Kindkur, Kind PKV, Mutter GKV. Wie geht das?

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  • Ich brauche mal eure Hilfe, liebe Raben.


    Es geht um meine kleine Tochter (2), die schon von anfang an mit den immer wiederkehrenden Bronchitiden zu kämpfen hat.
    Allein diesen Monat ist es schon die 3.Bronchitis, dabei hat der Herbst erst begonnen.
    Nun will ich für sie eine Kur beantragen mit mir als Begleitperson.


    Ich habe schon ein schönes Haus ausgesucht, das auf die Atemwegserkrankungen spezialisiert ist.


    Nach dem Anruf bei der PKV (Kind ist dort über den Vater versichert) bin ich ernüchtert: sie übernehmen nur die Kosten für die Behandlungen, keinen Weg, keine Verpflegung und keine Unterkunft. Soweit fürs Kind.


    Für mich selber gibt es somit gar keine Kostenübernahme, weder in der PKV noch in der GKV.
    Und die Lohnfortzahlung bekomme ich auch nicht, dafür müsste wohl der Vater (versicherte Person) in die Kur mitgehen.


    Und nun?


    Wie soll ich mir diese Kur denn überhaupt leisten?


    Gibt es hier vielleicht jemanden, der in der gleichen Konstelation (Kind pkv, Mutter gkv) eine Kindkur gemacht hat und kann berichten.
    Mit welchen Kosten soll ich denn da ungefähr rechnen.
    Gibt es weitere Möglichleiten zur Kostenübernahme in solch einem Fall, die ich nicht kenne?


    Danke schonmal im Voraus.


    Liebe Grüße,
    Gekko

  • Hi,
    Berichte von anderen werden Dir da kaum helfen, da die Bedingungen von Eurem Vertrag abhängen.
    Meine Kinder z.B. haben gar keinen Anspruch auf Kuren, da wir die unaufmerksamerweise nicht mitversichert hatten.
    Also, lies den Vertrag Deines Kindes. Wenn Du der Meinung bist, Kur mit Begleitperson gehört dazu, lass dem Kind die Kur ärztlich mit Begleitperson verordnen und beantrage schriftlich.
    Wenn Du Zweifel an der Rechtmässigkeit der Kassenentscheidung hast, dann widersprich ihr. Bleib stur und nimm im Zweifelsfall einen auf KK spezialisierten Rechtsbeistand (kann ich Dir gerne per Mail einen nennen).
    Wir haben es damit schön öfter geschafft gegen die Kasse anzukommen.


    Aber wie schon getippt, erstmal den Vertrag genau lesen.


    LG
    Moki