Fragen zum Unterhalt bei Trennung und Schulden des Ehemannes

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  • Geburtsjahr: 1980
    Staatsangehörigkeit: deutsch
    Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: ab 2014 als Erzieherin 20Stunden
    Nettoeinkommen monatlich: 600€


    Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2012, 2010, 2008
    Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? ja


    Bei getrennt lebenden Eltern:
    Das Kind/Die Kinder leben bei:
    Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt:
    Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei?
    Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe?


    Eheschließung im Jahr: 2008
    Trennung im Jahr: noch nicht erfolgt
    Ehevertrag:
    Meine Frage: Ich erwäge sehr stark eine Trennung. Ist mein Mann mir gegenüber unterhaltspflichtig, da ich meine Kinder mit meinem derzeit noch geringen Einkommen nicht allein versorgen kann? Und wenn ich irgendwann mehr arbeite, aber das Geld nicht reicht? Kann ich gezwungen werden, mit drei kleinen Kindern 40 Stunden zu arbeiten?
    Er hat Schulden in dem Sinne, dass sein Konto ein paar Tausender überzogen ist. Bin ich im Falle einer Trennung zur Tilgung verpflichtet oder ist das allein seine Verantwortung?


    Vielen Dank

  • Liebe Fragestellerin,


    Ist mein Mann mir gegenüber unterhaltspflichtig, da ich meine Kinder mit
    meinem derzeit noch geringen Einkommen nicht allein versorgen kann?


    Grundsätzlich ist ihr Mann in dieser Situation (sie trennen sich, die Kinder leben bei Ihnen) zur Zahlung von Kindesunterhalt sowie Ihnen gegenüber zur Zahlung eines Betreuungsunterhaltes verpflichtet. Ihm muß alllerdings noch der notwendige Selbstbehalt verbleiben, gegenüber den minderjährigen Kindern sind dies aktuell € 1.000, Ihnen gegenüber € 1.100.


    Und
    wenn ich irgendwann mehr arbeite, aber das Geld nicht reicht? Kann ich
    gezwungen werden, mit drei kleinen Kindern 40 Stunden zu arbeiten?

    Nein, sie müssen mit so kleinen Kindern keine Vollzeittätigkeit ausüben, also werden Ihnen keine fiktiven Einkünfte zugerechnet.



    Er hat Schulden in dem Sinne, dass sein Konto ein paar Tausender
    überzogen ist. Bin ich im Falle einer Trennung zur Tilgung verpflichtet
    oder ist das allein seine Verantwortung?


    Wenn das Konto alleine auf den Namen Ihres Mannes läuft, dann sind sie nicht zur Tilgung verpflichtet, sofern sie nicht mit der Bank etwas anderes vereinbart haben, z.B. eine Bürgschaft. Wenn es ein gemeinsames Konto ist, sind sie gegenüber der Bank ausgleichsverpflichtet im Innenverhältnis tragen sie die Schulden dann je zur Hälfte, außer es wurde hierzu ausdrücklich etwas anderes vereinbart.


    Beste Grüße
    Bettina Simon