Fragen an die rechtlich bewanderten Raben - Thema Kündigung in Elternzeit, Selbständigkeit etc....

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  • Hallo ihr Lieben,
    habe mal ein paar Fragen an die rechtlich bewanderten Raben. Hier kurz ein paar Hintergrundinfos:


    Arbeitsverbot von 07/11-03/12
    Elternzeit (incl. Mutterschutz) von 03/12 - 03/14 für leiblichen Sohn ab 04/14 für Pflegekind bis 04/17

    Momentan arbeite ich selbständig seit 01/14 als Trageberaterin.


    Ich habe das Angebot eine Fobi zur Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerin zu machen und dann freiberuflich bei freier Zeiteinteilung zu arbeiten.



    Hier mein Dilemma:


    Ich könnte in meinem Job nur mit mind. 27 Std. zurückkehren (öffentlicher Dienst). Das geht evtl. in fernen Zukunft mit den 2 Jungs, aber nur wenn ich dann nebenher nix mehr mache, also meine Trageberatung aufgebe und nicht freiberuflich arbeite. Daher überlege ich momentan ernsthaft meinen unbefristeten Vertrag beim Bezirk zu kündigen #angst #hammer ... Denn ich möchte viel lieber selbständig arbeiten, freie Zeiteinteilung ist mit den Kids auch nicht von Nachteil...


    Hier meine Fragen:
    Wenn ich jetzt kündige steht mir dann vorerst Arbeitslosengeld zu? Also bin ich dann sogar besser dran als jetzt in Elternzeit mit 0 Euro?
    Gibt es eine Möglichkeit die Selbständigkeit gefördert zu bekommen, auch wenn ich schon damit angefangen habe? Evtl. für meine Arbeit als Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerin?


    Wer hat hier Erfahrung, Wissen oder kann mir sagen, wen ich da am besten frage?

  • Der TVÖD oder TVL schreibt doch nicht vor, dass man mind. 27 Stunden/Wo arbeiten muss. Woher kommt denn diese Zahl? Das Wahlrecht über die Anzahl der Stunden hat lt. Teilzeit- und Befr.Gesetz erstmal der AN, nur bei Nichteinigung kann man versuchen da dem AG entgegen zu kommen. Der TVÖD schreibt da nichts vor.
    Im öD gibt es auch die Möglichkeit des familienpolitischen Urlaubs bis zu 12 Jahren und auf Antrag mit Begründung auch mehr Jahre.
    Das würde ich erst mal versuchen, bevor ich ans kündigen denken würde.

  • Das schreibt nicht der TVÖD vor, aber bei uns haben alle Vollzeit, weil wir in einem sehr kleinen Team (Kinder-und Jugendpsychiatrie Tagesklinik) arbeiten. Mit wenig Stunden kann ich keine Bezugspflegekinder nehmen, da ich die Visite, Elterngespräche, Schulgespräche, Teams, Einzelaktivitäten mit den Kindern etc. nicht abdecken kann. Daher wir eigentlich nur Vollzeit "gewünscht". 2 Kolleginnen hatten mal 27 Std., die sind aber beide nicht mehr da. Daher müssten sie mir die 27 Std. wohl durchgehen lassen, aber selbst das wird extrem schwierig. Optional könnte ich auch an die Hauptstelle (wir sind eine Außenstelle) müssen, da in meinem Vertrag 3 Arbeitsorte stehen. Das wären einfach 80 km. Also nicht gerade sinnvoll... . Also die 27 Std. sind schon optimistisch von mir... es würde so oder so auf einen Kampf rauslaufen...
    Ich kann natürlich die Elternzeit maximal ausreizen, ich glaube aber kaum, dass mir ein 2. freiberuflicher Job (als Familiengesundheits-und Kinderkrankenpflegerin) genehmigt wird. Für die Trageberatung habe ich ja das ok.
    Weist du über den Urlaub mehr? Geht das auch wenn ich nebenher selbständig bin?

  • Am besten fragst du die Gewerkschaft und/oder Betriebsrat/Personalrat. Dafür sind sie da :)

    2 Sternchen † August 2011 und † Februar 2013 zwei Kinder: eine Tochter *17.2.2009 einen Sohn *23.3.2014 #herzen
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