Ich habe 2011 und 2012 insg. 10 Monate Elterngeld bekommen mit einem vorläufigen bescheid auf grundlage einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung von 2011. Im Bescheid stand ich muss bis Ende des Jahres noch einen Steuerbescheid für 2010 und eine EÜR für 2012 abgeben. beides gibt es gar nicht weil ich in 2010 noch gar nicht so viel Geld verdient habe dass es für eine STeuererklärung gereicht hätte und 2012 gar nicht gearbeitet habe.
Na egal, jedenfalls ist jetzt schon 2013. Ich hab noch nichts hingeschickt und sie haben sich noch nicht gemeldet. Muss ich das auf jeden Fall noch klären oder melden die sich schon wenn sie was haben wollen?
gruß, Siha