Leider erscheint die Maske mit den Angaben hier nicht, ich versuch mal das wichtigste zusammenzutragen:
Geburtsjahr: 1972
2 Kinder *2004 (mit "VaterA")
*2014 (mit "VaterB", jetziger Partner, unverheiratet)
Mit beiden Vätern geteiltes Sorgerecht für das jeweilige Kind.
Mit VaterA zusammengelebt bis 2007, seitdem getrennt.
Mit Vater B zusammenlebend seit 8 Jahren.
Vater A zahlt seit Jahren keinen Unterhalt, ich bekomme Unterhaltsvorschuß.
Nettoeinkommen 1600/Monat
Und jetzt zu meinen Fragen:
Der Vater meines großen Kindes ist psychsich krank und hat auch noch eine Suchterkrankung. Seit ca 3 Jahren ist der Kontakt im Schnitt nur noch 2 - 3 Stunden / Woche. Vorher war es mehr, aber das Kind war immer überwiegend bei mir. Auf Grund der Suchterkrankung möchte ich gerne testamentarisch regeln, daß im Falle meines Todes nicht er das Erbe unseres geminsamen Kindes verwalten würde bis es 18 ist. Ich habe zwar kein Vermögen und keine Immobilien o.ä., aber immerhin ein Sparbuch für mein Kind und ein Festgeldkonto das Teil meiner Altersvorsorge ist. Ich würde das Verwalten in diesem Fall gerne meinem jetzigen Partner überlassen, denn er ist verlässlich und auch eine wichtige Bezugsperson. Beim Vater wäre es eine Katastrophe da er sein Geld für seine Sucht ausgibt und sich nicht unter Kontrolle hat.
Wie formuliere ich das am besten?
Kann ich sichergehen, daß dies berücksichtigt wird, trotz gemeinsamem Sorgerechts, oder würde es besser/sicherer sein, das alleinige Sorgerecht zu erbitten?
Muß ich es notariell hinterlegen, und wenn ja, wieviel kostet sowas ca?
Die zweite Frage wäre eben auch, wie kann ich festlegen, daß er im Fall meines Todes nicht das Sorgerecht bekommt?
Auch hier würde ich gerne meinen Partner empfehlen, oder notfalls die Eltern des kranken VatersA. Zu ihnen hab ich einen guten Draht, aber ich denke sie wären auf Grund des ALters auch nicht mehr in der Lage die Sorge allein zu tragen. Und auch hier: Genügt zuhause hinterlegen, oder besser notariell?
Vielen Dank für Ihre Auskunft!
xxx