Geburtsjahr: 1976
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: 15 St./Woche in Elternzeit
Nettoeinkommen monatlich: 613
Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2010
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? Ja
Bei getrennt lebenden Eltern: Nein
Das Kind/Die Kinder leben bei:
Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt:
Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei?
Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe?
Eheschließung im Jahr: 2010
Trennung im Jahr:
Ehevertrag:
Meine Frage:
Hallo!
Ich habe meinen Elternzeitantrag für das dritte Elternjahr eine Woche zu spät eingereicht und nun will der Arbeitgeber das dritte Elternjahr nicht zu diesem Zeitpunkt gewähren, sondern meinem unbefristetem Vollzeitvertag eine Teilzeitklausel anhängen, die erst mal bis Ende des Jahres gelten soll.
Wenn ich das Elternjahr zu einem späteren Zeitpunkt nehmen wolle, also wenn meine Kind in die Schule kommt, dann ginge das natürlich.
Zum Hintergrund: Der Firma geht es momentan seher schlecht und es steht bald eine Kündigungswelle an und man will sich offensichtlich die Option offen halten, mich problemlos zu kündigen.
Ist die Firma mit diesem Vorgehen im Recht?
Vielen Dank für eine zeitnahe Antwort!