Geburtsjahr: 1971
Staatsangehörigkeit: deutsch
Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: Hausfrau/Studentin
Nettoeinkommen monatlich: 0
Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2004
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? ja
Bei getrennt lebenden Eltern: ja
Das Kind/Die Kinder leben bei: mir
Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: geklärt
Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei?
Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? ich bekomme 550 Euro trennungsunterhalt und 327 Euro Kindesunterhalt
Eheschließung im Jahr: 2002
Trennung im Jahr: 2010
Ehevertrag: nein
Meine Frage: Schulausgaben aufteilen durch beide Eltern - geht das ? Oder muß das vom unterhalt bestritten werden ? Letztes Jahr hab ich alles allein gekauft und dieses Jahr sind wieder ca. 100 Euro fällig. Ich möchte eigentlich,daß das der Vater übernimmt, weil ich leider noch keine Arbeit habe und derzeit arbeitsunfähig, so daß ich mich auch nicht bewerben kann. Hab ich einen Anspruch auf eine Teilung dieser Kosten ? Der KV kauft soviel unnützes Zeugs, z.B. zu Ostern ein 3D Nintendo für 170 Euro ca. etc.....
Vielen Dank schon mal.
Viele Grüße
B.E.