Alleiniges Sorgerecht beantragen? Chance auf Erfolg

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  • Geburtsjahr: 1980
    Staatsangehörigkeit: deutsch
    Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: Verkäuferin / 30 Std
    Nettoeinkommen monatlich: ca 1300 Gehalt + 184 Kindergeld


    Geburtsjahr des Kindes/der Kinder:2003
    Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? ja


    Bei getrennt lebenden Eltern:
    Das Kind/Die Kinder leben bei:Mutter
    Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt:
    Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? derzeit beide, soll auf Wunsch der Mutter auf Mutter übertragen werden
    Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? derzeit kein unterhalt


    Eheschließung im Jahr:2003
    Trennung im Jahr:2005 / scheidung 2007
    Ehevertrag:nein
    Meine Frage: Die Mutter überlegt das alleinige Sorgerecht zu beantragen, da der Vater unbekannt verzogen ist und auch auf Briefe an der letzten bekannten Adresse nicht reagierte, Telefonate nicht annimmt. In der Vergangenheit wären einige Unterschriften nötig gewesen, die aus Kulanz des Gegenübers dann nicht eingefordert wurde ( Anmeldung an weiterführenden Schule, aktuell Zeugnis, Personalausweis).


    Anwalt hatte bei der Scheidung abgeraten das alleinige Sorgerecht zu beantragen, da die Aussichtschancen zu gering wären. Damals bestand auch Kontakt und Umgang. Erst seit 3 Jahren wurde der Kontakt von Seiten des Vaters abgebrochen und ist unerreichbar durch Umzug, Telefonnummerwechsel. Einmal wurde er 2012 zufällig getroffen. Auf Nachfrage wurde die Adressangabe verweigert.


    Unterhalt wurde nie freiwillig gezahlt. Die Mutter bekam 72 Monate Unterhaltsvorschuss, letztes Jahr kamen Unterhaltszahlungen per Lohnpfändung, diese endeten 11/2013, da der Vater nicht mehr im Unternehmen tätig ist. Nun hat mich die Beistandschaft angeschrieben, ob ich eine aktuelle Adresse hätte, weil er sich seit 2010 (?) nicht mehr umgemeldet hat, obwohl er danach mehrfach umgezogen ist. In wieweit sind Informationen aus facebook verwertbar?


    Ist es sinnvoll, dass die Mutter nun das alleinige Sorgerecht beantragt? Wie stehen die Erfolgschancen? Wie muss der Antrag aussehen? Brauch man zwingend einen Anwalt dafür? Aus Kostengründen würde die Mutter darauf gerne Verzichten, da Prozesskostenhilfe wohl nicht greifen würde. Wie würde das Gericht aber den Vater ausfindig machen zur Anhörung? Wie erwähnt, fährt der Gerichtsvollzieher ( von der Beistandschaft geschickt) immer zur letzt bekannten Adresse und trifft ihn dort nicht an.

  • Liebe Fragestellerin,


    Sie können den Antrag selbst bei Gericht stellen oder beim Rechtspfleger aufnehmen lassen. Da der Sachverhalt aber etwas umfangreicher ist, sollten Sie das aber doch besser schriftlich vorformulieren.


    Der Antrag wird an das Amtsgericht - Abteilung für Familiensachen - Ihres Wohnsitzes gerichtet.


    Sie sind Antragsteller, der Vater ist Antragsgegner. Schreiben sie gleich dazu: letzter bekannter Wohnsitz: (...), aktueller Wohnsitz seit (...) unbekannt.


    Bessere Erfolgsaussichten als ein Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechtes hat ein Antrag auf Ruhendstellen des Sorgerechtes des Vaters. Hierzu ist auch keine Anhörung des Vaters erforderlich, wenn keine Zustellung erfolgen kann. Das Gericht kann mittels des Gerichtsvollziehers nachprüfen, daß eine ordnungsgemäße Ummeldung nicht erfolgt ist bzw. die aktuelle Adresse nicht ermittelbar ist und wie lange dieser Zustand schon anhält. Das dürfte für den Antrag ausreichen. Sollte der Vater sich wieder für das Sorgerecht interessieren müßte er hierzu einen Antrag bei Gericht stellen, in einem solchen Verfahren würden Sie als Muter angehört und könnten auch eigene Anträge stellen.


    Sie könnten schreiben:


    An das
    Amtsgericht (...)
    - Familiengericht -
    (...)


    Datum


    Antrag auf Ruhendstellen des Sorgerechtes


    Antragstellerin: (...)
    Kind: (...)


    Antragsgegner: (...)



    Ich beantrage das Ruhendstellen des Sorgerechtes des Antragsgegners xy für unser gemeinsames Kind yz.


    Sollte das Gericht nach dem nachfolgend geschilderten Sachverhalt auch einen Entzug des Sorgerechtes des Antragsgegners in Betracht ziehen, werde ich meinen Antrag entsprechend umstellen.


    Danach eine Schilderung des Hergangs seit Geburt des Kindes, Nennung der behördlichen Stellen (Jugendamt, Gerichtsvollzieher...), die damit befaßt waren, seit wann der Vater nicht mehr aufzufinden ist, was dazu versucht wurde, die Schwierigkeiten im Alltag (Schulanmeldung etc.). Alles ab dem Weggang des Vaters genau, bei den Ämtern mit Aktenzeichen und Sachbearbeiter, Schule o.ä. mit Anschrift und Ansprechpartner.


    Dann als Abschluss: Ich bitte das Gericht um Hinweis, wenn und gegebenenfalls welche weitere Informationen erforderlich sind.


    Unterschrift
    Namenszeile



    Zu Ihrer Nachfrage wegen facebook-Informationen: Wenn Ihnen diese zugänglich gemacht wurden können Sie sie auch bei Gericht vorlegen Ich kann nur nicht nachvollziehen, inwieweit Ihnen diese Informationen nützlich sind und es bleibt abzuwarten, wie das Gericht den Beweiswert sieht.


    Ich hoffe, dass diese Informationen Ihre Frage beantwortet, falls nicht, bitte ich um Rückfrage.


    Beste Grüße
    Bettina Simon