Wieder schwanger waehrend Elternzeit. Mutterschaftsgeld?

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  • Hallo!
    Hab im November 12 mein erstes Kind bekommen,bin seitdem in Elterzeit (sollten zwei Jahre sein). Nun bin ich wieder schwanger, ET ist im Maerz 14. Befinde mich in einer Festanstellung. Nachdem ich die Personalabteilung und Chef ueber die erneute Schwangerschaft informiert habe, erhielt ich nun ein Schreiben ueber Beginn und Ende der neuen Mutterschutzzeit. Bekomme ich nochmal Mutterschutzgeld? #confused
    Noch eine Frage: mein Mann moechte diesmal auch ein bisschen EZ nehmen, moeglichst direkt in der Anfangszeit. Kann er immer nur zu Beginn des Monats oder auch Mitten im Monat EZ antreten?
    Ich danke euch im Voraus fuer Antworten! ^^

  • Hallo Kassia,


    Glückwunsch zur Schwangerschaft.


    Ich kann dir nur was zur Elternzeit deines Mannes sagen:


    Die Elternzeit kann prinzipiell gelegt werden, wie man will (Dauer und Termin). Wenn dein Mann jedoch Elterngeld beantragen möchte, dann muss er mindestens zwei ganze LEBENSmonate Elternzeit nehmen. Diese müssen nicht direkt aufeinanderfolgen (also kann er zum Beispiel auch LM 4 und 7 nehmen). Sollte das Kind aber beispielsweise am 12ten eines Monats geboren werden, muss er die Elternzeitmonate immer vom 12ten eines Monats bis zum 11ten des nächsten Monats nehmen, um Elterngeld zu bekommen.


    Ich wünsche euch alles Gute, MaFu

  • Das stimmt nicht so ganz, Mafu. Er kann natürlich wann immer er will in Elternzeit gehen, schließlich hat er drei Jahre zu verbraten. Wichtig ist nur, dass er, wenn er Elterngeld beantragt, tatsächlich diese Lebensmonate umfasst. Wenn also das Kind am 12. Januar kommt, kann er schon - wenn er will und es für euch finanzierbar ist - ab dem 1. Febraur in Elternzeit gehen, aber Elterngeld bekommt er dann eben erst ab dem 12. Februar, bis zum Beispiel den 11. April. Dann sollte er auch EINSCHLIESSLICH dem 11. April in Elternzeit sein, und nicht schon am 1. April wieder das Arbeiten anfangen (weil sonst das Arbeitsentgelt auf das Elterngeld angerechnet wird). Hauptsache, er ist während der Lebensmonate mit Elterngeldbezug in Elternzeit. Ob diese Elternzeit dann früher anfängt oder später endet als der Elterngeldbezug, bleibt der TE überlassen.

  • Hallo Kassia,


    erstmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!


    Zur Elternzeit deines Mannes ist ja schon alles gesagt worden und zu deiner ersten Frage: ja, du bekommst nochmal Mutterschaftsgeld. Bei mir war es genauso wie bei dir, meine Große habe ich im August 2011 bekommen und hatte 2 Jahre Elternzeit bekommen, der Kleine kam im April 2013 und ich habe nochmal das volle Mutterschaftsgeld bekommen. Allerdings habe ich dafür meine Elternzeit vorzeitig beendet, also genau zum Beginn des neuen Mutterschutzes. Ich meine das ist die Vorraussetzung dafür, bin mir aber nicht mehr ganz sicher.


    LG, Sahela

  • Zum Mann kann ich auch nichts sagen, aber ich hab während der Elternzeit mit meiner Großen auch den Kleinen ausgebrütet und bekam Mutterschaftsgeld.
    Hab die Schwangerschaft gemeldet und für den Zwerg die neue Elternzeit beantragt und sonst glaub ich hab ich da nichts gemacht.
    Die restliche Elternzeit der Großen verfiel dadurch auch. Aber eben weil die sich mit der Zeit vom Kleinen überschnitten hat und ich für die Große die drei Jahre beantragt hatte.
    Aufsparen geht da dann nicht mehr.


    Wenn du es ganz wasserdicht haben willst, kannst du dir aber auch eine Broschüre beim BEEG-Amt anfordern. Gibts soweit ich das weiß kostenfrei per Post.
    Ich hab mir damals einiges zukommen lassen.
    Broschüre über Teilzeit, Rente, usw...

    +2.790 Beiträge aus dem alten Forum ^^
    big girl 07/08, little boy 06/10



  • Danke fuer eure Antworten!
    Sahela: Weisst du noch, wie lange vorher man den Arbeitgeber darueber informieren muss,dass man die EZ vorzeitig beenden moechte? Moechte da so lange es geht rauszoegern, einfach bis ich einigermassen Gewissheit habe,dass mit dieser Schwangerschaft alles gut gehen wird (bin da etwas gebranntmarkt).. nicht dass die eine EZ beendet ist und mit der naechsten irgendwas dazwischwen kommt,ws ich nicht hoffe...

  • Ich weiss nicht, ob es dafür eine Vorschrift gibt. Aber ich hab grade mal geschaut, ich habe meinem Arbeitgeber 2 Monate vor Beginn des neuen Mutterschutzes in einem formlosen Brief mitgeteilt, dass ich meine Elternzeit fürs erste Kind vorzeitig beenden möchte. Das war völlig ok, also ich denke 1-2 Monate vorher solltest du es deinem Arbeitgeber mitteilen, dann hat er auch noch genug Zeit, um alles für die Zahlungen des Mutterschaftsgeldes in die Wege zu leiten. #ja Über die neue Schwangerschaft habe ich ihn allerdings schon vorher informiert.