Liebe Frau Simon,
ich habe 3 Kinder im Alter von 7, 10 und 16 Jahren.
Wir haben 2005 geheiratet, 2018 war die Scheidung.
Die Kinder bekommen Unterhaltsvorschuss.
Mein Ex Mann bekam bereits während der Ehe Rente wegen voller Erwerbsminderung. Er geht davon aus, dass dies weiterhin der Fall sein wird. Im September wird darüber neu entschieden.
Seit 2018 ist er wieder verheiratet und hat seit März20 ein Kind mit seiner Ehefrau.
Bisher habe ich kostenfrei in seinem Haus mit den Kindern wohnen dürfen. Nun würde er mir das Haus gerne verkaufen und selbst eine Immobilie für sich erwerben.
Er und seine Ehefrau haben keinerlei Vermögen. Die Ehefrau ist nicht Erwerbstätig.
Die Frage ist nun, wie das rechtlich aussieht. Könnte die Unterhaltsvorschusskasse Beträge von meinem EX Mann zurückfordern,sobald er Geld für das Haus auf seinem Konto hat? (120000 Euro )
Oder kann dieser Betrag aus dem Immobilienverkauf geschont bleiben, wenn er selbst damit wieder eine Immobilie kauft?
Gibt es ggf. einen Zeitraum, in dem eine neue Immobilie gekauft werden muss?
Falls er keine Immobilie kauft, muss er den Betrag ja vermutlich solange für Unterhalt nutzen, bis er aufgebraucht ist oder?
Wie würde das dann berechnet werden,da es ja kein monatliches Erwerbseinkommen ist?
Derzeit lebt er zur Miete , muss aber wegen Eigenbedarf zum März 2021 ausziehen.
Herzlichen Dank und eine gute Zeit!
Yvi