Geburtsjahr: 1985
Staatsangehörigkeit: deutsch
Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2005
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? ja
Bei getrennt lebenden Eltern:
Das Kind/Die Kinder leben bei: beiden Elternteilen, wöchentlich im Wechsel
Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? keine
Trennung im Jahr: 2010
Meine Frage:
Die Absprache zwischen den Elternteilen ist, dass durch das 50-50-Wechselmodell beide ihrer Unterhaltsverpflichtung nachkommen, und somit keine Gelder fließen. Im Fall einer Arbeitslosigkeit o.Ä. wenn das Jobcenter die Grundsicherung für ein Elternteil leistet, wird der andere Elternteil aufgefordert, Unterhalt für das Kind zu zahlen.
Kann ein notariell beglaubigtes Schreiben diese Aufforderung aushebeln, wenn es besagt, dass die Eltern beide darauf verzichten, Unterhalt vom jeweils anderen für das Kind zu fordern?
Vielen Dank!