Hallo,
mein Ehemann (beide D, in D lebend, gesetzlicher Güterstand) droht mir mit einer Klage wegen Unterschlagung.
Wir leben zusammen, haben zwei gemeinsame minderjährige Kinder.
Finanzielles haben wir nie wirklich geklärt – jeder hat mehrere eigene Konten (Giro, Tagesgeld, …). Bezahlt hat eigentlich immer der, wie es gerade passte. Mit Bargeld haben wir uns auch gegenseitig versorgt.
Mein Mann hat mir vor ein paar Jahren eine größere Summe Geld überwiesen, die er jetzt zurückfordert. (Es steht keine größere Ausgabe an, einfach so.)
Da bei uns die Trennung wohl unvermeidlich (aber unausgesprochen) ist, möchte ich es ungerne einfach so zurückzahlen, da ich keine Ahnung habe, wie die Aufteilung von Gütern und Geld erfolgt und seine Möglichkeiten sind, etwas zur Seite zu schaffen. Ich habe keine Ahnung, wie die Berechnung des Zugewinns funktioniert (was überhaupt Einfluss hat – Einkommen, Kontostände, Hauskauf, wer was bezahlt hat, Zinsen, …), wie da Fristen sind (wann wird welche Zahl genommen).
Da möchte ich mich jetzt beraten lassen und suche einen Anwalt. - Das, was ihm vor dem Gesetz zusteht / gehört, soll er haben, ich will mir nichts aneignen.
Mein Mann droht, zum Amtsgericht zu gehen, spricht von Strafverfolgung über die Staatsanwaltschaft (das sei Unterschlagung). Und meint, im Falle der Trennung könne ich ihm kein größeres Geschenk machen.
Ich möchte jetzt gerne wissen, wie die rechtliche Lage ist:
- Ist das eine reale Gefahr, oder nutzt mein Mann nur seine verbalen Fähigkeiten, mich unter Druck zu setzen, um das Geld auf sein Konto zu bekommen? (Muss ich ihm das Geld jetzt überweisen oder ist seine Drohung der Klage haltlos?)
- Wenn das eine reale Gefahr ist – wie sind die zeitlichen Abläufe? Wenn sich Anzeige und Rückzahlung überschneiden z.B.
- Macht es einen Unterschied für die Berechnung des Zugewinnausgleichs, auf welchem Konto das Geld ist? (Angenommen, es „verschwindet“ nicht.) Also steht Ehepartner A nach dem Ausgleich absolut mit mehr da, wenn das Geld auf seinem Konto war.