Teilzeit mit fast freier Arbeitseinteilung - wieviele Stunden bei Feiertag in der Woche?

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  • Hallo liebe Raben,


    ich arbeite ja zur Zeit als Halbtagskraft und habe in der Woche 19,25h zu arbeiten.
    Ich kann meine Zeit relativ frei einteilen.
    Vorgabe ist lediglich, dass ich in der Regel am Montag den ganzen Tag arbeite, da an diesem Tag total Land unter ist und es sehr viel zu tun gibt.


    Ich arbeite also im Regelfall Montags von
    8.45 bis 18.00 und habe dafür dann Dienstags frei.
    Die restlichen Tage kann ich kommen und gehen wie es mir geschickt ist.
    Sollte ich mal nur 13 Stunden arbeiten wollen, kann ich die Fehlstunden in der nächsten oder übernächsten Woche nachholen.


    Im Vertrag steht nur die Wochenarbeitszeit von 19,25h.


    Wie verhält es sich nun, wenn ein Feiertag unter der Woche ist?


    Rechne ich den dann z.B. an einem Mittwoch mit der Durchschnittszeit pro Tag (19,25 / 5 Arbeitstage = 3,85h ) oder mit der in der Regel tatsächlich gearbeiteten Zeit?
    Zur Zeit komme ich um 8.45Uhr und gehe dann gegen 13 Uhr. (Habe schon einige Überminuten und arbeite erst seit dem 15.04.) Was dann ja 4,25h wären.


    Montags wären dass ja auch mehr als 3,85h die ich dann ansetzen müßte, oder?!
    Und wie ist es wenn der Feiertag an einem Dienstag ist?
    Ich denke mal, da er als freier Tag abgesprochen ist, wäre das für mein Arbeitszeitkonto egal.
    Auf der anderen Seite ist dann aber vielleicht auch die Durchschnittszeit falsch berechnet.
    Wenn ich jeden Dienstag frei habe, dann arbeite ich ja nur an vier Tagen in der Woche.
    Muss ich dann die 19,25 durch vier teilen, statt durch fünf?!


    Bin grade ganz schön verwirrt. #schäm #schäm
    Kann mir jemand helfen das zu entwirren?

    +2.790 Beiträge aus dem alten Forum ^^
    big girl 07/08, little boy 06/10



  • Hallo,


    bei uns wird ein Feiertag genau so wie ein Krankheitstag mit der durchschnittlichen Stundenzahl verrechnet, auch dann, wenn man unregelmäßig arbeitet, am Feiertag also im Alltag mehr oder weniger Arbeitsstunden hätte. (z.B. durch Früh- oder Spätdienste).


    Also Wochenstunden geteilt durch verttaglich festgelegte Zahl der Wochenarbeitstage. Es sei denn, es stehen im Vertrag nur bestimmte Tage, also jemand arbeitet z.B. vertraglich generell nur Montag, Dienstag und Donnerstags, dann würde er für einen Mittwochs-Feiertag auch keine Stunden bekommen.


    Bei 5 Wochenarbeitstagen und 20 Wochenstunden wäre ein Feiertag also immer mit 4 Stunden zu verbuchen. Egal ob man sonst vielleicht durch eine Dienstverschiebung immer nur 3 oder 7 hätte oder wie viel man in der konkreten Woche real gearbeitet hat. Das würde dann als Mehr- oder Minderstunden anfallen (noch nicht Überstunden) und man könnte es in der nächsten Woche oder so absetzen bzw. nacharbeiten.


    Ich denke, du müsstest herausfinden, ob in deinem Betrieb generell von 5, 6 oder 7 Wochenarbeitstagen ausgegangen wird.

  • Bei uns ist es wie bei Trin, ich arbeite 14 St. in der Woche, habe also bei 5 Tage Woche eine durchschnittliche Arb. zeit von 2,8 Std. Wenn ein Feiertag ist, muß ich in der Woche 2,8 Stunden weniger arbeiten. Fällt der Feiertag auf meinen freien Tag habe ich also Plusstunden gearbeitet.
    Netterweise ist es bei uns bei Krankheit so geregelt, dass man die tatsächlich an diesem Tag geplanten Std. aufschreiben darf.( Wir arbeiten allerdings fast immer jede Woche gleich).
    Man macht bei einem Krankheitsfall am langen Tag also nicht automatisch Minusstunden.

    Nona mit großer (03) und und kleiner (05) Tochter und kleinem Sohn (2008 )

  • ok, das bedeutet für einen Feiertag werden bei mir dann die 3,85 Stunden gerechnet.


    Was ich jetz nur nicht ganz verstehe, wenn der Feiertag auf meinen freien Tag fällt, warum es dann Plusstunden gibt.

    +2.790 Beiträge aus dem alten Forum ^^
    big girl 07/08, little boy 06/10



  • Naja, Du arbeitest in einer Woche mit Feiertag an Deinem freien Tag ja trotzdem Deine 19,25 Std. Du hättest aber eigentlich nur 19,25-3,85 Std arbeiten müssen. Diese 3,85 Std sind dann die Plusstunden.

