etliche Boni im laufe des Jahres bekommen.
    Und den Urlaub kannst du dir nach der Elternzeit einfach ausbezahlen lassen, falls du nicht zurück gehst!


    Liebe Grüsse