Unterhalt und Sorgerecht

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  • Geburtsjahr:
    Staatsangehörigkeit:
    Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang:
    Nettoeinkommen monatlich:


    Geburtsjahr des Kindes/der Kinder:
    Sind beide Elternteile sorgeberechtigt?


    Bei getrennt lebenden Eltern:
    Das Kind/Die Kinder leben bei:
    Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt:
    Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei?
    Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe?


    Eheschließung im Jahr:
    Trennung im Jahr:
    Ehevertrag:
    Meine Frage:


    Hallo Frau Simon,
    ich verlinke mal den Thread von vor der Pause:
    http://archiv.rabeneltern.biz/thread.php?threadid=109267



    und kopiere meinen letzten Absatz hier ein!


    Hallo Frau Simon,
    erstmal herzlichen Dank für Ihre Antwort.


    Zu ihren Fragen:


    Wir mussten, bevor der Erzeuger die Vaterschaft überhaupt anerkennen sollte, erstmal die Vaterschaft meines Ehemannes ausschließen. Das wurde auf gerichtliche Anordnung hin per Speichelprobe getan.
    Erst als dann eben offiziel feststand das er nicht der leibliche Vater ist, wurde der Erzeuger rangezogen um die vaterschaft anzuerkennen.
    Er tat dies erst nach vielen vielen Schreiben und auch nur mit Nachdruck.
    Das war im Februar 2012!


    Wie gesagt, hat er sich bis heute beim Jugendamt nicht gemeldet und keine Unterlagen zugesendet. Der Sachbearbeiter hat ihm nun eine letzte Frist bis Mitte Juli gegeben (die gefühlte 100ste Frist). Sollte er sich nicht melden, wird es weitergehen zum Gericht. Laut Jugendamt steht mir kein Unterhaltsvorschuss zu weil ich verheiratet bin... ist das richtig?


    Bzgl. der Adoption ist so: Der Erzeuger hat sich bis dato nicht um meine Tochter gekümmert. Er hat nichtmal gefragt wie es ihr geht.
    Dazu hat er mich in meiner sehr beschwerlichen Schwangerschaft ohne Hilfe stehen gelassen. Auch finanziell war das sehr schwierig für mich. Meine Tochter wurde mit einer Fehlbildung geboren, durch die wir auch noch zusätzliche Kosten haben.
    Vom Gefühl her habe ich schon drüber nachgedacht sie von meinem Mann adoptieren zu lassen. Irgendwann werden wir das sicherlich auch tun. Aber momentan finde ich einfach, dass meiner Tochter diese finanzielle Unterstützung zusteht! Ich würde ihr das Geld gerne anlegen für später! Wenn er sonst schon nichts für sie tut.....


    Danke für die Info mit dem Testament. Ich werde baldigst einen Notartermin machen.


    Viele Grüße





  • Liebe Fragestellerin,


    ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Nachfragen.


    Es ist richtig, dass aufgrund Ihrer familiären Situation kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuß besteht.


    Das ist die gesetzliche Regelung dazu:



    § 1 UVG Berechtigte


    (1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer


    (…)


    2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und


    (…)


    Mit freundlichen Grüßen


    Bettina Simon