    Nona mit großer (03) und und kleiner (05) Tochter und kleinem Sohn (2008 )

  • Wenn bestimmte Zeiten für bestimmte Tage gearbeitet werden sollen, dann muss das im Vertrag schon auch so geregelt sein. Ist es das nicht, gilt im Normalfall die tägliche Sollarbeitszeit (also der Durchschnitt).


    Und ja, an einem dienstäglichen Feiertag läufst du dann ins Plus, weil du die Mehrarbeit ja am Montag geleistet hast. An einem montäglichen Feiertag ins Minus, weil du laut Vertrag ja nur 3,85 Stunden hättest arbeiten müssen und auch nur die ersetzt bekommst.


    Als Arbeitgeber ginge ich aber davon aus, dass du die Arbeit, die von einem montäglichen Feiertag liegen geblieben ist, so gut wie dir zeitlich möglich, am Dienstag nachholst. Und da kämst du dann ja bestimmt auf die dir vom Montag fehlenden 3,85 Stunden.

    LG von Sosh - dem weiblichen Viertel unserer Familie #yoga

    Einmal editiert, zuletzt von Sosh ()

  • ich rechne auch meine durcjschnittliche Stundenzahl. was bei meinem Stellenanteil ganz schön schwierig (auszurechnen) ist. Falls nötig, feiere ich noch Überstunden dazu ab.

  • ich hatte das so gelöst das wir die tage an denen ich arbeite vertraglich festgelegt hatten und dann den passus "die gleitzeitregelung bleibt davon unberührt" untendrunter.


    ich habe mo, di und do gearbeitet. damit ist die regelung dann ziemlich klar - pro tag theroetisch xx stunden, wenn der do ein feiertag ist fällt er weg (arbeitszeittechnisch).



    gerade wenn du es so machst dass du zwar theoretisch an 5 tagen arbeites, aber gerne nur 4 machst würde ich diese Tage festlegen für klarheit im vertrag. Niemand hindert dich an einem freien Tag überstunden zu machen wenns nötig ist die dann gleitzeittechnisch wieder abgebaut werden können. So wars zumindest bei mir. und der akt mit ausrechnen über die woche fällt weg. hat auch nachteile diese regelung (ich hab vergessen welche.... ) aber mein Hirn (und das meiner Personalerin) hat es entlastet.

    Nur eines nimm von dem, was ich erfahren:
    Wer du auch seist, nur eines – sei es ganz!
    (mascha kaleko)

  • Ich mach es so wie Murkel. Meine 20 Stunden sind auf drei definierte tage festgelegt (Mi, Do, Fr), und wenn einer davon eine Feiertag ist, hab ich Glück, und muss in dieser Woche 6,58 Stunden weniger arbeiten. Das hat für mich nur Vorteile, wie ich finde. Wenn ich mal an einem anderen Tag arbeite (wegen Besprechung, Vortrag, Fortbildung, whatever), sind das für mich Überstunden, die ich über Gleitzeit wieder abbaue.


    Ansonsten ohne weitere Regelung kenne ich es nur so, dass dann die 19,25 Stunden durch 5 gerechnet werden. Da du die Vorgabe hast, Montags Ganztags zu arbeiten, würde ich aber irgendwann schon schauen, dass du irgendwann auch vertraglich zu festen Arbeitstagen kommst - wie gesagt, daran muss man sich ja nicht stoisch halten, aber es verbessert die Planbarkeit.

  • Das sollest Du bitte direkt mit der Personalabteilung/sachbearbeiter besprechen, das kann sehr variieren.


    Bei uns hatte man bis Jan dieses Jahr feste Zeiten pro Tag (z.B. Mo 4 h, Di 6h, Mi 6h, Do 4h, Fr 0h), seit 2013 haben wir jetzt (viele TZ) die Wochenstundenzahl auf 5 Tage verteilt, auch wenn man/frau nur 3 arbeitet - also dementsprechend auch mehr Urlaubstage, relativ kommt es aufs gleiche raus.


    Von daher: frag bei Deiner Firma nach, die Frau/der Mann, der für die Löhne zuständig ist, wird Dir das für Deinen Fall ganz genau sagen können!


    viele Grüße!

    liebe gruesse,
    lara
    mit sohn (05/05)
    und tochter (11/07)


    (**** im alten Forum)

  • Nachtrag, ich hab heute Unterlagen der VBL bekommen.
    Ich bin also beim Land angestellt nach Tarif wie es scheint.


    Wenn das nach Tarif geht, wie ist das dann mit den Urlaubstagen?
    Ich werde auch nach Tarifgruppe bezahlt und die Urlaubstage sind auch nach Tarif.

    +2.790 Beiträge aus dem alten Forum ^^
    big girl 07/08, little boy 06/10



  • Die Anzahl Deiner Urlaubstage hängt davon ab, an wie vielen Tagen in der Woche Du arbeitest, der Stellenumfang ist irrelevant. Wenn Du beispielsweise eine 50%-Stelle hast und Deine Arbeitszeit auf fünf Tage in der Woche verteilst (5-Tage-Woche vorausgesetzt), hast Du genauso viele Urlaubstage wie eine Person, die Vollzeit arbeitet. Verteilt sich Deine Arbeitszeit nur auf vier oder drei Wochentage, bekommst Du entsprechend weniger Urlaubstage.