Hallo liebe Raben...
ich hoffe mir kann jemand bei meiner Planung weiterhelfen... blicke nämlich noch nicht ganz durch.
Die Situation ist so, dass sich durch mein Beschäftigungsverbot mein Urlaubsanspruch aufgestaut hat. Soweit ich im Kopf hab sind das locker noch 20 Tage (evtl sogar etwas mehr).
Der eET fürs Baby ist der 02.10. d.J.
Mein Gedankengang war:
Entbindung + 8 Wochen Mutterschutz (Okt/Nov) + ca 4 Wochen Urlaub (Dez) = nochmal voller Lohn und außerdem Anspruch auf Weihnachtsgeld
danach Elternzeit 3 Jahre mit 10 Monaten Anspruch auf Elterngeld.
Mein Mann kann keine Elternzeit nehmen.
Jetzt bekam ich die Info (von der Pers-Abt), dass das Elterngeld sofort im Anschluss an die Geburt (bzw. Mutterschutz) ausgezahlt werden muss. Ich dachte bisher ich sei frei darin zu shiften wie ich das in den 3 Jahren verteilt haben möchte??
Laut Pers-Abt. wäre es denen an sich auch ganz recht, wenn die Sache mit dem Urlaub schon "abgehakt" wäre ... würde mir aber eben zum Nachteil führen (laut denen), so dass sie es nicht empfehlen kann.
Der Urlaubsanspruch würde an sich nicht verfallen, sondern bestehen bis ich wieder komme. Aber für mich ist die Situation blöd, weil ich nicht weiss ob ich bei dem AG weiterarbeiten werde (umzugsbedingt ggf.) - das steht aber jetzt noch nicht fest und daher kann ich das ja noch nicht mit dem AG besprechen!!
Kann mir jemand sagen, wo diese Bestimmung zum Elterngeldbezug steht?
Oder weiß zu der og Konstellation jemand was ... vielleicht hat jemand von euch ja Einblick in diese "Abläufe"...
Vielen Dank im voraus!!
(falls relevant - Erziehungszeit sind die vollen 3 Jahre geplant und das Elterngeld wollt ich auf 2 Jahre auszahlen lassen)