Eltergeldnachweise ohne weitere Aufforderung nachreichen?

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  • Ich habe 2011 und 2012 insg. 10 Monate Elterngeld bekommen mit einem vorläufigen bescheid auf grundlage einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung von 2011. Im Bescheid stand ich muss bis Ende des Jahres noch einen Steuerbescheid für 2010 und eine EÜR für 2012 abgeben. beides gibt es gar nicht weil ich in 2010 noch gar nicht so viel Geld verdient habe dass es für eine STeuererklärung gereicht hätte und 2012 gar nicht gearbeitet habe.
    Na egal, jedenfalls ist jetzt schon 2013. Ich hab noch nichts hingeschickt und sie haben sich noch nicht gemeldet. Muss ich das auf jeden Fall noch klären oder melden die sich schon wenn sie was haben wollen?


    gruß, Siha

    So sind wohl manche Sachen, die wir getrost belachen, weil unsre Augen sie nicht sehn.

  • Hallo,
    also bei mir (auch Zahlung in 2011 und 2012, selbständig) haben sie sich ganz flott nach Ablauf der 10 Monate gemeldet und wollten den amtlichen Steuerbescheid 2010 (Berechnungsgrundlage) und den tatsächlichen Verdienst im Elterngeld-Zeitraum (Aufstellung vom Steuerberater war ausreichend).
    Hängt vielleicht auch vom Bundesland ab.


    Als unangenehm habe ich in Erinnerung, dass erst keine Frist angegeben war.
    So blieb das über die Sommerferien bei mir und dann noch im Steuerbüro liegen. Plötzlich kam dann die Androhung mit Rückzahlung wenn nicht innerhalb von 2 Wochen (oder so) die Papiere vorlägen.
    Der Steuerberater konnte die Frist dann aber telefonisch verlängern.


    Dann kam sogar noch eine kleine Nachzahlung und die Sache war erledigt (Steuerbescheide von den Jahren 2011+2012, d.h. vom Eltergeldjahr, muss ich nicht mehr nachreichen).


    Wahrscheinlich würde ich an Deiner Stelle nachfragen, dann kannst Du das Thema gedanklich abhaken.