Hallohalli,
eben gelesen:
http://www.lawblog.de/index.ph…kassen-erlassen-rckstnde/
ZitatAlles anzeigenViele Menschen haben tausende Euro Schulden bei Krankenkassen – und ahnen es oft nicht. Schuld daran ist die Krankenversicherungspflicht, die seit 2007 für jeden gilt, der irgendwann einmal Mitglied einer gesetzlichen Versicherung war und nicht privat versichert ist.
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Trotz der Pflicht zur Krankenversicherung ist nicht jeder Mensch automatisch versichert…
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Wer sich darum nicht kümmert, häuft einen Berg an Beitragsrückständen an. Hinzu kommen Säumniszuschlage.
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Um diese Personengruppen wieder in ein Versicherungsverhältnis zu bringen, bieten die Kassen jetzt an, sämtliche Beiträge und Säumniszuschläge zu erlassen. Voraussetzung ist nur, dass sich die Betroffenen bis spätestens 31. Dezember 2013 bei der für sie zuständigen Kasse melden.
Grund ist der § 256a Abs. II SGB V in der Fassung des "Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" vom 15.07.2013:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__256a.html
Das passt sicherlich auch zu "Gesundheit" oder "Kind und Job", aber ich wollte möglichst viele potentiell betroffene Menschen erreichen. Wer evtl. betroffen ist, sollte sich sorgfältig erkundigen, ob er/sie wirklich in die Gruppe für den Erlass fällt.
LG
Susan