Krankenkassen erlassen Nichtversicherten die Beiträge – noch bis Ende des Jahres

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  • Hallohalli,


    eben gelesen:


    http://www.lawblog.de/index.ph…kassen-erlassen-rckstnde/



    Grund ist der § 256a Abs. II SGB V in der Fassung des "Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" vom 15.07.2013:
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__256a.html


    Das passt sicherlich auch zu "Gesundheit" oder "Kind und Job", aber ich wollte möglichst viele potentiell betroffene Menschen erreichen. :) Wer evtl. betroffen ist, sollte sich sorgfältig erkundigen, ob er/sie wirklich in die Gruppe für den Erlass fällt.


    LG
    Susan

  • Menschen die über 55 Jahre alt sind und aus irgend einem Grund bricht mehr versichert sind können durch diesen Weg leider nicht aufgenommen werden. Sie müssen Alg2 oder Harz 4 beantragen und können dann wieder Pflichtversichert werden.


    (Das hat mir mein Nachbar erzählt Weiler seit Jahren versucht wieder Krankenversicherte zu werden.)


    Lg
    Müsli