Geburtsjahr: 1980
Staatsangehörigkeit: deutsch
Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: Verkäuferin / 30 Std
Nettoeinkommen monatlich: ca 1300 Gehalt + 184 Kindergeld
Geburtsjahr des Kindes/der Kinder:2003
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? ja
Bei getrennt lebenden Eltern:
Das Kind/Die Kinder leben bei:Mutter
Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt:
Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? derzeit beide, soll auf Wunsch der Mutter auf Mutter übertragen werden
Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? derzeit kein unterhalt
Eheschließung im Jahr:2003
Trennung im Jahr:2005 / scheidung 2007
Ehevertrag:nein
Meine Frage: Die Mutter überlegt das alleinige Sorgerecht zu beantragen, da der Vater unbekannt verzogen ist und auch auf Briefe an der letzten bekannten Adresse nicht reagierte, Telefonate nicht annimmt. In der Vergangenheit wären einige Unterschriften nötig gewesen, die aus Kulanz des Gegenübers dann nicht eingefordert wurde ( Anmeldung an weiterführenden Schule, aktuell Zeugnis, Personalausweis).
Anwalt hatte bei der Scheidung abgeraten das alleinige Sorgerecht zu beantragen, da die Aussichtschancen zu gering wären. Damals bestand auch Kontakt und Umgang. Erst seit 3 Jahren wurde der Kontakt von Seiten des Vaters abgebrochen und ist unerreichbar durch Umzug, Telefonnummerwechsel. Einmal wurde er 2012 zufällig getroffen. Auf Nachfrage wurde die Adressangabe verweigert.
Unterhalt wurde nie freiwillig gezahlt. Die Mutter bekam 72 Monate Unterhaltsvorschuss, letztes Jahr kamen Unterhaltszahlungen per Lohnpfändung, diese endeten 11/2013, da der Vater nicht mehr im Unternehmen tätig ist. Nun hat mich die Beistandschaft angeschrieben, ob ich eine aktuelle Adresse hätte, weil er sich seit 2010 (?) nicht mehr umgemeldet hat, obwohl er danach mehrfach umgezogen ist. In wieweit sind Informationen aus facebook verwertbar?
Ist es sinnvoll, dass die Mutter nun das alleinige Sorgerecht beantragt? Wie stehen die Erfolgschancen? Wie muss der Antrag aussehen? Brauch man zwingend einen Anwalt dafür? Aus Kostengründen würde die Mutter darauf gerne Verzichten, da Prozesskostenhilfe wohl nicht greifen würde. Wie würde das Gericht aber den Vater ausfindig machen zur Anhörung? Wie erwähnt, fährt der Gerichtsvollzieher ( von der Beistandschaft geschickt) immer zur letzt bekannten Adresse und trifft ihn dort nicht an.