Antrag für Drittes Elternjahr zu spät eingreicht

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  • Geburtsjahr: 1976
    Staatsangehörigkeit: Deutsch
    Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: 15 St./Woche in Elternzeit
    Nettoeinkommen monatlich: 613


    Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2010
    Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? Ja


    Bei getrennt lebenden Eltern: Nein
    Das Kind/Die Kinder leben bei:
    Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt:
    Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei?
    Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe?


    Eheschließung im Jahr: 2010
    Trennung im Jahr:
    Ehevertrag:
    Meine Frage:


    Hallo!


    Ich habe meinen Elternzeitantrag für das dritte Elternjahr eine Woche zu spät eingereicht und nun will der Arbeitgeber das dritte Elternjahr nicht zu diesem Zeitpunkt gewähren, sondern meinem unbefristetem Vollzeitvertag eine Teilzeitklausel anhängen, die erst mal bis Ende des Jahres gelten soll.
    Wenn ich das Elternjahr zu einem späteren Zeitpunkt nehmen wolle, also wenn meine Kind in die Schule kommt, dann ginge das natürlich.


    Zum Hintergrund: Der Firma geht es momentan seher schlecht und es steht bald eine Kündigungswelle an und man will sich offensichtlich die Option offen halten, mich problemlos zu kündigen.


    Ist die Firma mit diesem Vorgehen im Recht?


    Vielen Dank für eine zeitnahe Antwort!

  • Liebe Fragestellerin/ lieber Fragesteller,


    Ihre Anfrage betrifft kein familienrechtliches Thema sondern bewegt sich ausschließlich im Bereich Arbeitsrecht.


    Ich kann Ihnen soweit Auskunft geben, dass die verspätete Antragstellung nicht zu einem Entfallen der Elternzeit im dritten Lebensjahr sondern entsprechend der Fristsetzung nach Antragstellung zu einer Verkürzung der Elternzeit im dritten Lebensjahr führt.


    Es muß aber eventuell der Antrag nochmals neu gestellt werden zur Berichtigung der Dauer der Elternzeit.


    Sie sollten sich hierzu dringend an einen im Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt wenden, auch um die Risikolage hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation Ihres Arbeitgebers zu klären, etwa hinsichtlich des Anspruchs auf „Insolvenzgeld“, welcher in der Elternzeit entfallen dürfte.


    Mit freundlichen Grüßen


    Bettina Simon